KI anonymisiert in Bayern 50.000 Urteile für Veröffentlichung
Projekt 50k veröffentlicht 50.000 Urteile
Das bayerische Justizministerium hat das Projekt 50k gestartet, „50k“ steht dabei für die Zahl 50.000. In den kommenden Jahren sollen nämlich 50.000 Urteile der bayerischen Justiz anonymisiert und veröffentlicht werden. Möglich wird dies durch den Einsatz der neuen KI-Anwendung ALeKS, die mit vollem Namen „Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen“ heißt.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sieht das Projekt 50k als Transparenzmaßnahme und Grundlage für neue Legal-Tech-Anwendungen: „Transparente und für die Öffentlichkeit zugängliche Urteile stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und können helfen, Erfolgsaussichten in einem Verfahren einzuschätzen. Die breite Verfügbarkeit anonymisierter Urteile ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Training von KI-basierten Modellen und wird Grundlage für neue Legal-Tech-Anwendungen sein.“
Geringe Veröffentlichungsquote wegen aufwändiger Anonymisierung
Von den hunderttausende von Gerichtsurteilen, die in Deutschland ergehen, werden schätzungsweise nur drei Prozent veröffentlicht, die in öffentlich zugänglichen Datenbanken nachzulesen sind. Ein Grund für die geringe Veröffentlichungsquote ist notwendige Anonymisierung. Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten mussten bislang alle sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Adressen manuell in der Akte anonymisiert werden. Das kostet Zeit und bindet Personal. Das neue Anonymisierungstool ALeKS erledigt das in Sekundenschnelle.
Für die Grundlagen hatte Bayern in einem Forschungsprojekt mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die automatisierte Anonymisierung von Gerichtsurteilen untersucht und einen Prototyp entwickelt. Gemeinsam mit Niedersachsen wurde dieser Prototyp weiterentwickelt und wird nun fortlaufend ausgebaut.
Richter entscheiden über Veröffentlichung
ALeKS wurde seit dem 9. März 2026 erfolgreich beim Oberlandesgericht München getestet. Nun erfolgt eine Ausweitung auf weitere Nutzer in der Justizpraxis. Ob ein Urteil veröffentlicht wird, entscheidet die Richterin oder der Richter. Bei einer positiven Entscheidung wird im Anschluss das Urteil anonymisiert. Zuständig hierfür sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelte zentrale Anonymisierungsstellen, die bis zum 1. Juli aufgebaut werden. Dort führen Servicemitarbeiter nach der automatisierten Anonymisierung der Entscheidungen mit ALeKS noch eine manuelle Qualitätssicherung durch.
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