Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Aus den Gründen

Der als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsbehelf ist als befristete Beschwerde gemäß den §§ 58 ff, 63 Abs. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft, über die gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, nachdem der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts (§§ 3 Nr. 2 c), 16 Abs. 1 Nr. 7 RpflG) ihr nicht gemäß § 68 Abs. 1 FamFG abgeholfen hat. 1. Zwar ging der E...mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 2 Anmerkung

1. Mit der Entscheidung vom 3.2.2010[1] hat der BGH einen Paradigmenwechsel bei den Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder eingeleitet. Wurden früher derartige Leistungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen angesehen und damit im Innenverhältnis der Eheleute abgewickelt, soll nunmehr eine Schenkung vorliegen. Nach der jetzigen Judikatur berechtigt dies die Schwi...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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FF 07_08/2011, Vermögensaus... / 1. Beendigung durch Trennung der Partner

Nach der bis zum Jahre 2008 herrschenden und vom BGH geprägten Rechtsprechung kam nach der Trennung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – häufig auch faktische Lebensgemeinschaft genannt – wegen der während des Zusammenlebens erbrachten Leistungen ein Ausgleich nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Zum einen wurde auf die Unverbindlichkeit der Beziehung hinge...mehr

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FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… [7] a) Die Einigungsgebühr soll die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzen und gleichzeitig inhaltlich erweitern. Während die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hat, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren. Durch den Wegfa...mehr

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FF 04/2011, Drittelmethode – und was kommt danach?

Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Was manche schon geahnt hatten, ist nun Gewissheit: Das BVerfG hat die Dreiteilungsmethode des BGH für verfassungswidrig erklärt.[1] Zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit im Ehegattenunterhaltsrecht äußert sich die Entscheidung allerdings nur relativ knapp. Wer hier grundlegende Ausführungen erwartet hatte, mag enttäus...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Berufung eines Oberarztes zum Chefarzt eines Krankenhauses während der Trennungszeit, jedoch fünf Jahre nach der Trennung der Eheleute, kann einen sog. Karrieresprung darstellen (OLG Celle, Urt. v. 7.11.2007 – 15 UF 56/07, FamRZ 2008, 1853). Sagt der Ehemann seiner aus Peru stammenden Ehefrau im Zuge der Eheschließung zu, ihr eine Ausbildung zu ermöglichen, so ist er hier...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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FF 07_08/2011, Vermögensaus... / b) Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Regeln

Nach der schon zuvor geltenden Rechtsprechung ist bei Sachverhalten wie dem genannten stets auch an einen Vermögensausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu denken. Dabei können die Regeln der BGB-Gesellschaft angewendet werden, wenn die Partner einen über das normale Zusammenleben hinausgehenden Zweck verfolgt haben und wenn sie damit einen Wert haben schaffen wo...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. § 51 VersAusglG-E

Nach § 51 VersAusglG-E können nach derzeitigem Recht getroffene Entscheidungen zum Versorgungsausgleich auf Antrag abgeändert werden. Damit ersetzt § 51 VersAusglG-E die bisherige Abänderungsregelung des § 10a VAHRG. Bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch im neuen Recht eine Abänderungsmöglichkeit der Ausgangsentscheidung gegeben sein. Entscheidungen des bisher...mehr

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FF 05/2009, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 20. und 21. März 2009 fand in Köln die 12. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von etwa 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer kurzen Programmübersicht und Grußworten von der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Fach...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

§ 325 bestimmt, dass im Nachlassinsolvenzverfahren nur Nachlassverbindlichkeiten als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. Damit sind grundsätzlich alle Arten von Nachlassverbindlichkeiten umfasst, nämlich Erblasserschulden (die in der Person des Erblassers begründeten Schulden), Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die den Erben als solchen treffen, zum Beispie...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 2

