Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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Versorgungsausgleich / 5.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Gemeinsam ist der betrieblichen Altersversorgung, dass es sich um die Zusage einer Versorgung aus Anlass des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen handelt. Im Übrigen werden unterschiedliche Formen erfasst, nämlich unmittelbare Versorgungszusagen des Arbeitsgebers und der Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber zugunst...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kirchliche Zusatzversorgung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Betriebliche Altersversorgung, > Geistliche Rz 4, > Zusatzversorgung.mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 6. Inkorrekte Teilung von Anrechten

Auch das neue Recht vermag leider nicht zu gewährleisten, dass Versorgungsanrechte korrekt geteilt werden. Es besteht das Risiko, dass die für die Wertberechnung der Anrechte zuständigen Versorgungsträger (§ 5 VersAusglG) diese im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens falsch bewerten mit der Folge, dass diese auch falsch geteilt werden. Da eine nachträgliche Fehlerkorre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Neuregelung des AltEinkG

Rn. 227 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem AltEinkG hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Altersbezügen und Vorsorgeaufwendungen grundlegend neu geregelt. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber in weiten Teilen dem Vorschlag der vom BMF zuvor eingesetzten Rürup-Sachverständigenkommission gefolgt. Zunächst hat sich der Gesetzgeber für die Besteuerung von Renten ...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Keine Anpassung von Betriebsrenten

Anpassungsverfahren können nur für Anrechte aus den Regelsicherungssystemen gem. § 32 VersAusglG fruchtbar gemacht werden. [5] Seit 2009 ist dagegen eine Anpassung bei Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen § 32 VersAusglG zurückgewiesen, mit denen Angehörige der Versorgungsanstalt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Umlagefinanzierte Pensionskasse

Rz. 120 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Als Pensionskasse kommen auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes iSv § 18 BetrAVG in Betracht (vgl R 4c Abs 1 EStR; > R 40b.1 Abs 4 LStR), zB die VBL (> Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sowie kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen; ergänzend > Rz 102. Zu Sonderregelungen für di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wechsel des Trägers der Versorgung

Rz. 200 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 § 3 Nr 66 EStG stellt Leistungen eines ArbG oder einer U-Kasse an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften durch den Pensionsfonds steuerfrei, wenn ein Antrag nach § 4d Abs 3 EStG oder § 4e Abs 3 EStG gestellt worden ist und der ArbG deshalb die Differenz zwischen dem Zahlbetrag...mehr

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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst grundgesetzwidrig

Leitsatz Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist wegen der Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften grundgesetzwidrig. Sachverhalt Im öffentlichen Dienst erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Renteneintritt grds. eine Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Bei Eheleuten wurde diese nach deren günstigeren Steuerklasse berechnet, wenn sie nach § 56 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der VBL in der damals geltenden Fassung (VBLS a.F.) ei...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.1 Grundsätzliches

Meist geht es um sozialversicherungsrechtliche Nachteile, wie z. B. das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, eine eventuelle Sperre des Arbeitslosengelds, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, aber u. U. auch den Verlust einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft oder den Verlust des Sonderkündigungsschutzes. Grundsätzlich ist es Sache der Vertragspartei, si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 30 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung des Versorgungskapitals von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt unbesteuert, wenn die später dem Ausgleichsberechtigten zufließenden Versorgungsleistungen nachgelagert voll nach den §§ 19, 20 und 22 EStG besteuert werden (vgl § 3 Nr 55b Satz 1 EStG). Das gilt ua dann, wenn Anrechte innerhalb des gleichen Versorgung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 In bestimmten Fällen (vgl § 14 Abs 2, § 16 Abs 1 und 2 und § 17 VersAusglG), in denen eine Begründung von Versorgungsansprüchen gegen den Träger der Versorgung rechtlich nicht zulässig ist, wird eine während der Ehezeit erworbene Anwartschaft auf Versorgung nicht innerhalb desselben Versorgungssystems, sondern extern geteilt. Dann wird der W...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung iSd § 3 Nr 62 Satz 2 Buchst c EStG und § 40b EStG. Sie sichert den mehr als 10 Mio Arbeitern und Angestellten einschließlich der 1,7 Mio Bestandsrentner des öffentlichen Dienstes eine > Zusatzversorgung neben den Leistungen der GRV (vgl § 18 Abs 1 Nr 1 BetrAVG). Die VBL gehört nich...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / X. Fragen der Wertermittlung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht der Wert des Ehezeitanteils nicht durch unmittelbare Bewertung zu ermitteln, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen (§ 45 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Hierzu ist die ehezeitliche Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu setzen. Der BGH[85] stellt nochmals klar, dass die der Betriebszugehörigkeit ar...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2

Insbesondere die Entscheidungen des BGH zur externen Teilung fondsgebundener Anrechte[2] und zur Frage des Ausgleichswertes bei der VBL[3] haben bisher streitige Punkte geklärt. Auch die Entscheidung des BGH[4], dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte Kürzung der Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Vergangenheit rechtswidrig zu hoch v...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 6. Nicht ausgleichsreife Anrechte/Ausgleichssperre (§ 19 VersAusglG)

Können Anrechte eines Ehegatten, die im Ausland erworben wurden, trotzt intensiver Ermittlungen in ihrer Höhe nicht festgestellt werden, ist der Wertausgleich nach OLG Frankfurt bei der Scheidung gemäß den §§ 10 ff. VersAusglG wegen fehlender Ausgleichsreife gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG insgesamt nicht durchzuführen und der Versorgungsausgleich auf die schuldre...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Falle des teilweisen Ruhens nach § 56 Abs. 1 und Abs. 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Nach BGH ist das Ruhen allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014 S. 921. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als zweite Säule – aus der Schweiz, rv 2013 S. 108. Konrad/Weißenberger, Anpassung der Renten zum 1. Juli 2005...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, Versorgungsausgleich kann glücklich machen

Klaus Weil Der Versorgungsausgleich beschäftigt uns Anwälte zunehmend aufgrund immer komplizierterer Auskünfte. Die Hoffnung, das neue Versorgungsausgleichsgesetz werde unsere Arbeit erleichtern, da es verständlicher und einfacher anzuwenden sei, hat sich nicht bewahrheitet. Der Versorgungsaugleich ist vielmehr zum Expertenrecht mutiert. Umso erfreulicher ist es, dass der Bun...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / a) Wertverzehr

Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fall sein, wenn s...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Angesichts der erstrebten Herabsetzung des Verfahrenswerts um 4.391,00 EUR ist der gem. § 59 Abs. 1 FamGKG erforderliche Beschwerdewert von ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lotsen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in Lotsenbruderschaften zusammengeschlossenen selbständigen Seelotsen gehören den freien Berufen an (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG; BFH 150, 32 = BStBl 1987 II, 625; BFH/NV 2004, 909). Ergänzend > Schiffspersonal. Zu Abweichungen > Rz 5. SFN-Zuschläge der Seelotsen sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei, weil sie keine ArbN sind (BFH 150, 32 -- aaO...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 1. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG regelt den Fall, dass die gleichzeitige Entscheidung einer Folgesache mit der Scheidungssache und der anderen Folgesachen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorschrift, der ebenfalls keine große praktische Bedeutung zukommt,[34] beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung in einer Folgesache, die das Güterrecht oder den Versorgu...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; VersAusglG § 5 Abs. 1 § 11 Abs. 1; VBLS § 32a Abs. 2 Leitsatz Die Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte in einen versicherungsmathematischen Barwert durch die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: "VBLklassik") und die Rückrechnung des hälftigen Barwerts – nach Vorabzug der Teilungskosten – in Versorgungspunkte is...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich zuletzt in vier Entscheidungen der Teilung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (jeweils "VBLklassik") gewidmet. Die in den Entscheidungen entwickelten Grundsätze beanspruchen jedoch nicht nur für die VBL Geltung, sondern für alle Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, soweit es sich nicht um die anders strukturierten Systeme freiwillige...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / Leitsatz

Die Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte in einen versicherungsmathematischen Barwert durch die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: "VBLklassik") und die Rückrechnung des hälftigen Barwerts – nach Vorabzug der Teilungskosten – in Versorgungspunkte ist im Hinblick auf die §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 VersAusglG nicht zu beanstanden. Bei Au...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur Scheidung stellte das Gericht fest, dass die Deutsche Rentenversicherung die Auskunft zur Anwartschaft der Antragsgegnerin aufgrund eines ungeklärten Kontos erteilt hatte. Die Beteiligten einigten sich daraufhin, dass diese Auskünfte zur Grundlage des Versorgungsausgleichs gemacht werden sollten, dass also auf eine Kontenklärung verzichtet werde. Das Gericht hat...mehr

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Teilzeit / 4.2.2 Ansprüche im Einzelnen

Tabellenentgelt Nach § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte – soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig. Ausgezahlt wird der Anteil, der dem Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitb...mehr

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Teilzeit / 3.1 Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitkräften, Rechtsquellen

§ 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§ 4 TzBfG) konkretisiert das Gebot der Gleichbehandlung: Teilzeitarbeitnehmer dürfen nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer da...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Natürliche Person

Unstreitig profitiert vom Wahlgerichtsstand des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG, wer als natürliche Person einen Versicherungsvertrag abschließt. Er wird sogar Personen gewährt, deren Stellung derjenigen eines typischen Versicherungsnehmers angenähert ist, wie im Falle einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (LG Berlin, Urt. v. 27.3.2014 – 7 O 208/13). Hingegen ist die Vorsch...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Geringwertige Anrechte

Nach § 18 VersAusglG sollen Anrechte nicht ausgeglichen werden, wenn sie geringfügig sind und zwar nach Absatz 1 beiderseitige Anrechte gleicher Art, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist und nach Absatz 2 einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 886, 927; OLG Brandenburg FamRB 2015, 339 m. Hinw. Weil). Vorrangig ist ein...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

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ZAP 13/2015, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel

(BVerfG, Beschl. v. 26.4.2015 – 1 BvR 1420/13) • Zwar handelt es sich bei dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus dem Jahre 2000, mit dem das an der Beamtenversorgung orientierte Gesamtversorgungsprinzip durch ein an der Rentenversicherung orientiertes Punktemodell ersetzt wurde, in Bezug auf rentenferne Versi...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Leitsatz Die Auslegung von vertraglichen Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabrede findet aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf solche Anwendung, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 vereinbart worden sind (Bestätigung der Rechtsprechung). Sachverhalt Die Klägerin, Krankenpflegerin, ist seit 1995 in den von der Beklagten betriebenen Kliniken für Rheumatologie beschäftigt. Laut ihrem Arbeitsvertrag bestimmt sich ihr Arbeitsverhältnis nach dem BAT"sowie den jew...BATmehr

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

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FF 9/2015, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger von der Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. [2] Die im Mai 1950 geborene Antragsgegnerin ist die Tochter der im März 2013 verstorbenen W. Nach Abschluss ihrer Hebammenausbildung 1970 arbeitete die Antragsgegnerin vier Jahre in ihrem erlernten Beruf, bevor sie ihre Erwerbstätigkeit mit der Geburt ihre...mehr

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ZFS 5/2015, Intransparenz e... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… I. Revision der Bekl." [17] Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das BG dem Kl. gem. den §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG einen Anspruch darauf zuerkannt, dass die Bekl. die Verwendung der Leistungsausschlussklausel des § 6 AVB-RSV unterlässt, und die geforderte Abmahnpauschale zugesprochen. … [21] 2. § 6 AVB-RSV ist unwirksam. Die Regelung benachteiligt die Ver...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Versorgungsausgleich

§ 18 Abs. 2 VersAusglG findet auch bei mehreren Versorgungen Anwendung, wenn die Saldierung dieser Anrechte den Grenzwert des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.1.2015 – 16 UF 264/14). Ein Versorgungsträger ist durch eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich beschwert, wenn der Versorgungsausgleich in einer mit der Gesetzeslage nicht übere...mehr