Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.8 Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Leistungen

Grundnorm für die Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bildet die durch das Jahressteuergesetz 2007 neu gefasste Regelung des § 22 Nr. 5 EStG – sowohl für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch für die umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Differenzierung nach Art der Besteuerung (z. B. mit dem Ertragsanteil, na...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.2 Beitrag zur freiwilligen Versicherung für "Neufälle" ab 2002

Im Übrigen – d. h. in den von § 39 Abs. 2 ATV nicht erfassten "Neufällen" – gilt nach § 39 Abs. 1 ATV Folgendes: Für Arbeitnehmer, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen übersteigt, ist keine zusätzliche Umlage mehr zu entrichten. Übersteigt aber das monatliche ZVE das 1,181-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 5 TVöD/Bund Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost,...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / b) Differenz der Primärversorgungen

Im Versorgungsausgleich werden in der Regel beiderseitige Primärversorgungen geteilt. Durch die Aussetzung der Kürzung soll die ausgleichspflichtige Person nicht bessergestellt werden als ohne den VA. Deshalb ist die Aussetzung auf die Differenz der beiderseitigen Primärversorgungsanrechte begrenzt – allerdings nur insoweit, als die ausgleichspflichtige Person aus dem übertr...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / I. Beispielsfälle

Beispielsfall 1 [3]: M und F sind noch nach dem alten Recht geschieden worden. Ihre Ehezeit hat vom 1.11.1981 bis zum 31.1.2001 gedauert. Der seinerzeit durchgeführte VA ist durch Totalrevision gem. § 51 VersAusglG mit Wirkung zum 1.4.2019 abgeändert worden. M hatte danach folgendes Anrecht: Die F ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 10 Einschränkung der Anspruchsberechtigung

Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestehen nicht für Arbeitnehmer, die teilweise und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, oder die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Rentenleistung oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllen. A...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 256 Das Verwaltungsorgan übt sämtliche Befugnisse der Geschäftsführung der Gesellschaft aus; es vertritt diese.[96] Das Amt des Geschäftsführers ist unentgeltlich, es sei denn, die Satzung bestimmt etwas anderes (Art. 217.1 LSC). Die Vergütung des Geschäftsführers kann durch die Auszahlung von festen oder variablen Bezügen, der Gewinnbeteiligung, der Übertragung von Ante...mehr

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Altersgrenze / 5 Weitere Bestimmungen

Rentenversicherung § 172 SGB VI ist zu beachten. Der Arbeitgeber hat im Fall einer (Weiter-)Beschäftigung auch für Beschäftigte, die wegen Erreichens der Regelaltersgrenze versicherungsfrei sind, die Hälfte des Beitrags zu zahlen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Krankenversicherung Die Versicherungspflicht ergibt sich aus § 5 SGB V. Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusatzversorgung

Die tarifliche Zusage einer zusätzlichen Altersversorgung führt mangels Zuflusses im Zeitpunkt der Zusage noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Lohnzufluss liegt erst dann vor, wenn der Arbeitgeber für die zusätzliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer im Rahmen einer Direktversicherung und/oder Pensionskassenzusage Beiträge an ein Lebensversicherungsunternehmen ode...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4.4 Meldung der Jahressonderzahlung in der Zusatzversorgung

Die Jahressonderzahlung ist in der berechneten Höhe von 2.038,12 EUR mit Versicherungsmerkmal 23/20 zu melden. 1.500 EUR × 4 (Monate) × 1,8 = 10.800 EUR + 2.038,12 EUR (Jahressonderzahlung) = 12.838,12 EUR* (Beispiel ohne Berücksichtigung von § 100 EStG)mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.4 Soldat auf Zeit