Die internationale Zuständigkeit für das Scheidungs- und das Sorgerechtsverfahren beurteilt sich nach der Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003),[9] für die Unterhaltsklage nach der Brüssel I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 44/2001)[10] und für die Zugewinnausgleichsklage – mangels internationaler Rechtsquellen – nach nationalem Recht. Dieses enthält den – ab...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV stehe der Klägerin nicht zu. Diese Gebühr setze die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch welchen der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt werde. Hieran fehle es. Die Klägerin habe mit der Fertigung des Entwurfs...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist in sämtlichen gebührenrechtlichen Belangen zutreffend. I. Anfall der Einigungsgebühr Der BGH hat sich der ganz h.M. in der Rspr. angeschlossen. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts der Eheleute löst eine Einigungsgebühr, s. OLG Frankfurt RVGreport 2006, 384 (Hansens) = AGS 2008, 75 = FamRZ 2007, 843...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 2. Eheverständnis und alternative Lebensgemeinschaften

Als Hüter von Traditionen fungiert das Gericht allerdings beim Ehebegriff, den es im Anschluss an kirchliche und staatliche Gesetzgebung der frühen Neuzeit[5] strikt auf die amtlich registrierte Ehe einengt, näherhin auf die "bürgerliche", vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe.[6] Dem Grundgesetz liegt, so sagt das Gericht, das Bild der "verweltlichten" bürgerlich-rechtlic...mehr

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FF 05/2009, Das selbständig... / 1. Möglichkeit 1: Schätzung des Wertes

Die Positionen werden nicht exakt ermittelt, sondern nur geschätzt. Diese Schätzungen werden durch Sachverständigengutachten zu Beweis gestellt. Einen richtigen Wert wird man bei diesen Verfahren natürlich nie finden. Diese Vorgehensweise birgt Tücken in sich, sofern die Schätzung zu gering oder zu hoch ausfällt. Will der Mandant auf "Nummer sicher gehen" kann von Minimalwert...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 1. Allgemein

1.1 Zur Insolvenzmasse zählt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gehört. Ebenfalls zur Insolvenzmasse gehört Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt, § 35 Abs. 1. Das Vermögen umfasst Mobilien und Immobilien, dingliche Rechte daran, Forderungen und Anwartschaften. Bei Unternehmen gehören Kundenstamm und Goodwill eb...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / a) Übertragung auf Ehegatten oder Kinder

Bei einer Übertragung von Vermögens auf Ehegatten oder Kinder kann der Unternehmer im Normalfall weiterhin wirtschaftlich profitieren. Wird Vermögen auf den Ehegatten übertragen, fällt Schenkungsteuer an, sofern es sich bei dem übertragenen Vermögen nicht um ein Eigenheim handelt oder die Übertragung im Rahmen der Unterhaltsgewährung erfolgt. Auch bei der Übertragung von Ver...mehr

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FF 05/2009, Das selbständig... / a) Zunächst aus Sicht des Mandanten

Ein reines Privatgutachten erhält der Mandant nicht über die Prozesskostenhilfe erstattet. Eine Kostenerstattung über Prozesskostenvorschuss durch den u.U. vermögenden Ehepartner scheitert. Es ist kein Rechtsstreit anhängig. Dies ist aber Voraussetzung für § 1360a Abs. 4 BGB. Gerade hierin liegt der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens. Auch ein solches Verfahren ist e...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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AGS 10/2009, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin war mit Beschluss des AG für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist die Prozesskostenhilfe antragsgemäß unter den bisherigen Bedingungen auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt worden. Die Parteien haben nachfolgend eine Scheidungsverein...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VIII. Interner Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten für gemeinsame Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung (Senatsurteil vom 31. Mai 2006 – XII ZR 111/03 – FamRZ 2006, 1178 und vom 23. Mai 2007 – XII ZR 250/04 – FamRZ 2007, 1229)

Werden Doppelverdienerehegatten zusammen zur Steuer veranlagt und zahlt einer von ihnen die sich ergebende gemeinsame Steuerschuld allein, werden beide im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt von ihrer Steuerschuld befreit, da die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner nach § 44 Abs. 2 AO auch für die übrigen Schuldner wirkt. Im Innenverhältnis besteht zwischen den Ehegatte...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / Einführung

(1) Die Überschrift wird durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Ehewohnungs- und Haushaltssachen umbenannt werden. Inhaltliche Änderungen werden damit nicht verbunden sein.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

