Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die es Anlegern ermöglichen, sich bereits mit recht kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen.

Ein Offener Immobilienfonds ist ein Grundstücks-Sondervermögen. Offene Immobilienfonds kaufen Immobilien mit dem Ziel, durch die Vermietung sowie Wertsteigerungen der Fondsobjekte Gewinne zu erwirtschaften.

Anders als bei Geschlossenen Immobilienfonds können die Anteilseigner ihre Anteile jederzeit verkaufen. In den letzten Jahren sind mehrere Offene Immobilienfonds in finanzielle Schwierigkeiten geraten und mussten vorübergehend schließen.

News 20.11.2023 Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Bundestag hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen, die Investitionen von offenen Immobilienfonds in Photovoltaik einen Schub verpassen sollten, sind gestrichen – sie sollen auf das Jahressteuergesetz 2024 verschoben werden.mehr

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News 28.05.2021 Fondsstandortgesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat das Fondsstandortgesetz (FoStoG) verabschiedet. Für Immobilienfondsverwalter ist das eine gute Nachricht – Konzeption und Management werden entbürokratisiert, die Produktpalette erweitert. Der Gesetzgeber habe aber auch Chancen verpasst, äußerte die Immobilienwirtschaft zuvor.mehr

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Immobilienwirtschaft   02.08.2017

Ein neues Gesetz soll die Dienstleistungen von Immobilienmaklern und WEG-Verwaltern verbessern. Die Wirtschaft äußert sich kritisch. Die Branche fordert Ergänzungen. Das und die anstehende Bundestagswahl setzen den Gesetzgeber unter Druck. Was kommt noch in dieser Legislaturperiode?mehr

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News 16.02.2017 FG Pressemitteilung

Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen darf bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden. Das hat das FG Münster entschieden.mehr

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News 08.04.2016 FG Pressemitteilung

Anteile an einem offenen Immobilienfonds (Anteilscheine) sind im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten.mehr

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