Fachbeiträge & Kommentare zu Offene Immobilienfonds

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[70] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten Zehn-Jahres-Periode.[71] Gibt der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 260 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 261 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / I. Einleitung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften treten in der Praxis in unterschiedlichsten Konstellationen in Erscheinung. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht von der einfachen GbR zur Vermietung einer Immobilie bis hin zu Immobilienfonds oder Private Equity Fonds.[1] Gesetzlich ausdrücklich normiert sind die vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht, weshal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertab- und -zuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Besteuerung des erweiterten Inlandsvermögens

Rz. 46 Soweit der Erblasser/Schenker eine Person i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist, unterliegt er für die Dauer von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endete,[117] der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuerschuld; dieser muss in einen – einkommensteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Damit soll die Kaution gegenüber dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters gesichert werden. Der Mieter kann gegen deren Einzelzwangsvollstreckung Drittwide...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Das BMF-Schreiben v. 24.8.1970[2] wurde damit gegenstandslos.[3] Nach der Gesetzesbegründung[4] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.5 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 83 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch Zweckgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschranke aus, deren Unternehmensgegenstand ...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.3 Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds, meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, unterliegen nicht dem InvStG. Daran hat sich auch durch die grundlegende Reform des InvStG nichts geändert. Die Erträge unterliegen dem "normalen Besteuerungssystem". Wesentlicher Unterschied zu den offenen Fonds, die unter das InvStG-Regime fallen, ist vor allem, dass bei den geschlossenen Fonds nicht in jedem...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 87 Eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 AStG) kommt ausschließlich im Hinblick auf die Person des Erblassers/Schenkers in Betracht. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen hier keine Rolle. Erste Voraussetzung ist, dass der Erblasser/Schenker den Regelungen des § 2 AStG unterliegt. Er muss also in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug a...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Leitsatz

Legt der Testamentsvollstrecker Gelder in einem offenen Immobilienfonds an, der zum Anlagezeitpunkt durch mehrere Gerichtsentscheidungen als mündelsicher beurteilt wird, so begeht er keine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn der Erblasser im Testament die mündelsichere Anlage des Nachlasses anordnete und bestimmte, dass aus dem Anlagevermögen den Erben laufende Erträge zugew...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem notariellen Testament vom 21.2.1994 (Anlage K 1 zur Klage = Bl. 86 ff) hatte der am 22.2.1994 verstorbene Vater der von ihm danach allein beerbten Klägerin die Testamentsvollstreckung angeordnet. Gemäß testament...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 1.3 Unterscheidung nach der Art der Investition

Bei Aktienfonds erfolgt die Investition hauptsächlich in Aktien, d. h. in Dividendentitel börsengehandelter Unternehmen. Standard-Aktienfonds investieren in Aktien, die wegen ihrer allgemein anerkannten Qualität als Standardwerte gelten (sog. blue chips). Das Fondsvermögen ist typischerweise breit gestreut, es erfolgt keine Begrenzung auf bestimmte Branchen. Spezielle Aktienfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines offenen Fonds (sog. Investmentfonds) bündelt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. § 17 KAGB – früher Kapitalanlegegesellschaft) die Gelder vieler Anleger, um sie in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Immobilien usw.) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. Der Begriff "Investmentfonds" bezeichnet de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 2.2 Unterscheidung nach der Art der Investitionsgüter

Medienfonds/Filmfonds: Herstellung einer oder mehrerer Filme, die anschließend im Kino, über DVD/Video und im Fernsehen vermarktet werden. Viele Fonds garantieren den Anlegern gewisse Einnahmen. Immobilienfonds: Erwerb/Errichtung von Immobilien unterschiedlichster Art im In- und/oder Ausland (z. B. Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren, Wohngebäude). Die Immobilien werden durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 2. Gesellschaftsrecht

Rz. 62 Gesellschaften, die von der gesellschaftsrechtlichen Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB erfasst werden, sind[176] die Rz. 63 Damit unterliegen bspw. einer richterlichen Inhaltskontrolle allein am allgemeinen Maßstab de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriffsbestimmung

Rz. 481 [Autor/Stand] Offene Immobilienfonds stellen sog. Sondervermögen dar. Die Kapitalanlagegesellschaft bündelt die Gelder einer nicht begrenzten Anzahl von Anlegern. Fordert ein Anleger seine Einlage zurück, zahlt die Kapitalanlagegesellschaft den Rücknahmepreis aus. Rz. 482 [Autor/Stand] Jeder Anleger kann von der Kapitalanlagegesellschaft verlangen, dass ihm gegen Rück...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Qualifizierung der Übertragung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds mit Schrottimmobilien als privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 15 Arbeits... / 2.1.2 Beachtung des Einkommensteuerrechts

Rz. 4 Die Höhe des Arbeitseinkommens ist gegenüber der Krankenkasse und/oder dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. Für den Nachweis ist für die gesetzliche Rentenversicherung (vgl. § 165 SGB VI) vorgeschrieben, dass die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid für das zeitnaheste Kalenderjahr ergebenden Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit so lange maßgebend s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Nachhaftung des ehemaligen Gesellschafters für Zinsen der Grundstücksgesellschaft

Leitsatz 1. Sog. "nachträgliche Schuldzinsen" können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer zur Vermietung bestimmten Immobilie grundsätzlich weiter als Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Darlehensverbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. 2. Die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus ...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / e) Die Bewertung der Gegenstände des Anfangs- und Endvermögens

Das Gesetz gibt allein in § 1376 Abs. 4 BGB Regeln für die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor. Für andere Vermögensgegenstände ist abhängig von dem zu bewertenden Objekt eine geeignete Bewertungsart auszuwählen und anzuwenden. Diese Auswahl zu treffen ist – der Bundesgerichtshof hat dies mehrfach ausgesprochen – die Aufgabe des sachverständig beratenen Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltende Tätigkeit von Investmentfonds

Kommentar Das BMF zur Auslegung des § 1 Abs. 1b Nr. 3 InvStG Stellung, wonach der objektive Geschäftszweck eines Investmentfonds auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger beschränkt sein und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände ausgeschlossen sein muss. Das BMF nimmt insbesondere eine Abgrenzung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungs-/Literaturverzei... / 2 Literaturverzeichnis

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 6. Aufl., Stuttgart 2000 Altendorf, Steueroptimierung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung, GmbH-StB, 2003, 292 Altendorf/Vosen, Anteilskauf im Lichte der Unternehmenssteuerreform 2001 unter Berücksichtigung der Änderungen des UntStFG, GmbHR 2001, 1146 Altmeppen, Haftung der Gesellschafter ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Impressum, Vorwort

Impressum 2. Aufllage 2010 Haufe Mediengruppe Freiburg • Berlin • München Dr. Christian R. Schmidt Rechtsanwalt und Notar in Berlin Stefan Zagel Rechtsanwal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

Leitsatz Zahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters, so ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen. Normenkette § 20 EStG, § 255 HGB Sachverhalt Der Kläger zahlte an eine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Übernahme von Bürgschaften durch mehrere Gesellschafter keine einzelunternehmerische Tätigkeit

Leitsatz 1. Ein Zwischenurteil nach § 99 Abs. 1 FGO (Grundurteil), mit dem (auch) über die Höhe des Anspruchs oder einzelne – die Höhe des Steueranspruchs beeinflussende – Besteuerungsgrundlagen entschieden wird, ist unzulässig. Liegen die Voraussetzungen des § 99 Abs. 2 FGO vor, kann ein unzulässiges Grundurteil aber in ein zulässiges Zwischenurteil umgedeutet werden. 2. Wir...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

Leitsatz Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds genutzt, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind daher in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufnahme eines Gesellschafters gegen Bareinlage kein Umsatz der Gesellschaft

Leitsatz Eine Personengesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt i.S. des Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie. Problematik Eine GbR war zur Errichtung eines Einkaufszentrums gegründet worden und sollte - als geschlossener Immobilienfonds - eine Vielzahl von Gesellschaftern aufnehmen. E...mehr

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ZAP 4/2024, Wegzug aus Deut... / c) Erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1 AStG)

Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten Zehn-Jahres-Periode (Bischoff/Kotyrba, BB 2002,...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Martin, Mediationsgesetz und Güterichter – Neue gesetzliche Regelungen der gerichtlichen und außergerichtlichen Mediation, NJW 2012, Seite 2465–2471. Althammer, Christoph/Würdinger, Markus, Die verjährungsrechtlichen Auswirkungen der Streitverkündung, NJW 2008, Seite 2620–2622. Ascheid, Reiner/Preis, Ulrich/ Schmidt, Inge, Kündigungsrecht – Großkommentar zum gesamtem R...mehr