Häufig ergeben sich Probleme, wenn sich gedeckte Streitigkeiten mit solchen, die dem Risikoausschluss unterfallen, vermischen. Beispiel: Die Eheleute veräußern während des Scheidungsverfahrens das gemeinsame, im hälftigen Miteigentum stehende Hausgrundstück. Im Laufe des Scheidungsverfahrens erfolgt keine Regelung des Zugewinnausgleichs. Über eine Verteilung des auf dem Notara...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung von... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind Eheleute und leben getrennt. Aus ihrer Ehe ist eine Tochter hervorgegangen, die bei der Antragstellerin lebt und die Schule besucht. Die Antragstellerin hatte den Antragsgegner zunächst zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zum Zweck der Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes sowie gegebenenfalls des Zugewinnausgleichs aufgefordert. Spät...mehr

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AGS 05/2009, Beratung im Re... / 1 Sachverhalt

In der Familiensache wegen Zugewinnausgleichs wurde durch Urteil des BGH die Revision des Beklagten auf dessen Kosten zurückgewiesen. Mit Kostenfestsetzungsantrag verlangt die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten der 1. und 2. Instanz die Erstattung einer für ihn geltend gemachten 1,1-Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren nach Nr. 3206 VV nebst Auslagenpauschale und ...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / Sachverhalt

Tatbestand: Mit ihrer 2002 angestrengten Klage verlangt die Klägerin von dem inzwischen von ihr geschiedenen Beklagten, von dem sie seit Anfang 1986 getrennt lebte, Rückzahlung zweier Darlehen über insgesamt 70.000 DM (35.790,43 EUR), die sie ihm im Juni 1987 (40.000 DM) und im Frühjahr 1989 (30.000 DM) gewährt haben will. Die 1964 geschlossene Ehe der Parteien war durch Verb...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / IV. Auskunftsanspruch über illoyale Vermögensminderungen

Ein Recht auf Auskunft zu illoyalen Vermögensminderungen kommt gem. § 242 BGB in Betracht. § 242 BGB gibt demjenigen einen allgemeinen Auskunftsanspruch, der entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der diese unschwer erteilen kann. So liegt es auch im Bereich des Zugewinnausgleich...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / c) Einstweilige Anordnung

§ 119 FamFG enthält Abweichungen für die einstweilige Anordnung in Familienstreitsachen und ermöglicht die Anordnung eines Arrests in diesen Sachen. Nach § 119 Abs. 1 S. 1 FamFG sind in Familienstreitsachen grundsätzlich die Vorschriften des FamFG AT (§§ 49–57 FamFG) über die einstweilige Anordnung anzuwenden. Bei einstweiligen Anordnungen in Familienstreitsachen i.S.v. § 112...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 1. Zur Entwicklung bis 2009

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen und dem ausgleichsberechtig...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / 1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

Nach bisheriger Rechtslage bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem "negativen Anfangsvermögen" führen, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem zuerworbenen Vermögen nur seine anfänglich vorhandenen Schulden tilgt, muss diesen Vermögenszuwachs bisher nicht ausgleichen. Viele Menschen find...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / IV . Ausblick

Das neue Unterhaltsrecht muss sich nun in der Praxis bewähren. Trotz der am Ende kurzen Vorbereitungszeit bin ich überzeugt, dass es den beteiligten Professionen gelingen wird, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. In den zurückliegenden Beratungen sind wiederholt Bedenken geäußert worden, dass die steuerrechtlichen Auswirkungen der Reform unter Umständen das Ziel der St...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 2. Darlehens- oder Ausgleichsmodell?

Soll ein Ausgleich erfolgen, gibt es hierfür zwei "Modelle": das "Darlehensmodell", bei dem ein Rückübertragungsanspruch vereinbart wird, der zur Wiederherstellung der früheren Lage führt und das "Ausgleichsmodell", bei dem eine wertmäßige Beteiligung entsprechend den §§ 730 ff. BGB bzw. analog dem Gedanken des Zugewinnausgleichs erfolgt. Lebensgefährten können auch entspreche...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / A. Einführung: Familienrechtliche Ansprüche

Familienrechtsverhältnisse erzeugen Ansprüche i.S.d. Legaldefinition des § 194 Abs. 2 BGB. Fraglich ist oftmals, ob die allgemeinen Vorschriften des BGB oder des Schuld- und Sachenrechts auf familienrechtliche Ansprüche analog Anwendung finden oder ob die Anspruchsgrundlagen und deren Durchsetzung eigenen Regeln folgen. Die allgemeinen Vorschriften des BGB können grundsätzlic...mehr

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AGS 05/2011, Beck´sches Formularbuch Familienrecht. Von Ludwig Bergschneider, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2010. XXX, 863 S., 104,00 EUR.

