Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind den Behörden der Zollverwaltung weitreichende Aufgabenstellungen und Befugnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung übertragen worden.[1] Hierin eingeschlossen sind auch Maßnahmen zur Verhinderung von Scheinarbeit und Sozialleistungsmissbrauch.

Mit dem "Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch"[2] wurden zusätzliche Prüf- und Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch durch Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbständigkeit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen.

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