Für Soldaten auf Zeit mit einer höchstens zweijährigen Dienstzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis (§ 16a Abs. 1 i.V.m. § 1 ArbPlSchG). § 14 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes gilt während dieser Zeit nicht, mit der Folge, dass für die zweijährige Dienstzeit keine Umlagen aus einem fiktiven zusatzversorgungspflichtigen Entgelt abzuführen sind. Die Versicherung wird jedoch mit ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.1 Voraussetzungen für den Förderbetrag, § 100 Abs. 3 EStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags durch den Arbeitgeber ist unter anderem, dass das monatliche steuerpflichtige Einkommen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers 2.575 Euro (30.900 EUR im Jahr) nicht übersteigt (bis 31.12.2019 waren es 2.200 Euro monatlich bzw. 26.400 EUR jährlich; sonstige Bezüge (z.B. Weihnachtsgeld), steuerfreie Lohnteile (z.B. steuerfre...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.2 Nachzahlungen/Rückforderungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Damit stellen solche Entgelte nur dann kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, wenn sie aus anderen – z.B. steuerrechtlichen Gründen – nicht mehr dem Zeitraum zugeordnet werden können, in de...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.2 Bereits vor 2017 bestehende Vereinbarung

Hat ein Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 Beiträge in die Zusatzversorgung gezahlt, so ist der BAV-Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber aktuell über den bisherigen Beitrag (= Beitrag im Jahr 2016) hinaus leistet (§ 100 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine mögliche Beschränkung des Förderbetrages nach § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG spielt jedoch bei der Meldung an die Zus...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.2 Einmalige Zahlungen bei Beendigung, aus Anlass des Ruhens oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus der Satzung ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von laufenden Entgelten, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Allerdings sind Einmalzahlungen, die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, in der Regel kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Damit kann nur ein laufender Arbeitslohn, der nach Be...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.3 Bundesfreiwilligendienst

Erbringt ein Beschäftigter während eines bestehenden (ruhenden) Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, sind keine Umlagen-/Beiträge zur Zusatzversorgung zu zahlen. Die Versicherung wird jedoch mit dem Buchungsschlüssel 01 40 00 als Pflichtversicherung ohne zusatzversorgungspflichtiges Entgelt fortgesetzt (vgl. nachfolgendes Beisp...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.5 Krankheit während einer Altersteilzeit

Erkrankt ein Beschäftigter während einer Altersteilzeit, so erhält er zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung und hat danach Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Während der Entgeltfortzahlung und des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss werden weiterhin Aufstockungsbeträge nach § 5 Abs. 1 und 2 TV ATZ erbracht. Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden jedoch keine (auf 9...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.1 Freiwillig Wehrdienstleistende

Für freiwillig Wehrdienstleistende, bei denen zeitgleich ein in der Zusatzversorgung versichertes Beschäftigungsverhältnis besteht (welches während der freiwilligen Wehrdienstzeit ruht), hat der Arbeitgeber während des bis zu 23-monatigen Zeitraumes Beiträge in der Zusatzversorgung so weiter zu entrichten, als würde das Beschäftigungsverhältnis fortbestehen. Damit sind währe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des fiktiven Entgelts

Während des Zeitraums, in dem Krankengeld gezahlt und in der Zusatzversorgung eine fiktive Lohnfortzahlung gemeldet wird, ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (vgl. Teil IV 6) grundsätzlich nicht anzuwenden. Deshalb fällt aus dem fiktiven Entgelt und der sich daraus ergebenden Umlage sowie dem Zusatzbeitrag kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt an. Nach § 23 c A...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.5 Sonderurlaub zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes

Ist einer Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte sie durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da die Beschäftigte bereits durch den Sonde...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 2 Abgeordneter

Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Arbeitsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nicht an, somit kann auch kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gemeldet werden. Ab dem Beginn der Mit...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4 Altersteilzeit

Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. Aufgrund der neuen Arbeitszeit ergibt sich das für die Altersteilzeit geltende Brutto-Entgelt. Dieses Entgelt konnte bis 31.12.2009 auf bis zu 83 % des ursprünglichen Bruttoentgelts aufgestockt werden (Aufstockungsbetrag). Als Beitrag zur geset...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 5 Arbeitsunterbrechung / Arbeit nach Anfall

Fehlzeiten im Sinne der Zusatzversorgung sind Zeiten, in denen trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kein laufendes Entgelt anfällt (z.B. unbezahlter Sonderurlaub, Krankheitszeiten nach Ablauf des Krankengeldzuschusses). Für diese Zeiten ist in der Jahresmeldung das Versicherungsmerkmal 40 zu melden – allerdings in aller Regel nur dann, wenn die Fehlzeit mindestens ei...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.3 Weitere Beispiele für einmalige Zahlungen

Beispiel 1 - Ablauf der Bezugsfristen für Krankenbezüge – Jahressonderzahlungmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12 BAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringem Einkommen

Seit dem 1.1.2018 können Arbeitgeber, die Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zahlen, einen sog. BAV-Förderbetrag für Geringverdiener (§ 100 EStG) erhalten (siehe auch Teil IV 5.2). Der BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.1 Allgemeine Regelung zur Kurzarbeit

Während der Dauer der Kurzarbeit besteht die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung fort. Wenn die Agentur für Arbeit an die Beschäftigten ein Kurzarbeitergeld auszahlt, um den Entgeltausfall zum Teil auszugleichen, ist zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld nicht zusatzversorgungspflichtig ist, da es sich hier um eine steuerfreie Lohnersatzleistung handelt. Während eine...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 6 Beurlaubung ohne Bezüge – Sonderurlaub

Wird ein Sonderurlaub aus wichtigem Grund ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt (z.B. § 28 TVöD/TV-L) und ist der Beschäftigte verpflichtet, die Arbeit bei Wegfall des Beurlaubungsgrundes unverzüglich – im Übrigen mit Ablauf des Beurlaubungszeitraumes – wieder aufzunehmen, bleibt die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bestehen. Für die Zeit eines Sonderurlaubes ist ein...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.2 Sonderzahlung im Bereich der Sparkassen

Nach § 44 TVöD – Besonderer Teil für Sparkassen – (BT-S) – besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind. Die Sparkassensonderzahlung ist immer im vollen Umfang zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (z.B. i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.5 Kurzarbeit und Entgeltumwandlung

Die Umwandlung von Entgelt ist auch bei einer infolge von Kurzarbeit verminderten Entgeltzahlung weiterhin möglich. Auf Wunsch des Versicherten kann die Beitragszahlung zu einer freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung kostenfrei vermindert oder auch beitragsfrei gestellt werden. Die Umwandlung von Entgelt setzt allerdings bereits begrifflich voraus, dass der Beschä...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.3 Geburt eines weiteren Kindes während einer bereits bestehenden Elternzeit

Nach einem Urteil des EuGH (EuGH, Urteil v. 20.9.2007, C-116/09) ist es nicht mit Unionsrecht vereinbar, wenn eine schwangere Frau den Zeitraum des Erziehungsurlaubes/der Erziehungszeit nicht verändern kann, um den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte können daher ihre bereits vereinbarte Elternzeit zur In...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.3 Überschreiten der Geringverdienergrenzen in einzelnen Monaten

Maßgeblich für die steuerliche Förderung und die Beurteilung der "Geringverdienereigenschaft" sind immer die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung (§ 100 Abs. 4 Satz 1 EStG). Dies gilt auch bei schwankendem oder steigendem Arbeitseinkommen. Bei der Prüfung der Einkommensgrenzen ist also auf das laufende Arbeitsentgel...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 13 Geringfügige Beschäftigung

Seit dem 1.1.2003 sind auch geringfügig Beschäftigte i. S. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der Zusatzversorgung zu versichern. Dies gilt nicht für sog. kurzfristig Beschäftigte i.S. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (vgl. Teil II 4.1.2). Im Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um ein erst...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 9.1 Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung

Im Rahmen der freiwilligen Versicherung kann der Arbeitgeber auf Wunsch des Beschäftigten, neben der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung, eine Entgeltumwandlung abschließen. Nach § 3 Nr. 63 EStG können im Jahr Beiträge in Höhe von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei - und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei - in ein ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2 Steuerfreiheit der Beiträge, § 100 Abs. 6 EStG

Von dem Förderbetrag, den der Arbeitgeber durch Verrechnung seiner Lohnsteuer geltend machen kann, ist die Steuerfreiheit der Beiträge für Geringverdiener (im Sinne des § 100 EStG) zu unterscheiden. Wenn sämtliche Fördervoraussetzungen für einen Förderbetrag (siehe 12.1) vorliegen, sind die Beiträge nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfrei. Steuerfreiheit ist jedoch nur dann gegeben...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 11 Familienpflegezeit

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde das Familienpflegezeitgesetz mit Wirkung zum 1.1.2015 wesentlich geändert. Die Beschäftigten haben nunmehr bei akuter Pflegesituation (bis zu 10 Tage) oder längerfristiger Familienpflegezeit (bis max. 24 Monate) Anspruch auf ein sog. Pflegeunterstützungsgeld bzw. ein zinsloses Darleh...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.3 Altersteilzeit in Sonderfällen

Wird auf Grund einer Einzelregelung ein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, der den Mindestbeitrag von 90 % des Entgelts, das der Bemessung des Altersteilzeit-Entgelts zugrunde liegt, übersteigt, ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt so zu erhöhen, dass entsprechend mehr Versorgungspunkte auch in der Zusatzversorgung erworben werden. Bei einer Aufsto...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 20 Sparkassensonderzahlung

Nach § 18.4 TVöD-S (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen)– besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind (§ 18.4 Abs. 1 Satz 6 TVöD-S). Es besteht kein Anspruch au...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.1 Nachzahlungen/Rückforderungen während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis werden Nachzahlungen oder Rückforderungen ("Negativ-Entgelte") grundsätzlich durch Verrechnung mit laufendem Arbeitsentgelt ausgeglichen (Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB). Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind a...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / d) Sozialleistung und Anspruchsübergang

Rz. 54 Im Falle der Tötung ist – wie auch im Fall der Verletzung – vor einer Klage des Unterhaltsgeschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer bzw. vor einer Ersatzleistung an den Unterhaltsgeschädigten stets zu prüfen, ob und inwieweit der Unterhaltsgeschädigte Anspruchsinhaber ist. In zahlreichen Fällen nehmen Drittleistende (Arbeitgeber, Dienstherr, ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

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Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 2.2.2 Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 7 Das anrechenbare Erwerbsersatzeinkommen wird in § 114 Abs. 1 Nr. 2 definiert (Legaldefinition) und in Abs. 3 Satz 1 erläutert. Da die Definition im Wesentlichen der in § 18a Abs. 1 Nr. 2 entspricht, wird auch insoweit auf die dortige Kommentierung verwiesen. Durch die Einschränkung "aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbrachte...mehr

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Jansen, SGB IV § 114 Einkom... / 2.3 Begrenzung der Einkommensanrechnung

Rz. 10 Die Begrenzung der Einkommensanrechnung gemäß Abs. 4 gilt für den in Abs. 1 und 2 genannten Personenkreis. Dies wird durch die nochmalige Nennung der Berechtigten in Abs. 4 Satz 1 HS 1 und Satz 2 verdeutlicht. Für die abschließend in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen (Erwerbsersatzeinkommen) wird jeweils ein von § 18b Abs. 5 abweichender Pauschalabzug bes...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Nach § 18 VersAusglG sollen gleichartige Anrechte beider Ehegatten mit geringer Ausgleichswertdifferenz und einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgeglichen werden. Habe beide Ehegatten jeweils Anrechte aus sogenannten "Riester-Verträgen" erworben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich dabei um gleichartige Anrechte im Sinne des § 18 Abs. 1 ...mehr