Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Beweisgebühr als Zusatzgebühr (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Beweisgebühr nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen umfangreich vernommen werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 23 Insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es in der Regel zu einer Reihe von Terminen, an denen der Verteidiger sinnvollerweise teilnimmt. Es kann sich dabei z. B. um Vernehmungen des Beschuldigten oder von Zeugen handeln. Die Teilnahme des RA an solchen Terminen ist durchaus zweckmäßig und auch im Interesse seines Mandanten, da sich hierdurch die Ch...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins Kenntnis hatte. Solch...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Gebühren bei nicht anhängigem Hauptprozess

Rz. 68 Im selbstständigen Beweisverfahren, das isoliert außerhalb eines Streitverfahrens stattfindet, können dem RA bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr nach Nrn. 3100 ff. VV RVG (bzw. in der Rechtsmittelinstanz nach Nrn. 3200 ff. VV RVG) erwachsen:mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / H. Gebühren mit Zuschlag wegen Haft

Rz. 46 In Vorbemerkung 4, Abs. 4 VV RVG ist geregelt, dass die Gebühren mit Zuschlag entstehen, wenn der Beschuldigte sich in Haft oder Unterbringung befindet. Bei den Gebühren mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Gebührenrahmens um 25 % gegenüber der Gebühr ohne Zuschlag angehoben worden, sodass sich eine höhere Mittelgebühr ergibt. Bei inhaftierten Mandanten hat der RA ei...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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Z / Zeuge, Mitangeklagter als Zeuge [Rdn 4126]

Rdn 4127 Literaturhinweise: Brüssow, Mehrere Beschuldigte in der prozessualen Wechselwirkung als Beweismittel, in: Festgabe für Heino Friebertshäuser, 1997, S. 171 Grünwald, Die Verfahrensrolle des Mitbeschuldigten, in: Festschrift für Ulrich Klug, 1983, Band II, S. 493 Lenckner, Mitbeschuldigter und Zeuge, in: Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 333 Prittwitz, Der Mitbeschul...mehr

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Z / Zeuge, sachverständiger Zeuge [Rdn 4138]

Rdn 4139 1.a) Bei der Vernehmung sachkundiger Personen ist wegen der Art und Weise der Belehrung und der Möglichkeit der → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15, wegen Befangenheit, die es bei einem Zeugen nicht gibt, zu unterscheiden zwischen SV und sachverständigen Zeugen, die wie Zeugen zu behandeln sind (§ 85). Rdn 4140 b) Für die Abgrenzung gilt (vgl. a. BGHSt ...mehr

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Z / Zeuge, Zeuge vom Hörensagen [Rdn 4236]

Rdn 4236a Literaturhinweise: Backes, Abschied vom Zeugen vom Hörensagen, in: Festschrift für Ulrich Klug, Band II, S. 447 Detter, Der Zeuge vom Hörensagen – eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1 Geppert, Der Zeuge vom Hörensagen, Jura 1991, 538 Eisenberg, Anmerkung zur Entscheidung des LG München I vom 11.9.2019 – 23 Ns 453 Js 125721/18 – Anforderungen an die Beweiswürdigung bei ...mehr

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Z / Zeuge, Staatsanwalt als Zeuge [Rdn 4146]

Rdn 4147 Literaturhinweise: Brause, Faires Verfahren und Effektivität im Strafprozeß, NJW 1992, 2865 Dose, Der Sitzungsvertreter und der Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung, NJW 1978, 349 Kelker, Wohin will der BGH beim Zeugenstaatsanwalt? Zugleich eine Besprechung des BGH-Beschlusses vom 24.10.2007 – 1 StR 480/07, StV 2008, 381 Malmendi...mehr

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Z / Zeuge, Sonstige Verfahrensbeteiligte als Zeugen [Rdn 4143]

Rdn 4144 1. Auch Beistände (BGHSt 4, 205), Dolmetscher (RGSt 45, 304 f.), Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter (BGHSt 21, 288) sowie schließlich SV können Zeugen sein (vgl. aber → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15). Rdn 4145 2. Einziehungsbeteiligte, die nach §§ 424 ff. ggf. die Befugnisse eines Angeklagten haben, scheiden als Zeugen aus (BGHSt 9, 250...mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, Allgemeines [Rdn 4151]

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P / Privatkläger als Zeuge [Rdn 2493]

Rdn 2494 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Privatklageverfahren, Teil P Rdn 2496. Rdn 2495 Ein Privatkläger kann nicht Zeuge sein. Er hat im Verfahren eine Parteirolle, die es ausschließt, dass er in eigener Sache als Zeuge vernommen wird (BayObLG NJW 1961, 2318; Meyer-Goßner/Schmitt, vor § 374 Rn 6). Das gilt – bei mehreren Privatklägern – auch hinsichtlich der gegen ein...mehr

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Z / Zeuge, Anwesenheit in der Hauptverhandlung [Rdn 4075]

Rdn 4076 1. Nach § 58 Abs. 1 sind Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später zu vernehmenden Zeugen zu vernehmen. Das gilt auch in den Fällen: Rdn 4077 Nebenkläger, der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter ...mehr

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N / Nebenkläger, Zeuge [Rdn 2338]

Rdn 2339 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Nebenklage, Allgemeines, Teil N Rdn 2282. Rdn 2340 1. Der Nebenkläger kann nach h.M. (KK-Bader, vor § 48 Rn 13 m.w.N.) – wie aus § 397 Abs. 1 S. 1 folgt – als Zeuge vernommen werden. Für die Vereidigung gelten die allgemeinen Regeln (→ Vereidigung eines Zeugen, Teil V Rdn 3259). Auch der Nebenkläger bleibt also i.d.R. unvereidigt...mehr

