Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Grundlagen

Rz. 121 Konkurrenzprobleme im eigentlichen Sinne treten im Verhältnis des Vergütungsanspruchs nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu dem Anspruch auf Entrichtung von Unterhalt bei Getrenntleben gem. § 1361 Abs. 1 BGB nicht auf. Konkurrenzprobleme stellen sich nur, sofern für ein konkretes Begehren mehrere Ansprüche oder Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen. Dieselben Lebensachver...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / dd) Vorräte und Genussmittel

Rz. 11 Entgegen der überwiegenden Ansicht[41] sind Vorräte an Nahrungs- und Genussmitteln keine Haushaltsgegenstände.[42] Eine Überlassung oder eine Verteilung zum Verzehr ist wegen § 1361a Abs. 4 BGB, der eine Änderung der Eigentumsverhältnisse verbietet, nicht möglich. In der Praxis treten jedenfalls bei gewöhnlichen Nahrungsmitteln keine Probleme auf, gerichtliche Entsche...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) In stärkerem Maße Angewiesensein auf die Nutzung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Lebensverhältnisse der Ehegatten, Abs. 1 Alt. 1

Rz. 133 Der Überlassungsanspruch setzt in der ersten Alternative voraus, dass der die Überlassung der Wohnung verlangende Ehegatte in stärkerem Maße als der andere auf die Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung angewiesen ist. Primär ist der unbestimmte Rechtsbegriff des "in stärkerem Maße Angewiesenseins" zu prüfen. Die allgemeinen Billigkeitsgründe der zweiten Alternati...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / 1. Die Regelung ist Fremdkörper im Anspruchssystem

Rz. 36 § 1361a Abs. 2, Abs. 3 BGB hätte mit der Aufhebung der materiell-rechtlichen Vorschriften der HausratsVO und der Einfügung der §§ 1568a, 1568b BGB durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts vom 14.5.2009,[88] wie die vormaligen Vorschriften der HausratsVO, in einen Anspruch im Sinne von § 194 BGB umgestaltet werden müssen. Die Gesetz...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / I. Allgemeines

Rz. 16 § 1361a BGB erfasst die Verfahren über den Herausgabeanspruch des Alleineigentümers gemäß § 1361a Abs. 1 S. 1 BGB, den Überlassungsanspruch benötigter Haushaltsgegenstände des Nichteigentümers gemäß § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB, das Zuweisungsverfahren nach § 1361a Abs. 2 BGB bei Bruchteils (§ 1008 BGB) und Gesamthandseigentum (§ 1416 BGB) beider Ehegatten und das Verfahre...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / (a) Grundlagen

Rz. 26 § 203 Abs. 2 FamFG enthält für Haushaltssachen spezielle Antragsvoraussetzungen. Die Vorschrift enthält in Satz 1 besondere Anforderungen für den Anspruch nach § 1361a Abs. 1 S. 1 BGB auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen, den Überlassungsanspruch nach § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB, das Verteilungsbegehren nach § 1361a Abs. 2 BGB und den Überlassungs- und Übereignungsansp...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren einen Stufenantrag zum Zugewinn gestellt, mit dem von dem Antragsgegner Auskunft über sein Endvermögen, eine Bewertung der Gegenstände und nach Auskunftserteilung eine noch zu beziffernde Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrages verlangt wurde. Später wurde der Auskunftsantrag erweitert auf den Zeitpu...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zutreffend entschieden und gut begründet. Die Werte von Antrag- und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet, wenn die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Ist derselbe Gegenstand betroffen, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Zweck der Vorschrift des § 39 Abs...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / V. Abänderungen von Altentscheidungen

Liegt der abzuändernden Entscheidung zum Versorgungsausgleich noch das bis 31.8.2009 geltende Recht zu Grunde, ist nicht § 225 FamFG maßgeblich, sondern die Übergangsregelung des § 51 VersAusglG. Für diesen gelten – soweit im Folgenden nicht anders dargestellt – die obigen Ausführungen sinngemäß. § 51 Abs. 2 und Abs. 5 VersAusglG verweisen auf § 225 Abs. 2 bis Abs. 5 FamFG. D...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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zerb 6/2014, Die Erhöhung d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) Die Beschwerde ist begründet. Erben der Erblasserin sind in Bezug auf den Grundbesitz in Deutschland die Beteiligten zu 1) bis 4) zu je ¼ Anteil geworden. Der Erbscheinsantrag ist auf den unbeweglichen Nachlass in Deutschland beschränkt; insoweit ist deutsches Erbrecht anzuwenden. Das maßge...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer Versicherungsagentur im Zugewinnausgleich

