Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Einnahmen sind alle Güter, die in > Geld oder Geldeswert (> Sachbezüge) bestehen und dem Stpfl im Rahmen einer der Überschusseinkunftsarten des § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1 aE) zufließen (§ 8 Abs 1 Satz 1 EStG).

Nach Abzug der zugehörigen > Werbungskosten gemäß § 9 EStG (dazu > Einnahmen-Überschussrechnung) ergeben sich die jeweiligen > Einkünfte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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