Die Titelreihe "Formularbücher" ist ein gelungenes Beck´sches Komplement zur Titelreihe "Anwaltshandbücher", zumal Finger und Grziwotz dem Autorenteam beider Titelreihen angehören. Das Inkrafttreten des FGG-ReformG hat auch die Neuauflage dieses Werks – zuletzt erschienen unmittelbar nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Kalenderjahr 2008 – erforderlich gemacht. Da...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 1. Familiensachen

§ 111 FamFG beschreibt durch eine Aufzählung die einzelnen Arten von Familiensachen. Die Arten werden in der jeweils ersten Vorschrift des entsprechenden Abschnitts definiert. § 111 FamFG ist auch maßgeblich, wenn andere Gesetze (zum Beispiel das GVG) den Begriff Familiensache verwenden.[3] Familiensachen sind: Ehesachen (einschließlich Scheidungs- und Folgesachen), Kindschaft...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 1. Die Scheidung und Konsequenz für das gesetzliche Erbrecht

Ausgangspunkt ist der vom Gesetzgeber klar und unmissverständlich formulierte § 1931 BGB. Der Überlebende der Ehegatten wird Erbe, was zwingend eine zum Erbfall bestehende Ehe voraussetzt. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dieses nicht mehr gegeben, so dass auch das gesetzliche Erbrecht entfällt. In § 1933 BGB hat der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Entfallens des gesetzli...mehr

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FF 02/2009, Unterhaltsrechtsreform und andere Reformvorhaben

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags Prof. Dr. Gerd Brudermüller FF/Schnitzler: Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Eine Bilanz kann nach einem Jahr m.E. schon gezogen werden. Was den Betreuungsunterhalt anbelangt, tun sich die Amtsgerichte und Sen...mehr

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FF 04/2009, Harmonie durch Wortwahl?

Dr. Mathias Grandel Im neuen FamFG hat der Gesetzgeber mit einem "Weichzeichner" die gewohnten Begriffsbestimmungen retouchiert. Wenn ein Gesetz zur Enteignung von Bankaktionären als "Rettungsübernahmegesetz" verharmlost wird, ist der Ehrgeiz des Gesetzgebers verständlich, auch im familienrechtlichen Verfahren Harmonie durch beschönigende Wortwahl zu fördern. Aus dem bedrohli...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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FF 06/2008, Bericht über die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAV

vom 28.–30.6.2007 und 6.–8.9.2007 jeweils in Berlin, vom 20.11.2007 in Köln, vom 18./19.1.2008 in Berlin und vom 3./5.4.2008 in Potsdam Die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Juni 2007 in Berlin war von zwei Schwerpunktthemen geprägt: von der inhaltlichen Planung der Herbsttagung 2007 und der Weiterentwicklung des Werbekonzeptes der Arbeitsgemeinschaft für die im F...mehr

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AGS 08/2009, Familienverfahrensrecht. Handkommentar zu Buch 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Herausgegeben von Dr. Peter Friederici und Dr. Rainer Kemper. Bearbeitet von FAFamR Monika Clausius, VRiOLG Dr. Peter Friederici, Prof. Dr. Ingo Fritsche, RiOLG Frank Götsche, VRiOLG R. D. Bodo von Harbou, FAFamR Petra Harms, Dr. Rainer Kemper, VRiOLG a.D. Uwe Klußmann, RA Norbert Schneider, FAFamR Dr. Anna Simon, DirAG Roland Stockmann, RiAG Dr. Wolfram Viefhues, RiAG Mallory Völker u. FAFamR Andrea Volpp. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. 864 S. 89,00 EUR.

In wenigen Tagen wird das FamFG in Kraft treten, die neueste Errungenschaft des derzeit recht aktiven Gesetzgebers, der das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu Unrecht für modifikationswürdig gehalten und dies umgesetzt hat. Damit wird das Verfahren vor den Familiengerichten grundlegend neu gestaltet. Auch das RVG w...mehr