BGB § 1375 § 1379; HGB § 84 § 89b § 92 Leitsatz Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urt...mehr

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FF 5/2014, Nebengüterrecht – Ausgleichsansprüche bei Gütertrennung und gestörtem Zugewinnausgleich

Thomas Herr1. Auflage 2013, 256 Seiten, 53 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-65103-8 Die Neuerscheinung zum Nebengüterrecht von Thomas Herr behandelt die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sog. Nebengüterrecht). Im Buch werden die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die ehebezogene Zuwendung und der familienrechtliche Kooperationsvert...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsan... / 2.3.1.4 Warnung vor Pauschalabfindungen

In Einzelfällen werden bei Ehepartnern Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche insgesamt durch eine Pauschalabfindung abgegolten. Hier ist Vorsicht angebracht, weil nach der neuen Rechtsprechung des BFH[37] die Abfindung vom Empfänger als potenziell Steuerpflichtigem nicht einfach vorrangig dem steuerfreien Zugewinnausgleich zugeordnet werden kann. Entsprechend dem Ver...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsan... / 2.3.2 Einkommensteuer

Wird der geltend gemachte Pflichtteil "an Erfüllung statt" (§ 364 BGB) durch Übertragung des Eigentums eines Sachwerts abgegolten, wirkt sich die Qualifikation dieses Vorgangs als Tausch auch einkommensteuerlich aus: Der Sachwert gilt als veräußert, und zwar bei allen Einkunftsarten, ggf. also mit Gewinnrealisierung.[38] Für die Abgeltung eignen sich also primär solche Wirts...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / Leitsatz

Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 9.3.1977, BGHZ 68, 163 = FamRZ 1977, 386)...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / 2 Anmerkung

Der Bundesgerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung, wonach der Gewerbebetrieb eines selbstständigen Handelsvertreters grundsätzlich keinen über dem Substanzwert liegenden Geschäftswert, Goodwill, besitze,[1] und überträgt diese Rechtsprechung auf eine Versicherungsagentur und den damit verbundenen künftigen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. ...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung des Ehevertrags bei wirksam vereinbarter Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich

BGB § 242 § 1378 Leitsatz Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Ver...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 17.7.2013 befasst sich mit den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslegung eines Ehevertrages und eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB notwendig sind. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der von Beruf Busfahrer ist, und die Antragsgegnerin, die Krankenschwester ist, heirateten am 30.8.1980. Aus der Ehe ist ein 1...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung ... / Leitsatz

Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgle...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / I. Das Urteil des BGH vom 23.4.2012

Der Anwaltssenat führt aus, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist, ob eine Interessenkollision vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte eine Kollegin im Scheidungsverfahren und im Verfahren über Zugewinnausgleich den Ehemann vertreten und mit dessen Einverständnis Unterhaltsansprüche des volljährigen Sohnes gegen die Ehefrau gelten...mehr

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FF 4/2014, Grenzen des Eins... / 1 Gründe:

I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen einen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Baden-Baden, durch den ihr gemäß § 120 Abs. 4 ZPO auferlegt worden ist, auf die Kosten der Prozessführung aus ihrem Vermögen … EUR bis zum 31.10.2013 zu zahlen. Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem Aktenzeichen 2 UF 179/11 in zweiter I...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privilegiertes Anfangsvermögen/"Einkünfte" im Zugewinnausgleich

