Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

EU-Kommission veröffentlicht Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026

Der jährlich erscheinende Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsmaßnahmen, Medienpluralismus und Gewaltenteilung in den EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Für Deutschland gibt es Verbesserungsvorschläge.

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Bericht hat Auswirkungen auf Vergabe von EU-Fördermitteln 

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission (2026 Rule of Law Report), der jetzt zum siebten Mal erschienen ist, betrachtet die Entwicklung der Justizsysteme, Antikorruptionsmaßnahmen, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Er bewertet die Gesamtsituation der EU, analysiert aber auch die Situation der einzelnen Mitgliedsstaaten und gibt diesen Empfehlungen. 

Die Bedeutung des Rechtsstaatlichkeitsbericht geht weit über dessen eigentlichen Inhalt hinaus, da er einen entscheidenden Anteil an der Vergabe zukünftiger EU-Fördermittel hat: Die Feststellungen des Rechtsstaatlichkeitsberichts spielen eine wesentliche Rolle bei der Verteilung der Hälfte aller Haushaltsmittel der EU. Dies gilt bereits für den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Planung des EU-Haushalts der Jahre 2028 bis 2034, der aktuell zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem EU-Parlament ausgehandelt wird. 

Rechtsstaatlichkeit in Deutschland insgesamt positiv 

Der Länderbericht für Deutschland fällt insgesamt positiv aus. Der Grad der Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland wird derzeit sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in den Unternehmen als sehr hoch wahrgenommen. Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat und einer gemeinsamen Kampagne, mit der qualifiziertes Personal angeworben werden soll, erfolgten beträchtliche Schritte, um die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen bei der Einstellung neuen Personals zu bewältigen. Die Bemühungen um eine bessere Digitalisierung der Justiz laufen weiter, in der Praxis ist die Digitalisierung je nach Region allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten. Korruption auf hoher Ebene wird bekämpft, systemische Schwächen wurden nicht ermittelt. 

Auch bei Medienpluralismus und Medienfreiheit ist das Urteil positiv: Den unabhängigen Medienanstalten wurden neue Durchsetzungsbefugnisse im Bereich Jugendschutz übertragen. Die vom Organ der freiwilligen Selbstkontrolle ausgesprochenen Rügen erreichten ein sehr hohes Niveau. Reformen zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in Kraft getreten, die Beratungen über die künftige Finanzierung gehen weiter. Das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter ist insgesamt stabil geblieben. Die Pläne für den Erlass neuer Maßnahmen zur Förderung des Medienpluralismus kommen voran. 

Bericht empfiehlt Verbesserungen 

Der Bericht attestiert, dass Deutschland erhebliche weitere Fortschritte bei der Aufstockung der Ressourcen der Justiz und der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung erzielt hat. Um den verbleibenden Herausforderungen zu begegnen, wird aber empfohlen, die „Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat sowohl in Bezug auf die Humanressourcen als auch auf die Digitalisierung voranzubringen und die Maßnahmen fortzusetzen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung zu bewältigen“. 

Deutlicher Verbesserungsbedarf besteht bei der Einführung eines öffentlich zugänglichen Lobby-Registers im Zusammenhang von Gesetzgebungsverfahren. Da dabei keine Fortschritte erzielt wurden, wird Deutschland empfohlen, „die Bemühungen, die Beiträge von Lobbyisten zum Gesetzgebungsverfahren umfassend in einem öffentlichen Register zu erfassen, zu intensivieren“. 

Ebenfalls keine Fortschritte gibt es beim Informationsrecht der Presse bei Bundesbehörden. Empfohlen wird daher „die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen“.  

Der letzte Verbesserungsvorschlag betrifft die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen. Deutschland wird empfohlen, „Schritte zu unternehmen, um eine Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen und so den Herausforderungen zu begegnen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für den Betrieb dieser Organisationen in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind“. 

 

Quellen: 

Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission (2026 Rule of Law Report), englischsprachige Version

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, deutschsprachige Version


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