Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 6. Inkorrekte Teilung von Anrechten

Auch das neue Recht vermag leider nicht zu gewährleisten, dass Versorgungsanrechte korrekt geteilt werden. Es besteht das Risiko, dass die für die Wertberechnung der Anrechte zuständigen Versorgungsträger (§ 5 VersAusglG) diese im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens falsch bewerten mit der Folge, dass diese auch falsch geteilt werden. Da eine nachträgliche Fehlerkorre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.2 Trennung von Mitteln Dritter (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der getrennten Mittelverwaltung dient der klaren Abgrenzung des Vermögens der Versicherungsträger und somit einer korrekten Verwaltung dieses Vermögens. Dies erfordert eine deutliche Trennung der Buchungskreise, die eine zweifelsfreie Zuordnung des Vermögens ermöglicht (vgl. Borrmann, in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 80 Rz. 7). Die gemeinsame Anlage der Mittel ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Neuregelung des AltEinkG

Rn. 227 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem AltEinkG hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Altersbezügen und Vorsorgeaufwendungen grundlegend neu geregelt. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber in weiten Teilen dem Vorschlag der vom BMF zuvor eingesetzten Rürup-Sachverständigenkommission gefolgt. Zunächst hat sich der Gesetzgeber für die Besteuerung von Renten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Keine Anpassung von Betriebsrenten

Anpassungsverfahren können nur für Anrechte aus den Regelsicherungssystemen gem. § 32 VersAusglG fruchtbar gemacht werden. [5] Seit 2009 ist dagegen eine Anpassung bei Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen § 32 VersAusglG zurückgewiesen, mit denen Angehörige der Versorgungsanstalt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Umlagefinanzierte Pensionskasse

Rz. 120 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Als Pensionskasse kommen auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes iSv § 18 BetrAVG in Betracht (vgl R 4c Abs 1 EStR; > R 40b.1 Abs 4 LStR), zB die VBL (> Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sowie kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen; ergänzend > Rz 102. Zu Sonderregelungen für di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Wechsel des Trägers der Versorgung

Rz. 200 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 § 3 Nr 66 EStG stellt Leistungen eines ArbG oder einer U-Kasse an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften durch den Pensionsfonds steuerfrei, wenn ein Antrag nach § 4d Abs 3 EStG oder § 4e Abs 3 EStG gestellt worden ist und der ArbG deshalb die Differenz zwischen dem Zahlbetrag...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Le... / 4 Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung (Seite 2)

Rz. 216 [Altersvorsorgevertragsrenten (Riester-Renten), betriebliche Altersversorgung und VBL-/ZVK-Renten → eZeilen 31, 32, 36–43, 45–53, Zeilen 33–35, 44] Die entsprechenden Daten wurden vom Auszahlenden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Vom Arbeitgeber selbst gezahlte Betriebsrenten, die zum Arbeitslohn gehören, werden in die Anlage N, eZeilen 5–16, eingetrag...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.1 Grundsätzliches

Meist geht es um sozialversicherungsrechtliche Nachteile, wie z. B. das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, eine eventuelle Sperre des Arbeitslosengelds, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, aber u. U. auch den Verlust einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft oder den Verlust des Sonderkündigungsschutzes. Grundsätzlich ist es Sache der Vertragspartei, si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 30 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung des Versorgungskapitals von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt unbesteuert, wenn die später dem Ausgleichsberechtigten zufließenden Versorgungsleistungen nachgelagert voll nach den §§ 19, 20 und 22 EStG besteuert werden (vgl § 3 Nr 55b Satz 1 EStG). Das gilt ua dann, wenn Anrechte innerhalb des gleichen Versorgung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 In bestimmten Fällen (vgl § 14 Abs 2, § 16 Abs 1 und 2 und § 17 VersAusglG), in denen eine Begründung von Versorgungsansprüchen gegen den Träger der Versorgung rechtlich nicht zulässig ist, wird eine während der Ehezeit erworbene Anwartschaft auf Versorgung nicht innerhalb desselben Versorgungssystems, sondern extern geteilt. Dann wird der W...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung iSd § 3 Nr 62 Satz 2 Buchst c EStG und § 40b EStG. Sie sichert den mehr als 10 Mio Arbeitern und Angestellten einschließlich der 1,7 Mio Bestandsrentner des öffentlichen Dienstes eine > Zusatzversorgung neben den Leistungen der GRV (vgl § 18 Abs 1 Nr 1 BetrAVG). Die VBL gehört nich...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie der der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Eine Pensionskasse ist gewissermaßen ein Lebensversicherer für einen bestimmten Personenkreis, idR die ArbN eines oder mehrerer Unternehmen. Sie übernimmt anstelle eines oder mehrerer ArbG die späteren Versorgungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG). Sie kann sowohl eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung iSv §...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Begründung

Rz. 233 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / M. Aktivlegitimation von Hinterbliebenen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Unterhalts