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Z / Zeuge, Ladung [Rdn 4118]

Rdn 4119 Literaturhinweise: Ferber, Das Opferrechtsreformgesetz, NJW 2004, 2562 Häner, Verfahren beim Ausbleiben des gerichtlich geladenen Zeugen, JR 1984, 496 Neuhaus, Das Opferrechtsreformgesetz 2004, StV 2004, 620 Rose, Die Ladung von Auslandszeugen im Strafprozeß, wistra 1998, 11 s.a. die Hinw. bei → Auslandszeuge, Teil A Rdn 482, und bei → Zeuge, Allgemeines, Teil Z Rdn 407...mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, erneute Vernehmung [Rdn 4164]

Rdn 4165 1. Ergibt sich für den Verteidiger, nachdem er der Entlassung eines Zeugen zugestimmt hat (→ Zeuge, Vernehmung, Entlassung, Teil Z Rdn 4159), dass er an die Beweisperson doch noch Fragen hat, ist zu unterscheiden, ob es sich bei den Fragen um solche handelt, die bezogen auf das Beweisthema, zu dem die Beweisperson bereits ausgesagt hat, neu sind (vgl. Teil Z Rdn 416...mehr

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Z / Zeuge, Allgemeines [Rdn 4071]

Rdn 4072 Literaturhinweise: Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 ders., Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen Teil 2, Krim 2009, 474 ders., Hypnose – Teil 1, StRR 2...mehr

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Z / Zeuge, Nichterscheinen [Rdn 4132]

Rdn 4133 Literaturhinweise: Fromm, Das krankheitsbedingte Nichterscheinen des Zeugen im Strafprozess, StRR 2013, 364 Häner, Verfahren beim Ausbleiben des gerichtlich geladenen Zeugen, JR 1984, 496 N. Nestler, Die verschleierte Zeugin in der Hauptverhandlung, HRRS 2016, 127. Rdn 4134 1. Erscheint der ordnungsgemäß geladene Zeuge (dazu § 48 Abs. 2) nicht, kann gem. § 51 Abs. 1 S....mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4177]

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Z / Zeuge, Belehrung [Rdn 4080]

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Z / Zeuge, Vernehmung, Entlassung [Rdn 4159]

Rdn 4160 1. Nach § 248 S. 1 dürfen vernommene Zeugen sich nicht eigenmächtig von der Gerichtsstelle, d.h. von dem Ort, an dem das Gericht tagt, entfernen. Sie benötigen dafür die Genehmigung des Vorsitzenden, der vorher StA und Angeklagten hören muss (§ 248 S. 2). ☆ Nach § 248 S. 1 gilt das auch für SV . Die nachstehenden Ausführungen gelten daher für SV entsprechend (zur Ve...mehr

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Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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V / Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3787]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeuge, Vernehmung, informatorische Befragung [Rdn 4172]

Rdn 4173 Literaturhinweise: Geppert, Notwendigkeit und rechtliche Grenzen der "informatorischen Befragung" im Strafverfahren, in: Festschrift für Dietrich Oehler, 1985, S. 323 Haubrich, Informatorische Befragung von Beschuldigten und Zeugen, NJW 1981, 803 Krause, Die informatorische Befragung, Polizei 1978, 305 ter Veen, Die Zulässigkeit der informatorischen Befragung, StV 1983...mehr

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Z / Zeuge, Allgemeines [Rdn 5398]

Rdn 5399 Literaturhinweise: Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubhaftigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 5. Aufl. 2021 Bröhmer, Der traumatisierte Zeuge, oder: Pendeln zwischen innerer und äußerer Wahrheit, StRR 2015, 257 dies., Wie viel (Psycho-)Tra...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 3832]

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G / Gesperrter Zeuge/Auskunftsverlangen [Rdn 2501]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2502 Literaturhinwei...mehr

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Z / Zeuge, kommissarische Vernehmung [Rdn 4096]

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V / Vernehmung des Zeugen zur Sache [Rdn 3681]

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R / Richterliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4029]

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S / Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4143]

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V / Vorhalt an Zeugen [Rdn 3992]

Rdn 3993 Literaturhinweise: Geppert, Der Augenscheinsbeweis, Jura 1996, 307 Gerst, Vorhalt und § 253 StPO, StraFo 2018, 273 Kirchmann/Petzold, Der Umgang mit dem Vorhalt – oder: Strafverteidigung bei Vorhalten, StRR 2013, 444 Sommer, Fragen an den Zeugen – Vorhalte an das Recht – Rechtliche Baustellen auf dem Weg zur Konturierung eines Fragerechts, StraFo 2010, 102 s.a. die Hinw...mehr

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G / Gegenüberstellung von Zeugen [Rdn 1958]

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V / Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3672]

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V / Vereidigung eines Zeugen [Rdn 3259]

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V / Vernehmung minderjähriger Zeugen [Rdn 3713]

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Z / Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4109]

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K / Kontakte des Verteidigers zum Zeugen [Rdn 2876]

Rdn 2877 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 4883. Rdn 2878 1. Über die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme des Verteidigers zu Zeugen ist in Rspr. und Lit. in der Vergangenheit gestritten worden (vgl. die Lit.-Nachw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 4883). Inzwischen sind sich Rsp...mehr

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V / Vernehmung von Zeugen, Allgemeines [Rdn 4795]

Rdn 4796 Literaturhinweise: Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen/­Michaelis-Arntzen, Vernehmungspsychologie, Psychologie der Zeugenvernehmung, 4. Aufl. 2007 Artkämper, Kompetente Kommunikation im Strafverf...mehr

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A / Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 462]

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V / Vernehmung eines Polizeibeamten [Rdn 3703]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3704 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2017 Burkhard, Widerspruch gegen die Vernehmung b...mehr

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V / Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5131]

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