Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Das Rechtssystem

Rz. 1 Das australische Recht setzt sich zusammen aus den von Bund- und Länderparlamenten verabschiedeten Gesetzen und aus dem Präzedenz- oder Fallrecht (Common Law). Letzteres basiert auf dem englischen Common Law, welches von den australischen Gerichten weiterentwickelt wurde.[2] Seit 2001 bzw. 2006 (NSW and ors vs Cth, 2006) ist das Handels- und Wirtschaftsrecht Bundesrech...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / Literaturtipps

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

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Griechenland / VI. Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit

Rz. 17 Die h.L.[7] sieht die EuGH-Urteile Überseering[8] und Inspire Art[9] als Bestätigung der nach dem Centros-Urteil geäußerten Auffassung, dass Art. 43 und 48 EGV eine umfassende Kollisionsnorm beinhalten. Demnach führt die Inanspruchnahme des Niederlassungsrechts zur "gemeinschaftsweiten Anerkennung" der nach Art. 48 EGV gegründeten Gesellschaften. Erwähnenswert ist in ...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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Griechenland / Literaturtipps

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AGS 08/2021, MüKo BGB - Internationales Privatrecht II, internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Band 13

8. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck. LVI, 2899 S., 324,00 EUR Mittlerweile sind grenzüberschreitende Sachverhalte aus dem Arbeitsalltag eines Juristen nicht mehr wegzudenken. Die Einbettung des deutschen Zivilrechts in den europäischen Rechtsraum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Notar oder Erbrechtler, der einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln muss, ist auf gute Kenntnisse...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Alleinerbenmodell

Rz. 52 Die konzeptionell sicherste Lösung für ein Unternehmertestament ist – gerade im Bereich der Personenunternehmen – die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Der Erblasser bestimmt ihn/sie zum Alleinerben und setzt zugunsten der weichenden Erben Vermächtnisse aus. Sollen mehrere Personen die Unternehmensnachfolge antreten, können diese ohne weiteres...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

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Wann endet ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot?

Zusammenfassung Ein Wettbewerbsverbot im GmbH-Vertrag ist unwirksam, soweit es auch die Zeit zwischen der Austrittserklärung eines Gesellschafters und seinem endgültigen Ausscheiden umfasst. Hintergrund (vereinfacht dargestellt) Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots. Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Kläger) hatte seinen Austritt aus ...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr

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Spanien / VI. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 94 Vorrangig gilt die Rom III-VO,[108] somit bestimmt sich das auf eine Scheidung wie auch für die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht seit 21.6.2012 gemäß Art. 5 dieser VO zunächst nach einer Rechtswahl der Parteien, mangels Rechtswahl wird das anwendbare Recht nach der Anknüpfungsleiter des Art. 8 Rom III-VO bestimmt. Abgestellt wird darin auf das Re...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Spanien / Literaturtipps

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Die Europäischen Güterrecht... / 11

Auf einen Blick Die Kollisionsnormen der Europäischen Güterrechtsverordnungen gelten nach ihrem Art. 69 Abs. 3 ab dem 29.1.2019 in den an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Staaten, wenn die Ehegatten/Partner an/nach diesem Stichtag die Ehe eingegangen sind/eine registrierte Partnerschaft haben eintragen lassen oder eine Rechtswahl des auf ihren Güterstand/die güte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Wirtschaftlichkeit

Rz. 11 Ein weiteres Ziel der Kanzleiorganisation ist die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise . Auch wenn der Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in erster Linie ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, ändert dies nichts daran, dass die Rechtsanwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen ist, das sich wie andere Wirtschaftsunternehmen Wettbewerbern stellen...mehr

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Neue Musterverträge und -vorlagen

Als Steuerberater sind Sie für Ihre Mandanten nicht nur Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen, sondern werden oft auch zu wirtschaftlichen und privaten Lebensverhältnissen um Rat gefragt. Insbesondere wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Auf vielfachen Wunsch haben wir dahingehend unsere Rubrik "Musterverträge und -vorlagen...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4

Auf einen Blick Sicherlich kommen die Erben an der Kantonserbschaftsteuer (Beispiel Fribourg) nicht vorbei. Wichtig ist, dass sie einen Auskunftsanspruch haben auf Herausgabe der Vermögensteuerveranlagung, in der der Wert des Grundstückes steht. Zu überlegen ist ein Verkauf der Immobilie. Zwar tragen die Erben die Grundstücksgewinnsteuer. Doch ist zu bedenken, das wenn jemand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / E

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ZErb 07/2019, Nachlassspalt... / 4

Auf einen Blick Übergangsfälle bei der EU-ErbVO führen dazu, dass -wie hier- die französischen Regeln der Nachlassspaltung anzuwenden sind. Das französische IPR verweist hinsichtlich des im Nachlass befindlichen unbeweglichen Vermögens auf das Sachrecht des Belegenheitsstaates. Es kommt mithin zur Nachlassspaltung zwischen unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Dabei ist zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / D

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / N

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Literaturve... / Z

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 2 Aus den Gründen

Die Revision und die Anschlussrevision sind begründet; sie führen zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat die Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zu Unrecht als nicht steuerbar angesehen. Im Gegenzug ist der Klägerin der Vorsteuerabzug zu gewähren. Die Klage ist deshalb abzuweise...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 5

