Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. Verwirkung beim Versorgungsausgleich § 27 VersAusglG

Nach dem alten Recht ermöglichte § 1587c BGB für den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich und § 1587h BGB für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Korrektur der Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglicherweise dadurch bedingter unbilliger Ergebnisse. Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG zum 1. September 2009 ist eine e...mehr

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zerb 3/2014, Widerruf eines... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind gem. § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache haben die Beschwerden keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Recht zurückgewiesen. Die Verfügungen der Erblasserin in dem gemeinschaftlichen Testament vom 19.4.2004 sind aufgrund Widerrufs durch den Ehemann der Erblasserin unwirksam geworden, ...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Begnügt sich ein Ehegatte mit der Zuwendung von laufenden Zahlungen unter Verzicht auf Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich), ist im Regelfall von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auszugehen, sofern das den Vermögensübernehmern/Erben überlassene Vermögen ausreichend ertragfähig ist und die Part...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Schwiegerelternschenkungen

Gespaltene Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen? Ob eine gespaltene Verjährungsfrist gilt je nachdem ob bewegliche (§ 195 BGB, Frist 3 Jahre) oder unbewegliche Sachen (§ 196 BGB, Frist 10 Jahre) zurückverlangt werden, ist umstritten. Die Möglichkeit einer gespaltenen Verjährungsfrist[13] – die sich auch bei ehebezogenen Zuwendungen stellt[14] – wird vom OLG...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 1. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts vom 8.5.2012, die erst im Berichtszeitraum veröffentlicht wurde,[1] setzt die jüngere BGH-Rechtsprechung um. Zwischen einem Zahnarzt und seiner als Sprechstundenhilfe angestellten Ehefrau kann nunmehr eine Ehegatteninnengesellschaft bestehen (Abweichung von einer BGH-Entscheidung vom 29.1.1986,[2] die als überholt angesehen werde...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 3. Entgeltlichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs

Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs stellt eine entgeltliche Leistung dar.[13] Auch die nachträgliche Anrechnung ehebezogener Zuwendungen auf die Zugewinnausgleichsforderung führt dazu, dass die Zuwendungen nachträglich nicht mehr wie eine Schenkung zu behandeln sind. Sie erfüllen durch die Anrechnung eine tatsächliche zivilrechtliche Forderung (an Erfüllung statt)...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1. Berücksichtigung von Zuwendung im Anfangs- und Endvermögen

Soll eine Zuwendung unter Ehegatten der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, stellt diese Zuwendung unter Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung keine Schenkung im Sinne des § 516 BGB dar.[1] Wird mit der Zuwendung ein ehebezogener Zweck verfolgt, so schließt dies in den meisten Fällen eine für die Schenkung notwendige Einigung der Ehepartner über die Unen...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1

Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann bereits die Vereinbarung...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / a) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

§ 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruchs. Gemäß § 5 II Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen, die den Fr...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / I. Allgemeine Anknüpfungspunkte

Vereinbaren die Ehegatten nichts anderes, so gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes (1363 I BGB). Das bedeutet zunächst, dass kein gemeinsames Vermögen und keine gemeinsamen Schulden der Ehegatten entstehen (§ 1363 II 1 BGB). Die Zugewinngemeinschaft wird unter anderem dann beendet, wenn der Güterstand der Gütertrennung in einem Ehevertrag nachträglich v...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Wohnvorteil

Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts ist von der Festsetzung des vollen Wohnwerts abzusehen, wenn die Wohnung, gemessen an den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohnungseigentums (noch) nicht besteht. Dann ist der Vorteil des mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungs...mehr

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zerb 2/2014, Österreichisch... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist § 1371 Abs. 1 BGB anzuwenden, weshalb der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. zurückzuweisen ist. Im vorliegenden Fall geht es um die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren höchst strittige Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB auch dann gilt...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / II. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die die steuerliche Belastung reduzieren, verschieben oder gar gänzlich entfallen lassen. Aufgrund der alle zehn Jahre in Deutschland in Anspruch stehenden Freibeträge kann durch bereits zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen (alle zehn Jahre) die Erbschaftsteuer ganz vermieden oder zumindest vermindert werden...mehr

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FF 2/2014, FF / Güterrecht

Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH, Beschl. v. 4.12.2013 – XII ZB 534/12, juris). Soweit eine aus der ...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 2. Ehebezogene Zuwendungen

"Abschreibung" der Forderung durch Zeitablauf – feste oder flexible Obergrenze? Ehebezogene Zuwendungen erfolgen auf der Geschäftsgrundlage des Fortbestandes der intakten Ehe.[69] Hätte der benachteiligte (zuwendende) Ehegatte gewusst, dass die Ehe scheitern wird, hätte er die Zuwendung nicht vorgenommen. Im Zeitraum zwischen Zuwendung und Scheitern der Ehe hatte die Geschäft...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / c) Haftungs- und anfechtungsrechtliche Auswirkungen

