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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 4. Kapitalmarktnotierte Unternehmen

Prof. Dr. Holger Philipps
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Rz. 82

[Autor/Zitation]

Auch der Code of Ethics des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) enthält eine Definition des Begriffs "Public Interest Entities" (vgl. IESBA, Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants, 2023, Glossary). Eine Bindungswirkung für in Deutschland geltende handels- und berufsrechtliche Vorschriften oder eine besondere Rolle als Konkretisierungsgrundlage für den in § 316a Satz 2 normierten PIE-Begriff kommt dieser Definition nicht zu. Für Abschlussprüfer ist sie für die Frage der Anforderungen nach den von ihnen zu beachtenden Prüfungsgrundsätzen gleichwohl von Bedeutung, denn die International Standards on Auditing (ISA) und dem folgend auch die ISA (DE) als Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW (GoA des IDW) – zu Einzelheiten s. § 322 Rz. 2 und Rz. 111 – unterscheiden in Teilen ihrer Anforderungen danach, ob es sich um die Prüfung eines "listed entity" bzw. einer "kapitalmarktnotierten Einheit" handelt. "Listed entity" bildet die Fallgruppe (a) des gegenwärtigen PIE-Begriffs nach dem IESBA Code of Ethics und "kapitalmarktnotierte Einheit" seine deutsche Übersetzung (vgl. ISA [DE] 200 Rz. D.13.1).

 

Rz. 83

[Autor/Zitation]

"Listed Entity" bzw. "kapitalmarktnotierte Einheit" sind definiert als "an entity whose shares, stock or debt are quoted or listed on a recognized stock exchange, or are marketed under the regulations of a recognized stock exchange or other equivalent body" (IESBA, Code of Ethics, 2023, Glossary) bzw. "eine Einheit, deren Anteile, Aktien oder Schuldverschreibungen an einer anerkannten Wertpapierbörse notiert sind oder nach den Vorschriften einer anerkannten Wertpapierbörse oder einer vergleichbaren Einrichtung gehandelt werden" (ISA [DE] 200 Rz. D.13.1). Unter d...

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