WEG-Verwalter kann Anwalt beauftragen
Hintergrund
In einer Eigentümerversammlung fassten die Wohnungseigentümer mehrheitlich eine Reihe von Beschlüssen. Eine Eigentümerin hat einige der gefassten Beschlüsse angefochten. Der Verwalter hat im Namen der beklagten Eigentümer einen Rechtsanwalt beauftragt, der die Eigentümer im Verfahren vertreten hat. Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, einen Anwalt zu beauftragen, haben die beklagten Eigentümer dem Verwalter nicht erteilt.
Die klagende Eigentümerin meint, der Rechtsanwalt der beklagten Eigentümer sei daher im Anfechtungsprozess nicht ordnungsgemäß bevollmächtigt und die beklagten Eigentümer damit nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen.
Entscheidung
Die beklagten Eigentümer waren ordnungsgemäß vertreten. Der WEG-Verwalter ist unter anderem auch zu der Führung eines gegen die Wohnungseigentümer gerichteten Rechtsstreits gemäß § 43 Nr. 1 und Nr. 4 WEG berechtigt (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Bei den in diesen Normen geregelten Binnenstreitigkeiten können notwendigerweise nicht alle Wohnungseigentümer durch den Verwalter vertreten werden, sondern nur die beklagten.
§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG begründet eine generelle gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters hinsichtlich der in der Norm genannten Passivprozesse. Auch nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage ist der Verwalter daher ermächtigt, die übrigen Wohnungseigentümer umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der WEG-Verwalter ist nicht darauf beschränkt, nur die auf Abwendung eines Rechtsnachteils gerichteten Maßnahmen zu ergreifen und sodann eine Willensbildung der Wohnungseigentümer herbeizuführen.
(BGH, Urteil v. 5.7.2013, V ZR 241/12)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
993
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
988
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
954
-
Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter?
7621
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
6921
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
672
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
638
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
636
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
623
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
606
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025
-
Ankündigung der Mieterhöhung: Was Vermieter beachten müssen
25.11.2025
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
25.11.2025