Das neue Unterhaltsrecht muss sich nun in der Praxis bewähren. Trotz der am Ende kurzen Vorbereitungszeit bin ich überzeugt, dass es den beteiligten Professionen gelingen wird, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

In den zurückliegenden Beratungen sind wiederholt Bedenken geäußert worden, dass die steuerrechtlichen Auswirkungen der Reform unter Umständen das Ziel der Stärkung des Kindeswohls konterkarieren könnten. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Wir müssen sicherstellen, dass die Bedarfsgemeinschaft von Kind und betreuendem Elternteil im Vergleich zum bisher geltenden Recht nicht schlechter gestellt wird. Aus diesem Grund hat die Union die Bundesregierung im Rechtsausschuss aufgefordert, die steuerrechtlichen Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform zeitnah zu prüfen.

Unabhängig hiervon stehen wir angesichts des komplizierten Zusammenspiels von Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht weiter vor der Notwendigkeit, die verschiedenen Rechtsgebiete stärker als bisher zu harmonisieren. Dies bleibt eine zentrale, ressortübergreifende Herausforderung für die kommenden Jahre.

In den nächsten Monaten stehen weitere wichtige Reformen im Bereich des Familienrechts auf der Agenda: das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Strukturreform des Versorgungsausgleichs sowie die Reform des Zugewinnausgleichs.

Es ist wünschenswert, dass die Rechtspolitik für ihre Meinungsbildung auch künftig auf die Empfehlungen und Anregungen externer Experten bauen kann; denn angesichts eines immer komplexer werdenden Rechts sind die Erfahrungen und der Sachverstand der Rechtsanwälte, Gerichte, Jugendämter sowie Verbände für den Gesetzgeber unverzichtbar und daher wichtiger denn je.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge