Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlichen Korrespondenz zu Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Mandatsbedingungen und Honorarvereinbarungen, Ehescheidung, den klassischen Folgesachen (Sorge und Umgang, Unterhalt, Zugewinnausgleich) über die Gütertrennung und Gütergemeinschaft und Vermögensregelungen außerhalb des Güterrechts wird auch der Versorgungsausgleich in einem eigenen Kapitel behandelt. Des Weiteren enthält das Formularbuch die praxisrelevanten Themen Ehewohnung und Gewaltschutz, Hausrat, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaften, Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft. Ferner sind den ebenso praxisrelevanten Themen Betreuung, Mediation, Versicherungsfragen und Fälle mit Auslandsberührung eigene Kapitel gewidmet. Das Formularbuch hat den Rechtsstand Juni 2013 und berücksichtigt bereits die Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, das Mediationsgesetz und das neue Kosten- und Gebührenrecht. Die in dem Werk enthaltenen Muster sind durchweg praxistauglich und durch die erläuternden Anmerkungen besonders wertvoll. In dieser Kombination aus komprimierter, praxisnaher Darstellung und einer durch die einfache Übernahme in die eigene Textverarbeitung sofort umsetzbaren Hilfe dürfte auch der Erfolg des Werkes begründet liegen.

Fazit: Bei dem Formularbuch handelt es sich um weit mehr als um eine Sammlung von Mustern. Denn es beinhaltet zahlreiche Praxishinweise und grundlegende Anmerkungen zu den einzelnen Themen, durch die der Nutzer einen raschen und fundierten Einstieg in die komplexe Materie erhält. Das Ergebnis dieser Arbeit wird dann regelmäßig mit einem leicht erstellten, versandfertigen Schreiben gekrönt. Das Formularbuch ist und bleibt für den familienrechtlichen Praktiker eine wertvolle Hilfe.

Autor: Norbert Monschau

Rechtsanwalt Norbert Monschau, FAFamR, Erftstadt

AGS 2/2014, S. III

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