Sind bei einem Unternehmen potenzielle Aktien ausstehend, dann ist gegebenenfalls auch das verwässerte Ergebnis je Aktie (auch Diluted Earnings per Share genannt) im Jahresabschluss offenzulegen, IAS 33.66. Der Begriff potenzielle Aktien umfasst dabei Finanzinstrumente und sonstige Vereinbarungen, die deren Inhaber zum Bezug von Stammaktien berechtigen, IAS 33.5. Typische Beispiele hierfür sind Wandelschuldverschreibungen und Optionen. Durch Angabe des verwässerten Ergebnisses je Aktie soll dargestellt werden, wie sich die zukünftige Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen oder die Ausgabe von Aktien bei der Ausübung von Aktienoptionen auf die Kennzahl auswirkt, vgl. auch IAS 33.31 f.

Generell ist für das verwässerte Ergebnis je Aktie ebenfalls das Konzernergebnis durch die Anzahl ausstehender Aktien zu dividieren. Die angesetzten Zähler und Nenner sind allerdings zu modifizieren:

 
Verwässertes Ergebnis je Aktie = Ergebnis (korrigiert um Aufwendungen für verwässerte Aktien)
Ausstehende Aktien (inkl. aller potenziell auszugebenden Aktien)

Für die Ermittlung der verwässerten Ergebnisse je Aktie sind alle bis zum Abschlussstichtag ausgegebenen verwässernden potential ordinary shares zu berücksichtigen (IAS 33.31, IAS 33.36). Hierzu können z. B. die aus einer bedingten Kapitalerhöhung i. S. d. §§ 192 ff. AktG resultierenden Umtausch- oder Bezugsrechte zählen, vgl. IDW HFA RS 2, Tz. 31.

Die Anpassung hat unter der Annahme zu erfolgen, dass sämtliche potenziellen Aktien in ausstehende Stammaktien des Unternehmens umgetauscht worden sind (nach IAS 33 gibt es zwei Methoden: Wandlungs- und Gratisaktienmethode im Falle von Wandelschuldverschreibungen bzw. von Erwerbsoptionen auf Aktien des Unternehmens, IAS 33.41 ff.). Dies hat sowohl Auswirkungen auf das Ergebnis als auch auf die Aktienanzahl. Das Ergebnis ist zunächst um tatsächlich entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit den potenziellen Aktien, wie z. B. Zinszahlungen bei Wandelschuldverschreibungen, zu bereinigen. Zusätzlich sind Aufwendungen und Erträge, die bei einer Umwandlung der potenziellen in wirkliche Aktien anfallen würden, zu berücksichtigen. Die Aktienanzahl ist um die Anzahl der sich im Umlauf befindenden potenziellen Aktien zu erhöhen.

 
Praxis-Beispiel

Wandelanleihen

Seit Beginn der Berichtsperiode sind beim Unternehmen 500.000 Aktien sowie 20.000 Stück Anleihen im Wert von je 100 EUR ausgegeben. Die Anleihen sind zu 5 % verzinslich und jeweils in 10 Aktien der Gesellschaft umtauschbar. Der Steuersatz des Unternehmens liegt bei 40 %. Das Konzernergebnis nach IAS 33 beträgt 200.000 EUR.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt:

200.000 EUR / 500.000 Aktien = 0,4

Zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die Annahme getroffen, dass die Anleihen zu Beginn der Berichtsperiode in Aktien umgetauscht worden wären. So ist zunächst die verwässerte Anzahl Aktien zu bestimmen: Die 20.000 Anleihen sind insgesamt in 200.000 Aktien umwandelbar (20.000 x 10).

Das Konzernergebnis ist um die anfallenden Zinsen für die Wandelanleihen zu erhöhen, wobei die Steuerauswirkungen berücksichtigt werden müssen:

Zinsaufwand vor Steuern = 100 EUR x 5 % x 20.000 Stück = 100.000 EUR

Zinsaufwand nach Steuern (bei Steuersatz von 40 %) = 100.000 EUR x (1-0,4) = 60.000 EUR

Verwässertes Ergebnis = 200.000 EUR + 60.000 EUR = 260.000 EUR

Verwässertes Ergebnis je Aktie (gerundet):

260.000 EUR / 700.000 Aktien = 0,37

Die Wandelanleihe wäre nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einzubeziehen, wenn sie isoliert betrachtet keine Verwässerung bewirkt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Optionsrechte

Zum Ende der Berichtsperiode sind beim Unternehmen 20.000 Optionen auf den Erwerb je einer Aktie ausstehend. Während der Berichtsperiode waren 400.000 Aktien ausstehend. Das Konzernergebnis nach IAS 33 beträgt 800.000 EUR. Der durchschnittliche Ausübungspreis der Optionen liegt bei 20 EUR, der durchschnittliche Marktpreis bei 25 EUR.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt:

800.000 EUR / 400.000 Aktien = 2,0

Zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die Annahme getroffen, dass die entsprechenden Aktien von dem Unternehmen zunächst erworben und dann ausgegeben werden. Die Differenz zwischen dem Rücknahme- und dem Ausgabepreis (ausgedrückt in Anzahl Aktien zum Marktpreis) verwässert dabei die Position der Altaktionäre und ist somit von der Kennzahl abzuziehen.

Verwässerungseffekt = 20.000 x (25 EUR – 20 EUR) = 100.000 EUR

Verwässerungseffekt, ausgedrückt in Anzahl Aktien zum Marktpreis = 100.000 EUR / 25 EUR = 4.000

Die verwässerte Anzahl Aktien liegt somit bei 404.000 Aktien, das verwässerte Ergebnis je Aktie beträgt:

800.000 EUR / 404.000 Aktien = 1,98

Gem. IAS 33.30–63 müssen für die Ermittlung des verwässerten Ergebnis je Aktie Korrekturen im Hinblick auf noch ausstehende Stammaktien (bspw. Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) vorgenommen werden. Die Berechnungen gestalten sich jeweils gleich zu den beispielhaft dargestellten Methoden, vgl. IAS 33.41 ff.

[1] L...

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