StoFöG passiert Bundesrat

Erneuerbare Energien: Mehr Spielraum für Fonds


Standortfördergesetz: Fonds als Treiber für die Energiewende

Der Bundesrat hat das Standortfördergesetz (StoFöG) gebilligt. Immobilienfonds können damit künftig einfacher in erneuerbare Energien investieren.

Der Bundesrat hat am 30.1.2026 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) gebilligt.

Damit sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien verbessert werden. In Fonds angelegtes Geld soll in den Wirtschaftsstandort Deutschland fließen.

Der Bundestag hatte den Entwurf am 19.12.2025 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)

Das Gesetz beruht auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag.

Neue Regeln für Fonds: Ziel der Bundesregierung

Deutschland stehe vor tiefgreifenden Herausforderungen, führte Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion in die Debatte im Bundestag um das neue StoFöG ein und nannte Dekarbonisierung, Digitalisierung und geopolitische Fragmentierung. Mit dem Standortfördergesetz erhielten Unternehmen, vor allem Startups, kleine und mittlere Unternehmen und Scaleups "nochmal bessere Finanzierungsbedingungen".

"Das ist ein gutes Gesetz, das in die richtige Richtung geht", sagte Katharina Beck von der Grünen-Fraktion. Sie forderte die Regierung auf, "größer zu denken". In Deutschland wachse die Zahl der Gründungen jährlich um sieben Prozent. Jedes Jahr gebe es ungefähr 3.000 Gründer, die jedoch "leider" nach der Gründungsphase oftmals in die USA oder nach China gingen, wo die Finanzierungsbedingungen besser seien.

Ziel des Standortfördergesetzes sei es, die Finanzierungsbedingungen vor allem für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern und den Finanzstandort wettbewerbsfähiger zu machen, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf.

Bei den neuen Änderungen am Regierungsentwurf, die der Finanzausschuss am 17.12.2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen hatte, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht.

Finanzausschuss Änderungen am Entwurf zum Standortfördergesetz – StoFöG

Gesetzgebung: Das ZuFinG II als Hintergrund

Die Ampel-Regierung hatte am 27.11.2024 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen. Das Gesetz sollte einen rechtssicheren Rahmen für offene Immobilienfonds für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen schaffen, ist nach dem Scheitern der Koalition aber liegen geblieben.

Der Gesetzgeber hatte zuvor bereits mehrfach steuerrechtliche Anpassungen in diesem Bereich vorgenommen. Das ZuFinG II sollte auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) aufbauen, das am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen worden war und am 24.11.2023 den Bundesrat passiert hatte.

StoFöG: Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist der Ansicht, dass das StoFöG neue entscheidende Impulse für den Fondsstandort Deutschland setzen wird – durch gezielte aufsichts- und steuerrechtliche Änderungen erweitere das Gesetz die Spielräume für Fonds und REITs, um privates Kapital für Investitionen in erneuerbare Energien, Infrastruktur und Klimaschutz zu mobilisieren.

Bisher verhinderten laut ZIA Hemmnisse im Aufsichts- und Steuerrecht, dass Immobilien- und Infrastrukturfonds wie auch REITs in großem Umfang in Photovoltaikanlagen auf Immobiliendächern und auf Freiflächen investieren können. "Wir freuen uns, dass das Gesetz nach mehreren Anläufen endlich die finale Hürde genommen hat", sagte ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Die neuen Rahmenbedingungen könnten zu einem Investitionsschub bei den Erneuerbaren führen und einen zentralen Beitrag bei der Energiewende und der Transformation der Wirtschaft leisten.

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Standortfördergesetz rückt laut Thomas Lehmann, Director bei Wüest Partner, die Immobilienwirtschaft vom Rand ins Zentrum der Energiewende. "Offene Immobilienfonds dürfen bis zu 15 Prozent des Vermögens in erneuerbare Energien und zugehörige Infrastruktur investieren.  Allein aus offenen Fonds lässt sich so ein Investitionsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich mobilisieren", so Lehmann. Für institutionelle Anleger entstehe eine neue Qualität der Portfoliostruktur: stabile, planbare Cashflows aus Immobilien treffen auf renditestarke Energieanlagen mit messbarer ESG-Wirkung.

Mario Schüttauf, Fondsmanager des offenen Immobilienfonds Hausinvest der Commerz Real, ist überzeugt: "Aufgrund unseres jahrelangen Know-hows im Bereich erneuerbarer Energien werden wir schnell in der Lage sein, die Potenziale der neuen Investitionsmöglichkeiten zu nutzen." Mittel- bis langfristig sei es das Ziel, die Immobilien im Portfolio selbst mit Strom zu versorgen. Dieser könne Mietern dann zu günstigen Konditionen angeboten werden, was wiederum die Attraktivität der Immobilien für potenzielle Nutzer erhöhen werde und sich positiv auf die Bewertung auswirken könne.


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