Rz. 1
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen:
Die Steuerbefreiung
- von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiungen Rz 65; > Geschenke Rz 24 ff),
- eines Pflegebonus iSv § 3 Nr 11b EStG (> Steuerbefreiungen Rz 66 ff),
- einer Inflationsausgleichsprämie iSv § 3 Nr 11c EStG (> Steuerbefreiungen Rz 93 f),
- für Zuschüsse des ArbG zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel iSv § 3 Nr 15 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 90; > Geschenke Rz 29 ff),
- für Kindergartenzuschüsse iSv § 3 Nr 33 EStG (> Kindergarten),
- der betrieblichen Gesundheitsförderung iSv § 3 Nr 34 EStG (> Betriebliche Gesundheitsförderung),
- für Zuschüsse des ArbG zur Betreuung von Kindern oder Angehörigen iSv § 3 Nr 34a EStG (> Steuerbefreiungen Rz 54 ff),
- für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs nach § 3 Nr 46 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 78 ff);
die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze des § 8 Abs 3 Satz 3 EStG auf Gutscheine und Geldkarten, die nicht zu den > Einnahmen in Geld gehören (> Sachbezüge Rz 52/2);
- nachgelagerte Besteuerung bei der Überlassung von > Vermögensbeteiligungen nach § 19a EStG
die Pauschalierung der Lohnsteuer
- bei Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten sowie Gewährung von Zuschüssen zur Internetnutzung nach § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 5 EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157 ff),
- bei der Überlassung von Ladevorrichtungen für (Hybrid-)Elektrofahrzeugen sowie die Gewährung von Zuschüssen bei deren Anschaffung nach § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 6 EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 159 ff),
- von geldwerten Vorteilen im Zusammenhang mit Fahrten von der Wohnung zur > Erste Tätigkeitsstätte, einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 Buchst b EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 161 ff);
- die Pauschalierung der ESt für betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke iSv § 37b EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff) sowie
- die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (> Betriebliche Altersvorsorge Rz 234f).
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