Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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A / 61 Aussagegenehmigung [Rdn 812]

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Tschechien / c) Testament in anderer Schriftform

Rz. 80 Ein Testament, das der Erblasser nicht eigenhändig geschrieben hat (allografní závět), muss er eigenhändig unterschreiben und vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen ausdrücklich erklären, dass die Urkunde seinen letzten Willen beinhaltet (§ 1534 ZGB). Wer das Testament verfasst hat, ist unerheblich. Der Inhalt muss den Zeugen nicht bekannt sein. Ebenso wenig ist ents...mehr

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 294 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger gegen die Beklagte zu 3 kein Anspruch auf Ersatz des vom LG zugesprochenen Schadens zu. Insoweit von der Revision nicht angegriffen hat es Ansprüche nach §§ 823 Abs. 1, 31, 831 Abs. 1 BGB verneint. Die Voraussetzungen des § 1 HPflG a.F. lägen zwar vor, weil der Kläger beim Betrieb einer Schienenbahn wegen eines F...mehr

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K / 14 Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 3037]

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B / 26 Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage [Rdn 1438]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Ungarn / b) Das allographische Privattestament

Rz. 97 Die häufigste Form der Privattestamente ist das – im deutschen Recht nicht bekannte – allographische Privattestament (fremdhändiges Testament), das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben wird. Ein Testament kann nicht als eigenhändig geschrieben angesehen werden, wenn es zwar vom Testator selbst, jedoch mit der Maschine geschrieben wurde. Das stenografisch oder m...mehr

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V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

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A / 48 Antrag auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 610]

Rdn 611 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487 Hillenbrand, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren – Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, StRR 9/2020, 4 s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225, bei → Vernehmung von Zeugen, Allgemeines, Teil V Rdn 5042, und bei → V...mehr

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V / 13 Vernehmungen, Allgemeines [Rdn 4966]

Rdn 4967 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535 Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 472020 – 12/2022...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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B / 21 Beweisanträge im Ermittlungsverfahren [Rdn 1224]

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Slowakei / cc) Qualifiziertes allographes Testament

Rz. 54 Das allographe Testament in qualifizierter Form gem. § 476c BGB ist nur für Erblasser vorgesehen, die infolge gesundheitlicher oder sonstiger Einschränkungen nicht lesen oder schreiben können. Diese Form des Testaments ist auch im Falle mangelnden Seh- oder Hörvermögens[34] erforderlich. Rz. 55 Nach § 476c Abs. 1 BGB erklärt ein solcher Erblasser seinen letzten Willen ...mehr

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Irland / 2. Testamentsform

Rz. 64 Einzige ordentliche Testamentsform des irischen Rechts ist das schriftliche Zwei-Zeugen-Testament. Diese Testamentsform ist in Sec. 78 ISA geregelt. Rz. 65 Bei dem Testament muss es sich um ein "eigenes" Schriftstück des Testators handeln, dass mit seinem Tod Gültigkeit erlangen soll. Eine Stellvertretung bei der Errichtung selbst ist daher nicht möglich; es handelt si...mehr

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Schweden / III. Form des Testaments

Rz. 80 Ein öffentliches Testament kennt Schweden nicht. Schweden kennt auch kein lateinisches Notariat. Der notarius publicus in Schweden muss nicht Jurist sein. Es gibt auch keine öffentliche Verwahrung der Testamente.[66] Rz. 81 Testamente bedürfen nach der schwedischen Ortsform der Schriftform und der Unterschrift durch den Testator. Sie müssen in gleichzeitiger Anwesenhei...mehr

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P / 27 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3925]

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P / 11 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3611]

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Island / 1. Ordentliches Testament

Rz. 18 Testierfähig ist man ab dem Alter von 18 Jahren oder wenn man verheiratet ist, vorausgesetzt, man ist geistig in der Lage, derartige Verfügungen vernünftig zu treffen (Art. 34 ErbG). Ein Ehegatte, der nach dem Tod des Partners die Gütergemeinschaft fortgesetzt hat (siehe Rdn 14 ff.), darf nur über seinen Anteil am Gesamtgut testamentarisch verfügen (Art. 20 ErbG). Rz....mehr

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Dänemark / 1. Ordentliches Testament

Rz. 83 Das ordentliche Testament ist schriftlich zu errichten und entweder vor einem Notar[27] (Notartestament) oder vor zwei Zeugen (Zeugentestament) zu unterschreiben oder anzuerkennen. Das ordentliche Regeltestament ist aus Beweisgründen das Notartestament und – trotz der ausführlichen gesetzlichen Regelung – nicht das Zeugentestament. Rz. 84 Das Notartestament – das in de...mehr

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Slowakei / d) Notarielles Testament

Rz. 63 Jede testierfähige Person kann ein Testament auch in der Form des notariellen Testaments errichten. Bei dieser Form des Testaments erklärt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich zur notariellen Niederschrift. Dieses Testament wird im Notariellen Zentralregister der Testamente registriert und ist somit vor Zerstörung, Verlust oder Verheimlichung geschützt. Für di...mehr

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Norwegen [1] / 4. Form des Testaments

Rz. 44 Die zur Gültigkeit eines Testaments erforderliche Form ist in § 42 ADL geregelt. Danach muss der Erblasser das Testament persönlich errichten. Vorbehaltlich der gesetzlich geregelten Ausnahmen wird Schriftform verlangt. Die Notwendigkeit eines schriftlichen Testaments schließt den Gebrauch etwa von Tonträgern oder einem Video aus.[19] Das Testament muss vom Testator u...mehr

