Aktiendiscount-Zertifikate werden (wie Zerobonds, s. "Nullkupon-Anleihen") in abgezinster Form herausgegeben. Der Ausgabepreis liegt unter dem Kurswert der Aktie. Im Gegensatz zu "Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien" beinhalten die Zertifikate keine laufenden Zinszahlungen. Das Risiko beider Kapitalanlageformen liegt darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetrags vom Kurs bestimmter Aktien kurz vor dem Fälligkeitstag abhängig ist. Unterschreitet der Aktienkurs des Unternehmens kurz vor dem Einlösungstag den im Emissionsprospekt genannten Kurs, erfolgt die Rückzahlung der Kapitalanlagen "lediglich" in Form von Aktien.

Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.

Werden die Zertifikate in Aktien eingelöst, handelt es sich um einen Tauschvorgang (Veräußerung des Zertifikats und Erwerb der Aktien). Nach § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG[1]sind das Entgelt für den Erwerb der Zertifikate als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien anzusetzen.[2] Eine evtl. Barzahlung (Spitzenausgleich) gehört zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Es gilt folgende Anwendungsregelung[3]:

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 15.3.2007 Erwerb nach dem 14.3.2007
entfällt steuerfrei (Bestandsschutz)

Veräußerungsgewinn/-verlust[4]

bei Aktienlieferung: Veräußerungsfiktion zu Anschaffungskosten[5]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge