Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erklärungspflicht (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1a wurde im Zuge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017 (BGBl. I 2017, 802) eingeführt. Hierdurch werden Institute im Anwendungsbereich der §§ 340 ff., die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und die eines der in § 267 Abs. 3 genannten weiteren Kriterien (Bilanzsumme über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse über 40 Mio. EUR) erfüllen, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 43 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 654 Die Annahme der Vorerbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Vorerbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen; es handelt sich um eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche Vertreter, dass dem Minde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschl die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht ist das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Verhältnis zu § 4f EStG

Rn. 1474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 EStG und § 4f EStG sind weitgehend komplementäre Regelungen. Während § 4f EStG beim Übertragenden unter Verstoß gegen das Realisationsprinzip die sofortige aufwandswirksame Hebung stiller Lasten verhindert und zu einer im Regelfall 15-jährigen Aufwandsstreckung führt, verhindert § 5 Abs 7 EStG einen erfolgsneutralen Anschaffungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die Regelungen des § 340a Abs. 1 Satz 1 ist das Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 grds. für Institute anwendbar. Gemäß § 340e Abs. 1 Satz 3 ist das Abschreibungswahlrecht für Finanzanlagen gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 auf Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, Wertpapiere und Forderungen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Qualitative Beschränkung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht zu Bildung stiller Vorsorgemaßnahmen gem. § 340f ist qualitativ auf die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beschränkt, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Hand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es existiert keine Regelung in § 21 UmwStG zum Zeitpunkt des Anteilstauschs. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG). Auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit (dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende WG (§ 5a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden WG. Nebengeschäfte sind solche Geschäfte, die nicht den eigent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO

Rn. 42 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO ist ein kodifizierter Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BT-Drucks VI/1982, 113; BFH v 21.05.1971, III R 125–127/70, BStBl II 1971, 72; s auch bereits Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, 1962, 2). Die Zurechnung von WG (einschließlich Zurechnungsänderungen) als Ausdruck steue...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Erläuterungen zur Aufgliederung des Anlagevermögens

Rz. 109 [Autor/Zitation] § 34 Abs. 3 RechKredV verweist auf die Regelungen zum Anlagespiegel nach § 284 Abs. 3 (s. § 284 Rz. 150 ff.), der auf VG iSd. § 340e Abs. 1, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten sind, anzuwenden ist. Diese umfassen: Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der besonderen Deckung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Geschäften zum Bestand der besonderen Deckung kann zu einer Nettoertragsrealisierung führen, weshalb hier auch zur Wahrung des Gläubigerschutzes das Vorsichtsprinzip besonders zu beachten ist (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 435). Rz. 13 [Autor/Zitation] Entsprechend dem Gesetzeswortlaut können auf fremde Währung lautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 323 findet auf die gesetzlichen Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gem. §§ 316 ff. Anwendung (LG Düss. v. 12.11.2010 – 16 O 454/09, BeckRS 2011, 10511). Umfasst sind sämtliche Tätigkeiten, die mit der gesetzlichen Prüfung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Poll in BeckOK H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Hauptzweck von § 13 PublG besteht darin, hinsichtlich der Aufstellung des KA und Konzernlageberichts im Wesentlichen auf die sinngemäße Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften zu verweisen, soweit sich aus der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit des MU keine Besonderheiten ergeben. Als zentraler Aufstellungsgrundsatz gilt auch für einen nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des Anteilstauschs gem § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG umfasst alle Vorgänge, die den Tatbestand des § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG erfüllen. Damit ist die Durchführung des Vermögenstransfers auf die übernehmende Gesellschaft ohne Beschränkungen auf bestimmte (zivilrechtliche) Übertragungsvorgänge möglich (s Tz 2). Da die s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generelle Anmerkungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Sofern keiner der drei Ausnahmetatbestände nach Abs. 1 Satz 2 vorliegt, erfasst § 324 KapGes. (und uU Gesellschaften anderer Rechtsformen (Rz. 74 ff.), die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind (Rz. 87 ff.) und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss (Abs. 1 Satz 1)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Fischer, Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Ausdehnung der Publizitätspflicht auf alle Großunternehmen, BFuP 1968, 558; Plagemann, Unsicherheiten bei der Anwendung des Publizitätsgesetzes, BB 1986, 1122; Niehus, Konzernrechnungslegungspflicht von Groß-Vereinen, DB 2003, 1125; Segna, Publizitätspflicht eingetragener Vereine?, DB 2003, 1311; P. Küting, Zur teleologischen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Fischer, Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Ausdehnung der Publizitätspflicht auf alle Großunternehmen, BFuP 1968, 558; Kort, Der "private" Großaktionär als Unternehmen?, DB 1986, 1909; Plagemann, Unsicherheiten bei der Anwendung des Publizitätsgesetzes, BB 1986, 1122; P. Küting, Zur teleologischen Auslegung des publizitätsgesetzlichen Unternehmensbegriffs im Lichte der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausreichende angemessene Prüfungsnachweise

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard zu Prüfungsnachweisen im Rahmen der Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ist ISA 500 "Audit Evidence" (deutscher Titel gemäß ISA [DE] 500: "Prüfungsnachweise"; vgl. auch Küster/Bernhardt, WPg 2015, 1212). ISA 500 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird oder bei einer Beschränkung oder dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung Art 8 der FRL anzuwenden haben (was bei Verschmelzungen dann der Fall ist, wenn Gesellschaf...mehr