Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 10/2012, Sicherung der H... / V. Abfindung als Zugewinnausgleich oder als Unterhalt

1. Ansatz beim Unterhalt und beim Zugewinnausgleich Wenn eine Abfindung für Unterhaltszwecke nur insoweit zu verwenden ist, als der Unterhaltsschuldner am neuen Arbeitsplatz weniger verdient als an dem früheren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nur teilweise für den Unterhalt gebraucht wird. Der Rest ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Sicherung der Halbteilung

a) Materiell-rechtliche Lösungen In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung ein...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / c) Einzelheiten des Vorschlags

aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem ...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / b) Gewährung der halben Abfindung als Abänderungsgrund

Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 regt dazu an, auch verfahrensrechtliche Möglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass dem Unterhaltsschuldner offenbleibe, den Verbrauch der Abfindung mit einem Abänderungsantrag nach § 238 FamFG vorzubringen. Damit ist die Grundlage genannt, die das Gesetz zur Verfügung stellt, um eine in die Zukunft g...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / a) Materiell-rechtliche Lösungen

In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung eines Doppelausgleichs ist nach der...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung

Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem Gläubiger nichts nützt, wenn der Schuld...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / cc) Abfindung im Unterhaltsverfahren

Solange der Unterhaltsverpflichtete den Zugewinnausgleichsbetrag nicht an den Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, ist die Abfindung bei der Unterhaltsbemessung zwar aufseiten des Unterhaltsverpflichteten, nicht aber aufseiten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, weil für diese grundsätzlich das tatsächliche Einkommen maßgebend ist. Hat der Verpflichtete im Zeitpunk...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / II. Der Auskunftsanspruch gem. § 1379 BGB ab dem 1.9.2009

1. Im Zuge der Güterrechtsreform wurde u.a. das negative Anfangsvermögen eingeführt. Schulden, die abgebaut werden, führen zu einer Erhöhung des Zugewinnausgleichs. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage – im Zweifel Anfangsvermögen 0 EUR (vgl. § 1374 Abs. 1 letzter Hs. BGB a.F.) – können sich jetzt Schulden auf den Zugewinnausgleich auswirken. Daher musste ein Auskunftsanspru...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 1 Tatbestand:

Die Klägerin ist eine im Bezirk der Beklagten zugelassene Rechtsanwältin. Am 18.3.2010 erteilte die Beklagte der Klägerin einen belehrenden Hinweis, in dem es unter anderem heißt: “Sie vertreten Herrn Dr. A. C. in dessen Scheidungsverfahren sowie in der Folgesache Zugewinnausgleich gegen die Ehefrau Ihres Mandanten, Frau B. C. … Mit Datum vom 26.6.2009 haben Sie zudem auch fü...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Güterrecht

Durch die Neuregelung des § 1384 BGB ist der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorverlegt worden. Eine einschränkende Auslegung des § 1384 BGB dahin, dass bei einem vom Ausgleichspflichtigen nicht zu verantwortenden Vermögensverlust die Begrenzung des § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB an die Stelle...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / Leitsatz

1. Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied einen belehrenden Hinweis, so stellt dieser einen Verwaltungsakt dar, der nach §§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO mit der Anfechtungsklage anfechtbar ist. 2. Zugewinnausgleich und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern betreffen dieselbe Rechtssache. 3. Die Interessen,...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / I. Zur Erinnerung – die Rechtslage bis 31.8.2009

Nach alter Rechtslage gab es wechselseitig insgesamt nur vier gesetzlich geregelte Auskunftsansprüche. Sie bezogen sich ausschließlich auf das Endvermögen. Dies war zum einen der "normale" Auskunftsanspruch gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB. Zusätzlich gab es den ergänzenden Wertermittlungsanspruch gem. § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB a.F., der allerdings gesondert geltend gemacht werden m...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 4 Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB

a) Bei der Frage der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b Abs. 1 oder 2 BGB bekräftigt der BGH seine jüngere Rechtsprechung,[17] dass ehebedingte Nachteile durch eben solche Vorteile kompensiert werden können. Diese Rechtsprechung ist konsequent. Sie bildet die Kehrseite des Anspruchs auf Nachteilsausgleich bzw. schränkt die nacheheliche Solidarität insoweit zu Re...mehr