BGB § 516 § 1374 Abs. 2 § 1376 Abs. 2 Leitsatz 1. Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; diese Vermutung gilt aber nur zugunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorlie...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / b) BGH, Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (OLG Düsseldorf v. 9.12.2011 – II-5 UF 183/11)Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Praxis-Beispiel Eheschließung Juli 1971 (3 erwachsene Kinder) Trennung August 2000 Lebensgefährtin seit 2001 Lottogewinn November 2008 zusammen mit seiner Lebensgefährtin knapp 1 Mio. EUR Rechtshängigkeit 31.1.2009 Ehescheidung 23.10.2009 Der BGH stellt fest: Lottogewinn kein privilegiertes Anfangsvermögen; § 1374 Abs. 2 BGB ist nicht analog anzuwenden. Der Lottogewinn ist mit einer...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / c) Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Problem dadurch auszuschalten, dass ein Zugewinnausgleich durch den Ehevertrag vollständig ausgeschlossen wird. Das bedeutet, dass sowohl im Fall einer Beendigung der Ehe durch Ehescheidung als auch im Fall einer Beendigung der Ehe durch den Tod eines der Ehegatten ein Zugewinnausgleich nicht durchzuführen ist. Ein solches Vorgehen ist...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / II. Zugewinnausgleich

Die Einrede nach § 1381 BGB Diese Bestimmung ist das Korrektiv gegen schematische und starre Berechnung des Zugewinns. Nach h.M. ist sie nicht geeignet, die vom Gesetz gewollte Schematisierung des Zugewinns außer Kraft zu setzen. Sie gIeicht in ihrer Grundstruktur dem § 1579 BGB und § 27 VersAusglG, auf den wir noch zurückkommen. Da sie Spezialvorschrift ist, ist auch nicht d...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 1. Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Hinblick auf das unternehmerische Vermögen

Um die mit der Ermittlung und Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs verbundenen Probleme zu vermeiden, stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So besteht zunächst die Möglichkeit der Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung, wodurch jeder vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten bei Beendigung der Ehe von vornherein ausgeschlossen wird. Zu...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung eines Lottogewinns bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs

BGB § 1374 Abs. 2 § 1381 Abs. 1 Leitsatz 1. Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen (Anschluss an BGHZ 68, 43 = FamRZ 1977, 124). 2. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit im Sinne ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / b) Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch ehevertragliche Vereinbarung so geändert werden, dass unternehmerisches Vermögen gegenständlich aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs herausgenommen wird.[14] In einfacheren Konstellationen, bei denen sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter auf den Anteils selbst beschrä...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. Literatur

Nach Wortlaut und Zweck dient die Vorschrift aber nicht der Korrektur systemimmanenter Unbilligkeiten, die durch die Anwendung des schematischen Zugewinnausgleichs entstehen können, sondern allein der Einzelfallgerechtigkeit.[39] Grundsätzlich ist die Vorschrift eng auszulegen. Grobe Unbilligkeit wird nicht definiert. Die Kriterien des § 1381 Abs. 2 dienen nur als Typologisie...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / 2 Anmerkung

Zum Sachverhalt: Im Streit der zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen Beteiligten war die Einbeziehung eines von einem Ehegatten während der Trennungszeit erzielten Lottogewinns. Im Juli 1971 heirateten die Beteiligten. Der Ehe entstammen drei mittlerweile erwachsene Kinder. Die Trennung vollzogen sie im August 2000. Der Ehemann nahm in der Folge eine partnerschaftliche ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH, Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012, FamRZ 2013, 879)Grundstücke an einem bayerischen See

Praxis-Beispiel Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606). Eheschließung 7....mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 30.3.2009 einen Ehevertrag der Beteiligten zu 2) und 3), der ausschnittsweise folgendem Wortlaut hat: Zitat " (...) " I. Eheliches Güterrecht 1. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. Wird jedoch der Güterstand auf ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 3. Sittenwidrigkeit einer Güterstandsklausel

Bei der Frage nach der Sittenwidrigkeit ist zunächst zwischen der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Güterstandsklausel und dem aufgrund dieser Klausel abgeschlossenen Ehevertrag zu unterscheiden. Die Güterstandsklausel wird durch einen seinem Inhalt nach sittenwidrigen Ehevertrag nur dann infiziert, wenn die in der Klausel enthaltenen Vorgaben für den abzuschließenden Ehev...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privile... / 2 Anmerkung

(zu Leitsatz 2) 1. Sedes materiae ist insoweit § 1374 Abs. 2 BGB, der im 1. Halbsatz vier Tatbestände enthält, in denen ein Vermögenserwerb des Ehegatten während des bestehenden Güterstandes grundsätzlich seinem in § 1374 Abs. 1 BGB definierten (tatsächlichen) Anfangsvermögen bei Eintritt des Güterstandes hinzuzurechnen ist: beim Erwerb von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / I. Problemstellung