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V / 16 Vernehmung von Mitbeschuldigten [Rdn 5017]

Rdn 5018 Literaturhinweise: Endriss, Vom Fragerecht des Beschuldigten im Vorverfahren, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 65 Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2024, 173 Gründler, Zur Frage der Anwesenheit des Beschuldigten bei richterlicher V...mehr

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Finnland / 2. Form des Testaments sowie Testamentstypen

Rz. 65 Es gibt in Finnland kein notarielles Testament; eine Institution, die mit dem deutschen Notariat vergleichbar wäre, gibt es in Finnland nicht. Die Hinterlegung des Testaments bei Gericht ist möglich, entfaltet aber keine besondere Rechtswirkung. Rz. 66 Die Formvorschriften für die Testamentserrichtung sind im Erbrechtsgesetz im 10. Kapitel festgeschrieben. Verglichen m...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 4236]

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [138] des Testaments.[139] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[140] ab Kenntnis vom Be...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 63 Zur Errichtung eines wirksamen Testaments (will) muss der Erblasser volljährig (d.h. 18 Jahre bei Testamentserrichtung nach dem 1.1.1970; zuvor 21 Jahre)[67] und testierfähig[68] sein. Er muss ferner in der Absicht handeln, ein Testament aufzustellen, dessen Inhalt kennen und das Testament mit freiem Willen errichtet haben. Kam es unter Ausschluss der freien Willensbi...mehr

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A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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P / 32 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 4073]

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F

Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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P / 28 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3962]

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A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 974 Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und Zeugen, die bei Gericht oder im Auftrag der Staatsanwaltschaften tätig werden, haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG). Ist der Schuldner bekanntermaßen bei Gericht als Sachverständiger tätig, dann ist stets die Pfändung der Entschädigung zu erwäg...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 179 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm den Beklagten als Inhaber eines Unternehmens für Elektroninstallation gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII auf Ersatz von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall des Zeugen M. (im Folgenden: der Geschädigte) in Anspruch. Rz. 180 Am 9.6.2008 führten ein Mitarbeiter des Beklagten, der Zeuge S., sowie zwei vom Bekl...mehr

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V / 50 V-Mann/V-Person-Problematik [Rdn 5431]

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E / 11 Einstellung des Verfahrens nach § 205 durch das Gericht wegen Abwesenheit des Angeschuldigten oder anderer Hindernisse [Rdn 2253]

Rdn 2254 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens nach § 154f durch die Staatsanwaltschaft wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder anderer Hindernisse, Teil E Rdn 2227 und bei → Einstellung des Verfahrens, Allgemeines, Teil E Rdn 2085. Rdn 2255 1. Nach § 205 kann das Verfahren durch das Gericht bei vorübergehenden Hindernissen tatsächlicher oder rechtl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 19. Grenzüberschreitende Ermittlungen der Verteidigung

a) Beweisanträge auf Vernehmung von Auslandszeugen Rz. 1305 [Autor/Stand] Nicht selten kommt es vor, dass die Stellung eines strafrechtlichen Rechtshilfeersuchens durch die Ermittlungsbehörden unterbleibt. Anträge der Verteidigung auf Rechtshilfe im Ermittlungsverfahren zugunsten des Mandanten bleiben oftmals unbeschieden. Die Verteidigung sieht sich dann mit dem Umstand konfr...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 20 Deutliche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen bestehen jedoch – neben dem Testierfähigkeitsalter, das in Schottland schon ab zwölf Jahren gegeben ist[24] – bei den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments. Dabei ist zwischen Testamenten, die vor dem 1.8.1995 errichtet wurden, und späteren Testamenten, für die der Requirements of Writing (Scotland) ...mehr

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Slowakei / bb) Einfaches fremdhändiges Testament

Rz. 52 Das einfache fremdhändige Testament kann mit der Hand einer anderen Person, auf der Schreibmaschine, auf dem Computer usw. geschrieben werden. Dieses Testament muss jedoch vom des Lesens und Schreibens mächtigen Erblasser eigenhändig unterzeichnet werden. Zweite Bedingung der Gültigkeit dieser Testamentsform ist die Erklärung des Erblassers vor zwei gleichzeitig anwese...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss.[6] Der Testator muss das Testament in Gegenwart sämtlicher Zeugen unterschreiben bzw. ihnen gegenüber die Unterschrift als seine Eigene anerk...mehr

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Österreich / b) Testamentsformen

Rz. 68 Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Testamentsform. Es kann leicht an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Die Gefahr von Formfehlern ist relativ gering. Nachteilig wirkt sich beim eigenhändigen Testament aus, dass es leicht beseitigt werden kann, weil es ohne Zeugen errichtet und meist in der Wohnung des Verstorbenen aufbewahrt wird. Zu se...mehr

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Kroatien / II. Formerfordernisse

Rz. 27 Das kroatische Recht unterscheidet zwischen ordentlichen Testamentsformen und außerordentlichen Testamentsformen (Nottestamente). Rz. 28 Das holographe Testament muss vom Erblasser vollständig mit eigener Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden, Art. 30 ErbG. Die Unterschrift ist nicht zwingend am Ende des Testaments anzubringen, auch ist nicht jede Seit...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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V / 4 Verdeckter Ermittler, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4849]

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B / 34 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1621]

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