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AGS 8/2012, Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare

Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare. Herausgegeben von Dr. Max Braeuer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2011. 343 S. 49,00 EUR. Bewertungen im Zugewinnausgleich. Herausgegeben von Dr. Rudolf Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen. Verlag Ernst und ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Leitsatz

Bei deutschem Güterrechtsstatut und iranischem Erbstatut findet der pauschalierte Zugewinnausgleich statt. Das gilt auch dann, wenn die Erbquote der Witwe wegen des ordre public erhöht wird. OLG München, Beschluss vom 16. April 2012 – 31 Wx 45/12mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / bb) Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat der Zugewinnausgleich grundsätzlich Vorrang. Eine Rückabwicklung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat der BGH in bisher ständiger Rechtsprechung auf extreme Ausnahmefälle beschränkt, in denen der Zugewinnausgleich den im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermag u...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 11. Exkurs: Vor- und Nachteile des Verbundes

Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechen:[39]mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

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FF 7/2012, Bericht über das Forum Güterrecht 2012:

Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform Eine gerechte Berücksichtigung von Schuldenabbau, Schutz vor Vermögensmanipulation und eine Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes, das sollte die Güterrechtsreform von 2009 leisten. Ob sie das geschafft hat und welche Probleme in der Praxis bisher aufgetreten sind und, vor allem, ob die Ausgestaltung des Güterrechts der ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / V. Systembrüche beim gesetzlichen Güterstand

Auch der Zugewinnausgleich ist nicht frei von Problemen. Die Diskussionen über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind mit der Reform des Güterrechts vom 1.9.2009[17] nicht zum Erliegen gekommen. Die Reform hat zwar einige – vor allem technische – Probleme gelöst, doch sind bedeutsame Handlungsfelder[18] und Defizite geblieben. Als Beispiel mag die Abgrenzung der "Einkü...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Systemwidriger "Überschuss" bei der Abgrenzung der "Einkünfte" vom privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Gedanken, dass der Ehepartner, der dem anderen durch Familienarbeit die uneingeschränkte erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn beteiligt werden muss. Diese Teilhabe wird gerechtfertigt mit der Annahme der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufs- und Haushaltstätigkeit, die auch außerhal...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Güterrecht

Die Stufenklage hemmt die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich auch dann, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endvermögen genannt ist (BGH, Urt. v. 24.5.2012 – IX ZR 168/11).mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / c) Vergleich der Methoden

Worin unterscheiden sich nun die beiden Methoden grundsätzlich? Die Ertragswertmethode misst auf betriebswirtschaftliche Weise den wirklichen Wert, der einem Unternehmen innewohnt. Das ist der wirtschaftliche Wert des Unternehmens in seiner Gesamtheit, also aller materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter einschließlich eines Firmenwerts innerhalb des lebenden, fortgeführ...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / b) Bewertung einer Notarkanzlei

Der BGH bekräftigt den Grundsatz, dass nicht der zukünftige Verkaufspreis Gegenstand der Bewertung sei. Er zitiert eine frühere Entscheidung, in der es heißt: Zitat Die Veräußerung ist nicht der einzige Weg, um den vorhandenen inneren Wert nutzbar zu machen. Das kann dadurch geschehen (und geschieht vielfach auch), dass der Praxisinhaber einen jüngeren Kollegen als Sozius aufn...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / I. Einleitung

Der Titel dieses Beitrags mag als etwas kryptisch empfunden werden. Er betrifft ein Thema, das seinerseits einigermaßen kryptisch ist, von dem sehr unterschiedliche und vielfach auch nicht recht klare Vorstellungen bestehen. Gemeint ist nicht die Arbeit am Zugewinn, sondern die Bewertung freiberuflicher Arbeit im Zugewinnausgleich, die freiberufliche Praxis als Vermögenspost...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / 1. Bei echter Schenkung

