Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters
Hintergrund
Über das Vermögen eines Wohnungsmieters wurde im April 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der vom Insolvenzgericht bestellte Treuhänder erklärte im Mai 2008 gegenüber dem Vermieter unter Verweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO, dass Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht mehr im Insolvenzverfahren bedient werden könnten.
Im November 2008 erteilte der Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007. Aus dieser ergab sich eine Nachforderung von 180 Euro. Der Vermieter verlangt Zahlung dieser Nachforderung. Im März 2009 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht.
Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum stellt eine Insolvenzforderung dar, auch wenn die Betriebskostenabrechnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war.
Dies gilt auch im Falle einer vom Treuhänder vor der Erstellung der Betriebskostenabrechnung abgegebenen Erklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO. Sie bewirkt nicht, dass eine Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungszeitraum ihren Charakter als Insolvenzforderung verliert. Die Forderung kann daher während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht gegen den Mieter persönlich geltend gemacht, sondern muss - ggf. nach entsprechender Schätzung - zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Da das Insolvenzverfahren vorliegend inzwischen aufgehoben worden ist, kann der Vermieter die Forderung wieder gegen den Mieter persönlich geltend machen.
(BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 295/10)
Lesen Sie auch:
BGH: Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz gilt auch für Kaution
BGH: Enthaftungserklärung gibt insolventem Mieter Macht über Mietverhältnis zurück
BGH: Fristlose Kündigung des insolventen Mieters wegen Altschulden
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
622
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
599
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
549
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
440
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
351
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
325
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
323
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
287
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
261
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
251
-
Heizkosten klettern 45 Prozent über Vorkrisenniveau
01.10.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026