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Vermögensbeteiligung / 2.1 Virtual Shares und Phantom Shares

Kamil Niewiadomski
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Ein in der Praxis sehr weit verbreitetes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beinhaltet rein schuldrechtliche Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, dem Exit. Hierbei handelt es sich um die Gewährung sogenannter "Virtual Shares", auch Phantom Shares oder virtuelle Aktie genannt. Das sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, bei welchen Beschäftigte am Unternehmensgewinn partizipieren, ohne tatsächlich Eigentümer von Aktien zu werden. Die Mitarbeiter erhalten keine Anteile an der Gesellschaft und somit auch keine Gesellschafterrechte. Vielmehr geht es darum, dass der auf diese Weise beteiligte Mitarbeiter im Fall des Unternehmensverkaufs wirtschaftlich so gestellt wird und einen Vergütungsanspruch gegenüber der Gesellschaft eingeräumt erhält, als sei er vergleichbar einem nicht bevorrechtigten Gesellschafter und Inhaber von Stammgeschäftsanteilen wirtschaftlich am Verkaufserlös (Exit-Erlös) beteiligt. Mit anderen Worten: Der beteiligte Mitarbeiter soll bei einem Verkauf von Anteilen so stehen, wie er stünde, wenn er Gesellschafter des Unternehmens wäre.

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die gewährten virtuellen Anteile gar nicht vom Vertragsarbeitgeber stammen, sondern von der Muttergesellschaft des Arbeitnehmers. Ebenfalls findet sich häufig eine Verwendung eines Virtual Stock Option Plans (VSOP) und eines Virtual Share Agreements (VSA). Der VSOP enthält detaillierte Regelungen. Das VSA ist häufig kürzer, teilt dem Arbeitnehmer die virtuellen Anteile zu und bezieht sich auf den VSOP. Dies ist rechtlich nicht zwingend, hat sich aber in der Praxis so durchgesetzt. Gerade bei Startups sind solche Gebilde häufig für die Beteiligten zu komplex und kompliziert und können durch einfachere und kürzere Vereinbarungen abgebildet we...

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