Soweit es sich um einen Rückfall der Schenkung an den Schenkenden im Bereich der Sondervorschriften der §§ 527, 528, 530 BGB handelt (s.o.), verweist das BGB jeweils selbst auf die Vorschriften der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, also in erster Linie auf Herausgabe des Erlangten, hilfsweise Wertersatz. Im Wege der Rechtsfolgenverweisung gelten auch die §§ 8...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / IV. Verjährung

Der Rückgewähranspruch aus § 242 BGB entsteht mit endgültiger Trennung der Ehegatten,[21] unabhängig von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, die für den Zugewinnausgleich gilt. Er verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB) bzw. bei dinglicher Rückübertragung von Grundstücken in zehn Jahren (§ 196 BGB). Die Verjährung ist während bestehender Ehe gehemmt (§ 207 Abs. 1 BGB). Di...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / 3. Die modifizierte Ertragswertmethode

Die bis hierher beschriebene Situation ist die Erkenntnis, die schon vor den beiden Entscheidungen des BGH bestanden hat. Was ist nun das Besondere an der modifizierten Ertragswertmethode des BGH? Um das zu erläutern, ist für die Ertragswertmethode noch ein Nachtrag erforderlich. Bei einem inhabergeführten Unternehmen, ganz besonders bei einer freiberuflichen Praxis, wird der...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Ergebnisse einer vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie

Die mir gestellte Frage einfach zu bejahen, würde wahrscheinlich auf breite Zustimmung stoßen. Darüber nachzudenken, ob unser Zugewinnausgleich wirklich zeitgemäß ist, löst eher Verwunderung aus. Im Bewusstsein, dass ich – auf den ersten Blick – gegen den Mainstream argumentiere, soll mein Beitrag dazu dienen, die Diskussion anzuregen und für eine Weiterentwicklung des verme...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / 1. Die verschiedenen Verfahren

Die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes betrafen eine Zahnarztpraxis und eine Steuerberaterpraxis. Sie lassen sich in ihrem Aussagegehalt ohne Weiteres auf weitere Formen von freiberuflichen Praxen übertragen. Generell ist nach diesen Entscheidungen, die insoweit Zustimmung verdienen, anzunehmen, dass eine freiberufliche Praxis über den Wert des Anlagevermögens ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VII. Fazit und Ausblick

Die innere Orientierung und Fundierung des Eherechts ist doch nicht so eindeutig, wie es rechtspolitisch vom Gesetzgeber gern proklamiert wird. Die Verwerfungen zwischen Recht und Realität lassen Bruchlinien nicht nur beim nachehelichen Unterhalt,[33] sondern wie aufgeführt auch beim gesetzlichen Güterrecht erkennen. Und gerade angesichts dieser Verwerfungen zwischen Recht u...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Differenzen bei der Wertermittlung des Anfangsvermögens

Die Kritik betrifft indes nicht nur die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, sondern auch § 1376 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung soll dem Anfangsvermögen der Wert zugrunde gelegt werden, den dieses Vermögen beim Eintritt in den Güterstand hatte, also in der Regel im Zeitpunkt der Eheschließung. Diese Bewertung führt dazu, dass Wertsteigerungen von Grundstücken, Aktiendepots,...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Von der Gütergemeinschaft zur Errungenschaftsgemeinschaft

Neben dem gesetzlichen Güterstand sollte daher als Ersatz für die angestaubte Gütergemeinschaft des BGB von 1900 ein konkurrierendes neues Modell angeboten werden, das dem gemeinschaftlichen Element während der Ehe stärker Rechnung trägt als die Zugewinngemeinschaft.[12] Eine solche "Weiterentwicklung" der Gütergemeinschaft würde allerdings voraussetzen, dass der Gesetzgeber...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / aa) Gütertrennung

Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, liegt der Bedarf einer schuldrechtlichen oder dinglichen Rückabwicklungsmöglichkeit auf der Hand, wenn und soweit sich die Erwartung des Zuwendenden auf den Fortbestand der Ehe nicht erfüllt hat und ihm dadurch die Möglichkeit der weiteren wirtschaftlichen Mitnutzung genommen ist. Mit dem Scheitern der Ehe ist hier die Ges...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / I. Einführung

