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2. Ermittlung der Aktienanzahl

Prof. Dr. Bernhard Pellens, Thorben Bonn
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Tz. 15

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Um die EPS zu ermitteln, müssen alle während des Berichtszeitraums ausstehenden Aktien berücksichtigt werden. Wird die Aktienanzahl in der Berichtsperiode verändert, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die EPS-Berechnung. Zusätzlich ausgegebene Aktien sind vom Ausgabezeitpunkt an zu berücksichtigen. Vom Unternehmen zurückgekaufte Aktien werden mindernd erfasst, da die gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind (vgl. auch Beine/Schütte, in: Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., 2011, Abschn. 20, Tz. 36). Dies gilt zB für Aktienrückkäufe nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Um eine Gewichtung vorzunehmen, werden die Aktien mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen sie ausstehend waren. Die so entstehende Summe wird durch 365 Tage geteilt. Sinnvolle Näherungslösungen (zB finanzmathematische 30-Tage-Monate) sind explizit erlaubt (IAS 33.19–20).

Beispiel zur gewichteten Anzahl der Aktien:

Ein Unternehmen hat zu Beginn des Berichtszeitraums, der dem Kalenderjahr entspricht, insgesamt 10.000 Aktien ausstehen. Zum 1. April werden weitere 4.000 Aktien emittiert.

Die gewichtete Durchschnittsanzahl der Aktien berechnet sich wie folgt: Die 10.000 Aktien sind während des gesamten Jahres ausstehend, werden also mit 365 multipliziert. Die 4.000 neuen Aktien werden mit 275 multipliziert, da sie nur für 275 Tage ausstehen. Die Summe der gewichteten Aktien wird nun durch 365 geteilt und beträgt 13.014 Aktien.

 

Tz. 16

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Einbeziehung der neuen Aktien ist nach IAS 33.21 das Emissionsdatum und damit verbunden der Eingang der Gegenleistung beim Unternehmen. Wenn die Aktien nicht gegen Geld, sondern im Rahmen einer Sacheinlage (§ 183 AktG iVm. § 27 AktG) für einen anderen Vermögens...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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