Unter einer Güterstandsklausel wird regelmäßig eine gesellschaftsvertragliche Klausel verstanden, die die Gesellschafter im Fall ihrer Verheiratung zur ehevertraglichen Vereinbarung eines bestimmten Güterstands verpflichtet. Kommt es nicht zum Abschluss eines Ehevertrags so gilt gemäß § 1363 Abs. 1 BGB der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall ist b...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 1

Gesellschaftsverträge insbesondere personalistisch geprägter GmbHs enthalten häufig Klauseln, die die Gesellschafter für den Fall ihrer Verheiratung zur ehevertraglichen Vereinbarung eines bestimmten Güterstands verpflichten. Derartige Regelungen zielen darauf ab, die Gesellschaft und ihre Gesellschafter vor den wirtschaftlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu schützen. G...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 2. Effizienz

Eine Güterstandsklausel kann nur effektiv sein, wenn sie auch durchgesetzt werden kann. Dazu ist zunächst erforderlich, dass die Gesellschaft überhaupt Kenntnis von der familienrechtlichen Situation ihrer Gesellschafter hat.[31] Die Klausel muss die Gesellschafter zunächst dazu verpflichten, Veränderungen in ihrem ehelichen Verhältnis der Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / a) Gütertrennung

Die Güterstandsklausel kann den Gesellschaftern zunächst die Verpflichtung auferlegen, im Wege des Abschlusses eines Ehevertrags den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren. Die Gütertrennung war früher der klassische Güterstand der Vermögenden. Durch die Gütertrennung wurde einerseits der Betrieb von Eherisiken und andererseits das Vermögen des nicht unternehmerisch tät...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 1. Rechtsprechung

Persönliche schwere Eheverfehlungen können zum Wegfall des Zugewinns führen, allerdings nur dann, wenn es sich um langjährige Verfehlungen handelt, vor allem dann, wenn die Gewährung des Ausgleichsanspruchs dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde.[33] Schon 1980 hat der BGH festgestellt, wenn der Zugewinn während eines lange dauernden Getrenntl...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Leitsatz

1. Der Geschäftswert eines Ehevertrags, durch den die Ehegatten den Zugewinnausgleich für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod aufrechterhalten, ihn jedoch für den Fall aller anderen Gründe der Beendigung der Ehe ebenso wie die Verfügungsbeschränkungen nach den §§ 1365, 1369 BGB ausschließen, ist nach Maßgabe des § 39 Abs. 3 S. 1 KostO zu bestimmen. 2. Eine alternative ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / Einleitung

Im Familienrecht haben wir eine Fülle von Billigkeitsvorschriften, positive und negative Härteklauseln. Im Rahmen dieses Vortrages beschäftigen wir uns mit drei Vorschriften in wichtigen familienrechtlichen Kernbereichen: 2005 fragte der damalige Präsident des Am...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privile... / Leitsatz

1. Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; diese Vermutung gilt aber nur zugunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorliegen einer gemischten Schenkung tangiert würde...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. den §§ 156 Abs. 5 S. 3 KostO, 58 FamFG statthaft und insgesamt zulässig. Das Rechtsmittel ist gem. § 156 Abs. 3 KostO nicht an einen Beschwerdewert gebunden und ist form- und fristgerecht gem. den §§ 63 Abs. 1 und 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG iVm § 156 Abs. 5 S. 3 KostO eingelegt. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Im Verfahren über einen Antrag a...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / Leitsatz

1. Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen (Anschluss an BGHZ 68, 43 = FamRZ 1977, 124). 2. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1381 Abs. 1 BGB. BGH, Beschl. v. 1...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 2. Pflichtteilsverzicht

In der Literatur wird teilweise angeraten, die Gesellschafter nicht nur zum ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs, sondern darüber hinaus auch zur Beibringung einer Erklärung ihrer Ehegatten zu verpflichten, wonach diese auf den ihnen gegenüber ihren Ehegatten kraft Gesetzes bestehenden Erb- oder Pflichtteilsanspruch verzichten. In der Literatur wird insoweit ar...mehr