Das Ergebnis je Aktie (auch als Gewinn je Aktie oder Earnings per Share (EPS) bezeichnet) stellt eine international verbreitete Kennzahl dar, die sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP jeweils im Jahresabschluss veröffentlicht werden muss (IAS 33.2; Ausnahme: IFRS-SME). Im handelsrechtlichen Einzelabschluss besteht keine explizite Verpflichtung, diese Kennzahl anzugeben, in der Praxis kann allerdings beobachtet werden, dass auch nach HGB bilanzierende Unternehmen dies immer häufiger auf freiwilliger Basis tun.

Für die Bewertung von Unternehmen ist diese Kennzahl von zentraler Bedeutung. Wie der Name bereits angibt, wird durch das Ergebnis je Aktie ausgedrückt, welcher Teil des gesamten erwirtschafteten Unternehmensgewinns oder Jahresüberschusses auf eine Aktie entfällt, vgl. auch IAS 33.11 und IAS 33.32. Durch die Analyse des Ergebnisses je Aktie eines Unternehmens im Zeitablauf sowie durch den Vergleich der Kennzahl von verschiedenen Unternehmen werden Rückschlüsse auf die Beteiligung jeder Stammaktie an der Ertragskraft eines Unternehmens ermöglicht. Unternehmen unterschiedlicher Größe und/oder unterschiedlicher Branchen können so relativ unkompliziert miteinander verglichen werden.

Darüber hinaus stellt die Kennzahl auch eine wichtige Basisgröße für die Berechnung des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) dar, welches das Verhältnis des Ergebnisses je Aktie zu dem aktuell vorliegenden Aktienkurs darstellt:

 
KGV = Aktienkurs x 100
Ergebnis je Aktie

Vergleicht man das ermittelte KGV mit dem durchschnittlichen KGV der Branche, des Gesamtmarktes oder eines anderen Unternehmens, so gilt: Ist das KGV des betrachteten Unternehmens niedriger, so gilt die Aktie als unterbewertet – ein Kauf der Aktie ist empfehlenswert. Kurzfristige Arbitragemöglichkeiten können dadurch aufgezeigt werden.

IAS 33 schreibt den Ausweis von unverwässerten (basic earnings per share) sowie von verwässerten (diluted earnings per share) Kennzahlen für das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (profit or loss from continuing operations) und für das Periodenergebnis (profit or loss) vor. Diese Kennzahlen sind in der Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) auszuweisen (IAS 33.66).

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