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Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von ... / 2.8.4 Initial Coin Offering (ICO)

Dr. iur. Robert Müller
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Der Begriff des Initial Coin Offering (ICO) bzw. Initial Token Offering (ITO)[1] baut auf dem Begriff des Initial Public Offering (IPO) auf. Während jedoch bei einem IPO Aktien im Rahmen eines Börsengangs am Kapitalmarkt ausgegeben werden, versteht man unter einem ICO die Ausgabe von Token zum Kauf gegen Fiat oder andere Token. Die ausgegebenen Coins oder Token können jeglicher Natur sein, sie können einen Coin von einer Kryptowährung repräsentieren, NFT darstellen, individuelle Rechte an einer Organisation vermitteln (z. B. bei einer DAO) bzw. an Dividenden oder Genussrechten partizipieren. Ausgegebene Token werden in den USA aufsichtsrechtlich bereits als Wertpapiere eingestuft. Wobei die Klassifizierung des Wertpapiers in den USA weiter gegenüber der Einordnung in der EU ist.[2]

Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung ist die Klassifizierung der ausgegebenen Token relevant. So können wertpapier(ähnliche)-Token, z. B. Equity Token, Security Token oder Investment Token betrachtet werden, wenn diese mitgliedschaftliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche vermitteln, die mit denen von Aktieninhabern oder Inhabern von Schuldtiteln vergleichbar sind. Als Folge sind Prospekt- und Erlaubnispflichten zu beachten, die z. B. in der ProspektVO, dem WpPG, WpHG und dem KWG normiert sind.[3]

Teilweise können ICO durch sog. "Rug Pull Scam" missbräuchlich verwendet werden. Ein ICO wird mit einem teilweise plausiblen Business-Case aufgelegt und es werden Investoren überzeugt, in das Projekt zu investieren. Die Investoren erhalten anschließend entweder ihre Token nicht oder der Token verliert stark an Wert, da das scheinbare Geschäft keine Substanz aufweist.

[1] Im Nachgang wird nur der Begriff des ICO verwendet.
[2] Die Bewertung erfolgt aufgrund des sog. Howey-Tests, s.: Burnsike und ...

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