Rz. 229 BGH, Urt. v. 1.12.2009 – VI ZR 221/08, juris Zitat StVG § 17 Abs. 1 a.F.; SGB X § 116mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / VIII. Abgetrennter Versorgungsausgleich, Art. 111 Abs. 3–5 FGG-ReformG

Rz. 122 Diese vor Jahren abgetrennten VA-Verfahren – abgetrennt wegen der Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Startgutschriften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – sind als selbstständige Verfahren gem. Art. 111 Abs. 3–5 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) fortgeführt worden.[193] Sie sind großenteils nun aufgearbeitet. Für die noch offenen Verfahren: Maßgebend fü...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10 Sonderproblematik: Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK)

10.1 Einführung Anlässlich von Auslagerungen und Privatisierungen treten nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung auf, häufig sind sie auch deren Hauptmotiv, zugleich aber auch deren Haupthindernis. Erst die aufgrund Outsourcing eintretende Loslösung von der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes eröffnet nämlich die Möglichkeit, das (Zusatz...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.1 Einführung

Anlässlich von Auslagerungen und Privatisierungen treten nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung auf, häufig sind sie auch deren Hauptmotiv, zugleich aber auch deren Haupthindernis. Erst die aufgrund Outsourcing eintretende Loslösung von der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes eröffnet nämlich die Möglichkeit, das (Zusatz-)Versorgungssy...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.2 Ausgründungen unterhalb der sog. Wesentlichkeitsgrenze

Keine Gegenwertzahlung Bei Ausgründungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze ist derzeit keinerlei Gegenwert zu zahlen, wenn die ausgegründete Gesellschaft von vornherein nicht bei der VBL beteiligt ist. Anders ist es, wenn die ausgegründete Gesellschaft zunächst – wenn auch nur für kurze Zeit – ein Beteiligungsverhältnis mit der VBL abschließt[1] und dieses Beteiligungsverhä...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.3 Ausgründungen im Bereich einer Zusatzversorgungskasse (ZVK)

Die Kostensituation bei den Zusatzversorgungskassen (ZVK) ist sehr unterschiedlich. Ihre Finanzierung erfolgt zum Teil im Umlageverfahren (Abschnittsdeckungsverfahren), zum Teil mit vollständiger Kapitaldeckung, dazwischen existieren Mischsysteme. Viele ZVK haben nach Einführung des reformierten Punktemodells ihre Finanzierung so ausgerichtet, dass sich der Anteil an Kapital...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.2 Auslegung der Vorschrift – Vorliegen eines "wesentlichen Teils"

Ab welchem Prozentsatz "ein wesentlicher Teil" vorliegt, lässt sich § 23 Abs. 3 Satz 3 VBLS nicht entnehmen. Die Bestimmung des "wesentlichen Teils" ist daher nicht unproblematisch. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in der Praxis von der VBL sowohl im Hinblick auf die Höhe der Grenze als auch im Hinblick auf deren Bedeutung im zeitlichen Ablauf nicht e...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3 Ausgründungen oberhalb der sog. Wesentlichkeitsgrenze

10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "G...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2 Ausgründungen bei der VBL

10.2.1 Zentrale Bedeutung der Vorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der VBL ("Wesentlichkeitsgrenze") § 22 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Satzung der VBL (VBLS) regeln den Fall der Ausgliederung/Privatisierung, bei der eine gewisse Anzahl der Arbeitnehmer des Beteiligten[1] auf einen Arbeitgeber übertragen werden, der seinerseits nicht bei der VBL beteiligt ist. Dieser Fall ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.4 Umgehung der Wesentlichkeitsgrenze? – Haftungsrisiken für Bürgermeister, Landräte, Geschäftsführer etc.

Die "Übertragung von Arbeitnehmern" auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber ist der einzige Fall im Zusammenhang mit einer Ausgründung/Privatisierung, der in der VBLS konkret geregelt ist und die VBL nach der VBLS ausdrücklich zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses berechtigt. Hingegen wird der folgende Fall von § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "Gesamt-Gegenwert" gemäß § 23 Abs. 2 VBLS zu ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.3.2 Wechsel innerhalb der Abrechnungsverbände einer ZVK

Soweit Kassen kapitalgedeckte Abrechnungsverbände II eingeführt haben, ist ein Wechsel aus dem Umlageverband mit der Zahlung eines Ausgleichsbetrags verbunden. Der Arbeitgeber hat dann bei kapitalgedeckter Finanzierung den Vorteil, dass die auf ihn entfallenden Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreit sind. In Bezug auf die von Arbeitnehmern bei einigen Kassen zu erbring...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1 Zentrale Bedeutung der Vorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der VBL ("Wesentlichkeitsgrenze")

