Lange Verjährung bei mangelhafter Solaranlage
Hintergrund: Photovoltaikanlage fest auf Halle angebracht
Die Eigentümerin einer Tennishalle (Auftraggeberin) beauftragte ein Unternehmen damit, auf dem Dach der Halle eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Das Unternehmen montierte über 300 Module mit einem Gewicht von jeweils 18 Kilogramm auf einer Unterkonstruktion, die ihrerseits fest mit dem Dach der Halle verbunden wurde. Die Kontroll- und Steuerungsanlage wurde im Inneren der Halle errichtet, ferner wurde eine umfangreiche Verkabelung montiert.
Die Auftraggeberin bemängelt, dass die Anlage eine zu geringe Leistung bringe, und verlangt, die Vergütung um 25 Prozent zu mindern. Das Unternehmen meint, eventuelle Gewährleistungsansprüche seien verjährt. Es gelte die werkvertragliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die lange fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk sei nicht anwendbar.
Entscheidung: Lange Verjährungsfrist für Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche sind nicht verjährt.
Die fünfjährige Verjährungsfrist "bei Bauwerken" gilt, wenn das Werk in der Errichtung oder grundlegenden Erneuerung eines Gebäudes besteht, das Werk in das Gebäude fest eingefügt wird und dem Zweck des Gebäudes dient.
Das ist hier der Fall. Die Photovoltaikanlage wurde durch die Vielzahl der verbauten Komponenten so mit der Halle verbunden, dass eine Trennung vom Gebäude nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Darin liegt zugleich eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle, die einer Neuerrichtung gleichzuachten ist. Schließlich dient die Photovoltaikanlage dem weiteren Zweck der Tennishalle, Trägerobjekt einer solchen Anlage zu sein.
(BGH, Urteil v. 2.6.2016, VII ZR 348/13)
Lesen Sie auch:
BGH: Ansprüche wegen Mängeln an Solaranlage können schnell verjähren
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
2.648
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
911
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
875
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
686
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
407
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
3921
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
354
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
338
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
333
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
320
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026
-
Hausverwaltung zum Pauschalpreis?
07.07.2026
-
Die gefragtesten Jobs der Branche
06.07.2026
-
Mietminderung bei Legionellen: Wann ist sie möglich?
02.07.2026
-
VDIV sucht Immobilienverwaltung des Jahres
01.07.2026
-
Beschlusszwang vor Umbau gilt auch in Zweier-Gemeinschaft
01.07.2026
-
Heizungstausch in WEG: Bonus-Förderung sichern
30.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
29.06.2026
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
23.06.2026
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026