Werden Vermögenswerte zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen, so erfolgt diese Übertragung entgeltlich, was zu einer Reduzierung der Anfechtungsfrist nach dem AnfG von vier auf zwei Jahre führt. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 I BGB entsteht nämlich kraft Gesetzes und stellt folglich keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 4 AnfG dar.[26] Es blei...mehr

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AGS 2/2014, Mitteilung der ... / 1 Aus den Gründen

Dem Beklagten sind nach § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Denn ohne die infolge der Bezahlung der Klageforderung durch den Beklagten eingetretene Erledigung des Rechtsstreits wäre der Beklagte unterlegen und dann wären ihm auch nach § 91 Abs. 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden. Entgegen der Ansicht des AG wären die Kosten des Rechtsstreits ...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 2. Anrechnung der Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung

Zu klären ist allerdings, ob in den vorliegenden Fällen die bisher geleisteten Zuwendungen an den Ehepartner auf den Betrag der Ausgleichsforderung gemäß § 1380 BGB angerechnet werden können. Sinn und Zweck des § 1380 BGB ist die Verhinderung einer übermäßigen Beteiligung eines Ehegatten an dem Vermögen des Anderen. Diese könnte dann entstehen, wenn ein Ehegatte zunächst hoh...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleich: Annahme einer unbilligen Härte bei ungewöhnlich langer Trennungszeit

BGB § 1381 Leitsatz Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichpflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurt. v. 6.2.2002 – XII 213/00, FamRZ 2002, 606). BGH, Beschl. v. 9.10.2...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / 2 Anmerkung

Die Eheleute waren 35 Jahre miteinander verheiratet, als im Jahr 2007 von der Ehefrau der Antrag auf Ehescheidung gestellt wurde. Die Eheleute hatten allerdings eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von 17 ½ Jahren hinter sich gebracht, bevor es zu der Scheidung kam. Die Ehefrau hat als Folgesache Zugewinn eingeklagt. Das Amtsgericht hat einen Zugewinnausgleich in Höhe von kn...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / Leitsatz

Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichpflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurt. v. 6.2.2002 – XII 213/00, FamRZ 2002, 606). BGH, Beschl. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/1...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist veröffentlicht in FamRZ 2013, 1954 m. Anm. Finke, S. 1957.mehr

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AGS 1/2014, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

In Familienstreitsachen ist kraft der Verweisung des § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die Vorschriften der ZPO auch das selbstständige Beweisverfahren möglich. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere in Zugewinnverfahren (§§ 261 ff. FamFG) an, wenn wesentlicher Streitpunkt der Zugewinnausgleichsberechnung ein bestimmter Vermögensgegenstand – in der Regel eine Immobilie – ist un...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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FF 1/2014, FF / Güterrecht

Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i.S.v. § 1381 Abs. 1 BGB (BGH, Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12, juris). a) Besteht bei einem ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 4. Die Rechtsfolgen

a) Sind die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt, sind das gesetzliche Erbrecht, das Pflichtteilsrecht und das Recht auf den Voraus nach § 1932 BGB des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Der Tod des Erblassers führt zur Erledigung des Scheidungsverfahrens. b) Obwohl der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, kann er beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ausgleich des ...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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AGS 1/2014, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 FamGKG zulässig. Sie ist auch begründet. Der Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem Wert der Hauptsache und damit nach dem Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs. Allerdings darf nicht unbesehen der volle Zugewinnausgleichsanspruch zugrunde gelegt werden. Entscheidend ist der zugrunde liegende Streit. Es ist also ...mehr

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AGS 9/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ablehnung der Festsetzung ihrer Kosten der zweiten Instanz in einem güterrechtlichen Verfahren. Mit am 4.12.2012 beim AG eingegangenem Schriftsatz hat der Antragsgegner "fürsorglich zur Fristwahrung" Beschwerde gegen den ihm am 8.11.2012 zugestellten Beschluss des AG v. 19.9.2012 eingelegt, mit dem er – unter Abweisung des Antrages de...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 3 Anmerkung

So recht verständlich ist weder die Entscheidung des Rechtspflegers noch die des OLG, zumal das OLG ohnehin keine Veranlassung hatte, sich mit der Sache zu befassen. Es hätte besser geschwiegen. Das gesamte Verbundverfahren ist eine Angelegenheit. Werden im Verbund Gegenstände anhängig gemacht, die nicht verbundfähig sind, liegt ungeachtet dessen so lange eine Angelegenheit v...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / II. Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Vor Rechtskraft der Scheidung bzw. bevor die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt sind, die bereits zum Ausschluss des Ehegattenerbrechts führen, ist der Ehegatte gemäß § 1931 BGB gesetzlicher Erbe. 1. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der Ehegatte (unter Einbeziehung der Zugewinnausgleichspauschale von ¼ nach §§ 1931 Abs. 2, 137...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / IV. Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei gewillkürter Erbfolge, § 2077 BGB

1. Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist (rechtskräftige Scheidung, § 1564 S. 2 BGB, oder Aufhebung der Ehe, § 1313 BGB). § 2077 BGB enthält eine Auslegungsregel, nach der eine zugunsten des Ehegatten errichtete Verfügung von To...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (BGH, Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12).mehr

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Keine Steuerbegünstigung für als Pflichtteils- und Zugewinnausgleich übertragene Gesellschaftsanteile.

Leitsatz Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteils- bzw. Zugewinnausgleichsberechtigten ist steuerrechtlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft und der Ausgleich damit eine schädliche Verwendung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG. Sachverhalt Die Ehefrau des verstorbenen H hat die Erbschaft ausgeschlagen. Die erbenden Kinder verpflichteten sich notariell ihren Pf...mehr

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FF 11/2013, BGH: Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.6.2011 – 39 F 232/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.12.2011 – II-5 UF 183/11) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter L...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

In einem Stufenverfahren auf Zugewinnausgleich ist bereits in der Auskunftsstufe und nicht erst in der Leistungsstufe festzustellen, ob der in einem Ehevertrag geregelte Zugewinn insbesondere auch im Hinblick auf § 138 BGB wirksam ist. Ist danach der Zugewinn mit dem Ehevertrag wirksam abschließend geregelt worden, so ist der Auskunftsantrag abzuweisen (OLG Naumburg, Beschl....mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 1 Gründe:

I. Der am 19.4.1963 geborene Antragsteller und die am 23.2.1961 geborene Antragsgegnerin heirateten am 27.3.1992. Aus der Ehe sind zwei Kinder, der am 20.9.1992 geborene Sohn P und die am 6.2.1994 geborene Tochter Q, hervorgegangen. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin trennten sich Mitte Januar 2009. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.11.2010 forderte der Antragsteller d...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 1. Der Zugewinn im Verbund – aus Sicht des Gläubigers i.d.R. ein Anwaltsregress!

Zu unterscheiden sind: Damit es überhaupt zur Fälligkeit einer Zugewinnausgleichsforderung kommt (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB), muss der Güterstand beendet werden. Erst dann entsteht die Forderung und wird fällig. Der Berechnungszeitpunkt orientiert si...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 2. Zinsen als Verzugsschaden – eine fragwürdige Ausgangslage

Wird der Güterstand durch einen Scheidungs- oder einen Gestaltungsbeschluss zum vorzeitigen Zugewinnausgleich beendet, muss der Zugewinnausgleichsantrag möglichst umgehend gerichtlich verfolgt werden. Praxis-Beispiel Abwandlung 1 zum Beispielsfall: Das Scheidungsverfahren wurde ohne Verbundverfahren 2008 rechtskräftig erledigt. Sofort daran anschließend verlangt die Ehefrau un...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 3. Kein Verzug bei Aufforderung zur Unzeit

Sofern außerhalb des Verbundes der Zugewinn verfolgt wird, muss darauf geachtet werden, dass die verzugsbegründende Mahnung nicht verfrüht erfolgt. Praxis-Beispiel Abwandlung 2 zum Beispielsfall: Der Zugewinn wird nicht im Verbund verfolgt. Kurz vor dem Verhandlungstermin in der Ehesache fordert die Ehefrau den Ehemann unter Fristsetzung auf, Auskunft über das Endvermögen zu e...mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 4. Die richtige Taktik bei der gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche

Bei der gerichtlichen Geltendmachung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Stufenantrag gestellt wird. Praxis-Beispiel Abwandlung 3 zum Beispielsfall: Das Scheidungsverfahren wurde ohne Verbundverfahren rechtskräftig erledigt. Die Ehefrau macht nunmehr einen selbstständigen Zugewinnausgleichsanspruch geltend. Erst nach zwei Jahren geht sie in die Zahlungsstufe über. V...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / Einführung

Die bankübliche Verzinsung befindet sich auf einem historischen Niedrigstand. Demgegenüber kann – jedenfalls aus Sicht des Zugewinnausgleichsgläubigers – eine geradezu "paradiesische" Verzinsung erreicht werden, sofern nach dem Gesetz die Voraussetzungen von Verzugs- oder Prozesszinsen vorliegen (§§ 286, 288, 291 BGB). Vor allem bei höheren Zugewinnausgleichsforderungen, die...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 6. Fazit

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