Aufgabenteil Gruppe 20

 

Hinweis:

Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.

1.

Ermitteln Sie die Zinstage zum Zwecke der Zwangsvollstreckung:

a) vom 17.03. bis zum 23.09. eines Jahres.
b) vom 02.01. bis zum 31.12. eines Jahres.
c) vom 28.02. bis zum 01.03. eines Jahres.
d) vom 24.05. eines Jahres bis zum 09.09. des Folgejahres.
e) vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres.
f) vom Zugang der Mahnung am 14.01. bis zum 30.05. eines Jahres.
g) von der Einreichung des Kostenfestsetzungsantrags am 07.06. bei Gericht bis zur Erteilung des Vollstreckungsauftrages an den GVZ am 19.07. eines Jahres.
2.

Berechnen Sie die Zinsen zu den in Aufgabe 1 ermittelten Tagen bei folgenden Beträgen und Zinssätzen:

 
a) 9.333,00 EUR, 9,47 %
b) 78.975,00 EUR, 8,73 %
c) 211.823,75 EUR, 6 %
d) 4.711,00 EUR, 9,8 %
e) 210,00 EUR, 7,3 %
f) 2.800,00 EUR, 10,13 %
g) 837,22 EUR, 9,28 %
3.

RA Uff erteilt dem Gerichtsvollzieher (GVZ) einen Vollstreckungsauftrag über folgende Beträge: Hauptforderung 5.210,00 EUR, 10 % Zinsen darauf seit dem 05.01. d. J., festgesetzte Kosten von 1.607,44 EUR zuzüglich 10 % Zinsen auf diese Kosten seit dem 12.01. d. J., Kosten einer fruchtlosen Pfändung in Höhe von 135,27 EUR, GVZ-Nachnahme 21,00 EUR. Der Vollstreckungsauftrag wird dem GVZ am 18.12. d. J. erteilt.

Wie hoch ist der Gegenstandswert des Vollstreckungsauftrages?

4.

RA Uff stellt den Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung. Beträge wie in Aufgabe 3.

Wie hoch ist der Gegenstandswert?

5.

Handelt es sich in den folgenden Fällen um eine Angelegenheit, oder handelt es sich um mehrere besondere Angelegenheiten im Sinne der §§ 18 und 19 RVG, sodass mehrere Gebühren gemäß VV Nr. 3309 RVG nebeneinander entstehen können? Der Rechtsanwalt nimmt folgende Tätigkeiten vor:

a) Vollstreckungsandrohung und Vollstreckungsauftrag an GVZ erteilen.
b) Vollstreckungsauftrag an GVZ mit fruchtloser Pfändung; dann Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung.
c) Vollstreckungsauftrag an GVZ mit fruchtloser Pfändung; dann Antrag auf Zulassung der Austauschpfändung; Vollstreckungsauftrag an GVZ zur Durchführung der Austauschpfändung.
d) Vollstreckungsauftrag mit Anzeige des GVZ, dass er den Schuldner mehrmals zur Tageszeit nicht angetroffen hat, Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung zur Nachtzeit, dann erneute Vollstreckung durch den GVZ mit anschließender fruchtloser Pfändung.
e) Einholung des Rechtskraftzeugnisses, dann nur Androhung der Zwangsvollstreckung.
f) Vorläufiges Zahlungsverbot, Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Aufforderung an den Drittschuldner zur Erklärung gemäß § 840 ZPO.
g) Anfrage beim GVZ, ob der Schuldner bereits im Schuldnerverzeichnis oder Vermögensverzeichnisregister eingetragen ist, anschließend Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung.
h) Veranlassung der Zustellung des Urteils an den Schuldner, Vollstreckungsauftrag an GVZ, GVZ meldet, dass Schuldner Zutritt zur Wohnung verweigert, Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung, Pfändung durch GVZ; Antrag auf anderweitige Verwertung (§ 825 Abs. 1 ZPO), Erinnerung gegen die ablehnende Entscheidung gemäß § 766 ZPO.
i) Veranlassung der Zustellung des Urteils an den Gegner, Vollstreckungsauftrag an GVZ mit anschließender fruchtloser Pfändung; nach 4 Monaten erneuter Vollstreckungsauftrag an GVZ, GVZ meldet, dass Schuldner Zutritt zur Wohnung verweigert, Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung, Pfändung durch GVZ; Antrag auf anderweitige Verwertung (§ 825 Abs. 1 ZPO), Erinnerung gegen die ablehnende Entscheidung gemäß § 766 ZPO.
 

Hinweis:

Bei den folgenden Aufgaben sind zur Erleichterung Zinsen nur zu berechnen, wenn dies in der Aufgabe angegeben ist!

Zur Vereinfachung werden Zinsen mit 10 % p. a. gerechnet.

6.

RA Luft hat Auftrag, die Zwangsvollstreckung gegen den Krötz zu betreiben. Er fertigt den Vollstreckungsauftrag für den GVZ über ausgeurteilte 3.615,00 EUR nebst 10 % Zinsen vom 05.02. bis 09.12. sowie festgesetzte Kosten von 1.290,80 EUR und 10 % Zinsen darauf vom 29.09. bis 09.12. Bevor er den Vollstreckungsauftrag absenden kann, erreicht ihn ein Anruf seines Mandanten Knuff, der ihm mitteilt, dass Krötz soeben seine Schulden bezahlt habe. In der Sache war kein Schriftverkehr und kein Telefongespräch von Seiten des RA geführt worden.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung des RA Luft.

7.

RA Saul wird in einer Zwangsvollstreckungssache für seinen Mandanten Kundig gegen die Eheleute Rabenhorst tätig, indem er dem GVZ Scharf einen Vollstreckungsauftrag erteilt. GVZ Scharf pfändet bei beiden Eheleuten und überweist nach der öffentlichen Versteigerung die Hauptforderung von 17.130,00 EUR nebst Zinsen und Kosten von zusammen 3.127,08 EUR.

Fertigen Sie die Gebührennote des RA Saul.

8.

RA Wurst vertritt eine Ärztegemeinschaft, bestehend aus den Medizinern Kluge, Schlau und Besser in e...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge