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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

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Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Hans-Joachim Dose

Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Familiensachen bearbeiten) waren sie als Familienrichter in einem kleinen Amtsgericht in Niedersachsen tätig. Von 1995 bis 1997 waren Sie als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet und dem XII. Zivilsenat zugewiesen. Seit 1998 waren Sie am Oberlandesgericht Celle ebenfalls in einem Familiensenat eingesetzt. 2003 wurden Sie zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem Familiensenat zugewiesen; seit Juli 2009 waren Sie dessen stellvertretender Vorsitzender. Wie denken Sie über diese berufliche Entwicklung?

Dose: Ich bin natürlich glücklich darüber, in einem so interessanten und gesellschaftlich wichtigen Rechtsgebiet tätig zu sein. Dankbar bin ich auch dafür, dass ich das Familienrecht in allen Instanzen kennenlernen konnte und ich deswegen dem gelegentlich geäußerten Vorwurf, der BGH kenne die Probleme der untergerichtlichen Praxis nicht, erfolgreich widersprechen kann. Ich halte übrigens die frühere gesetzliche Regelung, nach der ein Proberichter nicht in Familiensachen eingesetzt werden durfte, für richtig und ich setze mich für eine Wiedereinführung dieser Regelung ein. Selbstverständlich gibt es auch hervorragende junge Richterinnen und Richter, die auch ein zugewiesenes Familienrechtsdezernat bestens bearbeiten können. Äußerst unglücklich ist aber der mit dem Einsatz von Proberichtern regelmäßig verbundene häufige Richterwechsel, der zu Recht auch von vielen Anwälten gerügt wird.

Sc...

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