Auf einen Blick Die französische SCI ist zwar eine Personengesellschaft, auf die grundsätzlich die Vorschriften des Code civil anzuwenden sind. Sachen- wie steuerrechtliche Gründe veranlassen dazu, für die Körperschaftsteuer zu optieren. Eine vorzeitige Auflösung ("dissolition anticipée") der SCI empfiehlt sich vorzugsweise über Art. 1844-7, 5°, Variante 1 Code civil, die di...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 6

Auf einen Blick Mit der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH im Jahre 2015 ist infolge der EuGH-Entscheidung in Bezug auf Erbfälle, die dem Anwendungsbereich der EuE...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / D. Fazit

Der berühmte Deliktsrechtler und begnadete Rhetoriker Hein Kötz hat bei einem seiner Vorträge[66] darauf hingewiesen, dass zum Ende eines Vortrags am besten eine Arie in Gestalt eines Ohrwurms geträllert werden sollte, mit dem die Menschen nach Hause gehen. Da ich nicht singen kann, anders als bei einem vorausgehenden Spiegel-Preisträger meine Kinder andere als musischen Beg...mehr

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zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Zahlung des überhöhten Mietzinses der S-GmbH an die Klägerin nicht als gemischte freigebige Zuwendung der S-GmbH der Schenkungsteuer unterliegt. 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sowe...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / b) Bildsymbole

Rz. 18 Gemäß Art. 12 Abs. 7 DSGVO können neben den Informationen, die den betroffenen Personen gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO bereitzustellen sind, auch "standardisierte Bildsymbole bereitgestellt werden", um die Nachvollziehbarkeit für den Betroffenen "in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klarer" Form überblicksartig zu vermitteln. Soweit sich ein Verantwortlicher hi...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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Können für die Firma Namen von Nichtgesellschaftern genutzt werden?

Zusammenfassung Die Firma, also der Name einer Gesellschaft, ist ein wichtiges Merkmal eines Unternehmens und dient als dessen "Aushängeschild". Das HGB verbietet Irreführungen mit Blick auf die Firmierung eines Unternehmens. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die Verwendung des Namens eines Nichtgesellschafters in der Firma dann zulässig ist, sofern die angesproch...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / IV. Zusammenfassung

Die Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ist ein Druckmittel des Gläubigers, das der Prävention, der Prozessökonomie und der Kompensation für interne Beitreibungskosten dient. Die Pauschale ist unter dogmatischen Gesichtspunkten als Entschädigung einzuordnen. Sie fällt belegorientiert an mit der Folge, dass sie – vorbehaltlich eines Rechtsmissbrauchs – mehrfach verlan...mehr

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FF 11/2016, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach verstorben

Am Samstag verstarb die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie. Die Trauerfeier und die Beisetzung finden im engsten Familienkreis statt. Frau Prof. Dr. Jutta Limbach studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Sie wurde 1966 an der Freien Universit...mehr

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zerb 9/2016, Inwieweit sind... / 6

Auf einen Blick Der Beitrag greift unseren Beitrag aus ZErb 2/2009 zur Schnittmenge von Erb- und Urheberrecht wieder auf und führt die Argumentation pro starker Stellung der Erben als Rechtsnachfolger eines Erblasser-Urhebers weiter. Dabei wird zusätzlich die ungarisch-deutsche Warte der Rechtsvergleichung gewählt. Das ungarische Recht verfolgt eine schärfere Trennung von Ur...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 7 Große Spannweite bei den Kanzleiumsätzen in Deutschland

Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächl...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 14. Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit

Als Konsequenz des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit beschlossen, das kurzfristig durch verschiedene Gesetzesvorhaben umgesetzt werden soll. So soll mit dem geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BR-Drucks. 179/17) u.a. die Einführung einer Residenzpfli...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Berufsrechtliche Neuerungen

Im Juli dieses Jahres sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung vom November 2014 in Kraft getreten. Einer dieser Beschlüsse betrifft die Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das sog. Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein ...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / I. Einleitung

Franchising ist eine Vertriebsform, die auf Partnerschaft basiert. Dabei wird dem Franchisenehmer gegen Zahlung von Gebühren an den Franchisegeber ein bestehendes Franchisekonzept zur Nutzung überlassen. Dieses setzt der Franchisenehmer vor Ort an seinem "Point of Sale (POS)" um. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlich operierender...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im August hat Frau Dr. Silke Wittkopp ihr Amt als Richterin am BVerwG angetreten. Sie kommt vom OVG Münster und war dort auch mehrere Jahre an den VGH NRW abgeordnet. Sie wurde dem 1. Revisionssenat zugewiesen, der u.a. für das Ausländerrecht, das Asylrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Vereinsrecht zuständig ist. Am Bundessozialgericht (BSG) gibt es fünf neue Besetz...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / X. Rechtsfolge einer Schlichtung: Verjährungshemmung

Die Verjährung wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 BGB gehemmt durch die Veranlassung der Bekanntgabe eines Antrags, mit dem der Anspruch geltend gemacht wird, bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (lit. a) oder einer anderen Streitbeilegungsstelle, wenn das Verfahren im Einvernehmen mit dem Antragsgegner betrieben wird (lit. b). Die Verjähru...mehr