Mit der Liebe – oder was man dafür hält – fängt bekanntlich das Desaster an. Denn rationales Denken ist in diesem mehr hormonell bestimmten Stadium des Lebens in der Regel zweitrangig, wenn nicht gar ganz ausgeschaltet. Und so geschehen Dinge, die bei späterer vernünftiger Betrachtung so gar nicht hätten geschehen sollen und die armen Juristen, die dann zu Hilfe gerufen werd...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Anmerkung

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 28.2.2012, Az: 7 O 8624/11 entschieden, dass in Fällen, in denen ein Ehemann seine Ehefrau vorsätzlich unter verwerflichen Tatumständen getötet hat, deren Erben dem vom erbunwürdigen Ehemann geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch das Leistungsverweigerungsrecht gemäß 1381 BGB uneingeschränkt entgegensetzen können. Hierzu ist zun...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 5. Rechenschaftslegungs- und Beleganspruch bei § 2314 BGB?

Alleinerbe A erteilt dem Pflichtteilsberechtigten B Auskunft über den realen und fiktiven Nachlass. Belege hierfür, insbesondere zum fiktiven Nachlass, legt er nicht vor. B misstraut A und würde gern entsprechend dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" den Wahrheitsgehalt der Angaben selbst prüfen. Hat B einen Rechenschaftslegungs- und/oder Beleganspruch? Lösung: ...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Aus den Gründen

(...) Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs unbegründet, weil die Beklagten den Zugewinnausgleich nach § 1381 BGB in voller Höhe verweigern können. Es kann daher dahinstehen, ob der Zugewinnausgleichsanspruch in der geltend gemachten Höhe bestünde. Nach § 1381 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewin...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 8. Güterstandsschaukel als Schenkung?

Medizintechniker M aus Tuttlingen hat ein Vermögen von 2.000.000 EUR erwirtschaftet. Seine Ehefrau E ist vermögenslos. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Beide Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Heirat keinerlei Vermögen. Aus der ersten Ehe des M sind die Kinder A und B da, zu denen kein Kontakt besteht. M möchte seine Ehefrau E zur Alleinerbin einsetzen und die P...mehr

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AGS 6/2012, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen

Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen. Von Hans-Jürgen von Dickhuth-Harrach. 1. Aufl. 2011. Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXVII, 1510 S. 138,00 EUR Das Werk richtet sich an Notare und Fachanwälte für Erbrecht. Es ist entstanden aus der fast zwei Jahrzehnte dauernden erbrechtlichen Vortragstätigkeit des Autors, der als Notar in Köln tätig ...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / II. Anwendungsbereich

War bislang nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit sichergestellt, dass die geplante EU-ErbVO auf reine Binnensachverhalte keine Anwendung findet und dass insbesondere in diesen Fällen kein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis erteilt wird,[14] soll im geänderten Erwägungsgrund Nr. 6 nunmehr klargestellt werden, dass es allein um solche Erbfälle geht, die einen grenzü...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / b) Zusätzliche Prüfung der Unbilligkeit, Interessenabwägung, Rechtsfolgen

Als Rechtsfolge kann nach § 1579 BGB ein Unterhaltsanspruch je nach Ausmaß der Unbilligkeit im Einzelfall versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Möglich ist auch eine Kombination dieser Rechtsfolgen. Aus dem Wort "soweit" ergibt sich, dass der Unterhaltsanspruch zunächst herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden kann. Die Bestimmun...mehr

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AGKompakt 6/2012, Streitwert einer Stufenklage bei zwischenzeitlichen Zahlungen

Wert einer Stufenklage richtet sich nach dem höchsten Wert Wird eine Stufenklage (ein Stufenklageantrag) erhoben, richtet sich der Streitwert (Verfahrenswert) nach dem höchsten Wert der verbundenen Ansprüche, in der Regel nach dem Wert des Zahlungsantrags (§ 44 GKG/§ 38 FamGKG). Leistungsantrag muss geschätzt werden Die Besonderheit bei der Bewertung einer Stufenklage besteht d...mehr