§ 22 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Satzung der VBL (VBLS) regeln den Fall der Ausgliederung/Privatisierung, bei der eine gewisse Anzahl der Arbeitnehmer des Beteiligten[1] auf einen Arbeitgeber übertragen werden, der seinerseits nicht bei der VBL beteiligt ist. Dieser Fall ist in der Praxis nicht selten, da häufig aus Kostengründen eine Fortsetzung des mit der VBL bestehenden Grup...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 4.5 Betriebliche Altersversorgung

Der Erwerber eines Betriebs wird gem. § 613a BGB Schuldner der Versorgungsansprüche, die den übernommenen Arbeitnehmern vom Betriebsveräußerer zugesagt wurden.[1] Dabei spielt die Art der Versorgungszusage keine Rolle. Der Erwerber ist jedoch nicht verpflichtet, auch die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer zu erfüllen, die bereits vor dem Betriebsinhaberwechsel in den Ruhe...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.1 Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn der Vorschrift

§ 22 Abs. 3 Satz 3 und 4 VBLS lauten: "Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner auch dann vor, wenn ein Beteiligter einen wesentlichen Teil der über ihn Pflichtversicherten auf einen oder mehrere Arbeitgeber übertragen hat, der/die weder an der Anstalt noch an einer Zusatzversorgungseinrichtung, zu der Versicherungen übergeleitet werden, beteiligt ist/sind. Eine Kündigu...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.2 Wirksamkeit der Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Die Regelungen über den zu zahlenden Gegenwert in § 23 Abs. 2 VBLS unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen grundsätzlich der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 3074ff. BGB.[1] In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, § 23 Abs. 2 VBLS benachteilige die Beteiligten unangemessen und sei daher ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.3 Vermeidung der Gegenwertzahlung – Neubegründung eines Beteiligungsverhältnisses durch die ausgegründete Einheit

Unterstellt man die Wirksamkeit von § 23 Abs. 2 VBLS oder die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung und übersteigt die Anzahl der durch die Ausgründung/Privatisierung übertragenen Arbeitnehmer 10 % der Pflichtversicherten, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Gegenwertzahlung. Die Zahlung hoher Ausgleichsbeträge ("Gegenwerte") kann allerdings dadurch vermieden...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.3.1 Uneinheitliche Rechtslage in Bezug auf den "Übertragungstatbestand"

Die Satzungen der einzelnen ZVK sind einander sehr ähnlich, weil sie sich nahezu vollständig an der von der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) herausgegebenen Mustersatzung (MuS) orientieren. Bei der für Ausgründungen zentralen Frage nach der Rechtsfolge der Übertragung von Arbeitnehmern auf einen nicht bei der ZVK beteiligten Arbeitgeber sah...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / X. Fragen der Wertermittlung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht der Wert des Ehezeitanteils nicht durch unmittelbare Bewertung zu ermitteln, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen (§ 45 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Hierzu ist die ehezeitliche Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu setzen. Der BGH[85] stellt nochmals klar, dass die der Betriebszugehörigkeit ar...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2

Insbesondere die Entscheidungen des BGH zur externen Teilung fondsgebundener Anrechte[2] und zur Frage des Ausgleichswertes bei der VBL[3] haben bisher streitige Punkte geklärt. Auch die Entscheidung des BGH[4], dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte Kürzung der Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Vergangenheit rechtswidrig zu hoch v...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 6. Nicht ausgleichsreife Anrechte/Ausgleichssperre (§ 19 VersAusglG)

Können Anrechte eines Ehegatten, die im Ausland erworben wurden, trotzt intensiver Ermittlungen in ihrer Höhe nicht festgestellt werden, ist der Wertausgleich nach OLG Frankfurt bei der Scheidung gemäß den §§ 10 ff. VersAusglG wegen fehlender Ausgleichsreife gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG insgesamt nicht durchzuführen und der Versorgungsausgleich auf die schuldre...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Falle des teilweisen Ruhens nach § 56 Abs. 1 und Abs. 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Nach BGH ist das Ruhen allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, Versorgungsausgleich kann glücklich machen

Klaus Weil Der Versorgungsausgleich beschäftigt uns Anwälte zunehmend aufgrund immer komplizierterer Auskünfte. Die Hoffnung, das neue Versorgungsausgleichsgesetz werde unsere Arbeit erleichtern, da es verständlicher und einfacher anzuwenden sei, hat sich nicht bewahrheitet. Der Versorgungsaugleich ist vielmehr zum Expertenrecht mutiert. Umso erfreulicher ist es, dass der Bun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Öffentlicher Dienst

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Aufwandsentschädigungen Rz 20ff, 30 ff, 63, > Auslandsbeamte, > Beamte, > Beamtenanwärter, > Beihilfen, > Behörden als Arbeitgeber, > Behördenleiter, > Bundespräsident, > Bundeswehr Rz 2, > Darlehen Rz 70ff, > Dienstwohnung Rz 37ff, Rz 69, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung Rz 47 – 48, > Doppelte Haushaltsführung Rz 1...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / a) Wertverzehr

Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fall sein, wenn s...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 377 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 378 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 188 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 189 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr