Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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§ 14 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 27 Auch im Erbrecht kommen eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[42]mehr

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FF 11/2016, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach verstorben

Am Samstag verstarb die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie. Die Trauerfeier und die Beisetzung finden im engsten Familienkreis statt. Frau Prof. Dr. Jutta Limbach studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Sie wurde 1966 an der Freien Universit...mehr

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zerb 9/2016, Inwieweit sind... / 6

Auf einen Blick Der Beitrag greift unseren Beitrag aus ZErb 2/2009 zur Schnittmenge von Erb- und Urheberrecht wieder auf und führt die Argumentation pro starker Stellung der Erben als Rechtsnachfolger eines Erblasser-Urhebers weiter. Dabei wird zusätzlich die ungarisch-deutsche Warte der Rechtsvergleichung gewählt. Das ungarische Recht verfolgt eine schärfere Trennung von Ur...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 14. Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit

Als Konsequenz des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit beschlossen, das kurzfristig durch verschiedene Gesetzesvorhaben umgesetzt werden soll. So soll mit dem geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BR-Drucks. 179/17) u.a. die Einführung einer Residenzpfli...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / I. Einleitung

Franchising ist eine Vertriebsform, die auf Partnerschaft basiert. Dabei wird dem Franchisenehmer gegen Zahlung von Gebühren an den Franchisegeber ein bestehendes Franchisekonzept zur Nutzung überlassen. Dieses setzt der Franchisenehmer vor Ort an seinem "Point of Sale (POS)" um. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlich operierender...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im August hat Frau Dr. Silke Wittkopp ihr Amt als Richterin am BVerwG angetreten. Sie kommt vom OVG Münster und war dort auch mehrere Jahre an den VGH NRW abgeordnet. Sie wurde dem 1. Revisionssenat zugewiesen, der u.a. für das Ausländerrecht, das Asylrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Vereinsrecht zuständig ist. Am Bundessozialgericht (BSG) gibt es fünf neue Besetz...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Berufsrechtliche Neuerungen

Im Juli dieses Jahres sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung vom November 2014 in Kraft getreten. Einer dieser Beschlüsse betrifft die Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das sog. Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein ...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 7 Große Spannweite bei den Kanzleiumsätzen in Deutschland

Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächl...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / X. Rechtsfolge einer Schlichtung: Verjährungshemmung

Die Verjährung wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 BGB gehemmt durch die Veranlassung der Bekanntgabe eines Antrags, mit dem der Anspruch geltend gemacht wird, bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (lit. a) oder einer anderen Streitbeilegungsstelle, wenn das Verfahren im Einvernehmen mit dem Antragsgegner betrieben wird (lit. b). Die Verjähru...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 1. Gestaltung

Um eine Eskalationsklausel wirksam zu gestalten, muss sie hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein und ein klares Pflichtenprogramm erkennen lassen. Es muss deutlich werden, welche Streitigkeiten von der Klausel erfasst sein sollen. Ausreichend und üblich ist eine Regelung, die sämtliche sich aus dem Hauptvertrag ergebenden Konflikte umfasst. Die Klausel muss festlegen, welc...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins wurde Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg aus Berlin gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der nach sechsjähriger Amtszeit sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Schellenberg ist seit 1999 Mitglied des Vorstands des DAV, seit 2013 ist er auch Schatzmeister des Vereins. Seine anwaltliche Tätigkeit liegt im Ber...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Neuerungen in der ReNoPat-Ausbildung

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 1. August ist die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2007 zurück, in dem diese dem Bundesministerium der Justiz den Gesetzgebungsvorschlag mit der Intention unterbreitet hatte, die vier Ausbildungsberufe – Rechts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 93 Stand: EL 23 – ET: 07/2016 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1968), Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft. Handkommentar, Bd. I, Rechnungslegung – §§ 148 – 160, 311 – 313 AktG 1965, § 14 EG, bearbeitet von Schmaltz, Kurt u. a., 4. Aufl., Stuttgart 1968. Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4

Auf einen Blick Das Prinzip der Universalsukzession gem. § 1922 BGB steht hinsichtlich des Übergangs digitaler Hinterlassenschaften in Konflikt mit datenschutz- und medienrechtlichen Vorschriften. Inwieweit diese Rechtsbereiche der Vererbbarkeit von Online-Verträgen und digitalen Inhalten tatsächlich entgegenstehen, ist weitgehend ungeklärt. § 27 Abs. 1 S. 2 BDSG ist jedenfa...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Anmerkung

Vor kurzem hat der BGH eine Entscheidung zu der Frage Vor kurzem hat der BGH eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob ein als Schenkungs-, Erb- und Pflichtteilsverzicht überschriebener Vertrag, aufgrund dessen ein Vater seiner Tochter Geldmittel für den Erwerb einer Immobilie übertragen hatte, wegen groben Undanks der Tochter widerrufen werden kann, wenn die Tochter in d...mehr

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Zerb 2/2016, Die Erbausschl... / 5

Auf einen Blick Das deutsche Erbrecht mit seinen recht strengen (materiell-rechtlichen) Anforderungen an eine Erbausschlagung gem. § 1945 Abs. 1 BGB bereitet bei grenzüberschreitenden Erbfällen erhebliche praktische Schwierigkeiten, wenn der Erbe die Erklärung in einem anderen Mitgliedstaat abgeben will. Erben, die im Ausland leben und eine ihnen angefallene, dem deutschen E...mehr

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Literaturverzeichnis

(Zitierte und vertiefende Literatur) Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand inkl. Lfg. 35, Dezember 2015 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 2012 Däubler, Kommentar zum Tarifvertragsgesetz, 3. Auflage 2012 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016 Festschrift für Dieterich, Richterliches Ar...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Literaturverzeichnis / Kommentare

Bamberger/Roth (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar BGB, Edition 27, Stand 1.5.2013 1.2.2013 Edition 33, Stand 1.11.2014 Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 2009 Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtscharta, Komme...mehr

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FF 7+8/2015, Prof. Dr. Barbara Dauer-Lieb 60 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb nachträglich noch ganz herzlich zum 60. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dauner-Lieb war seinerzeit neben Prof. Diederichsen und Fritz Finke und dem zu früh verstorbenen Dr. Büttner die erste Besetzung des Beirates der Zeitschrift. Neben dem renommierten Prof. Diederichsen hatte man ganz...mehr

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zerb 6/2015, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 10

Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1 – 24) Franz-Jürgen Säcker/Roland Rixecker/Hartmut Oetker (Hrsg.) Verlag C.H.Beck, 6. Aufl., München 2015, 2.795 Seiten, 259 EUR ISBN: 978-3-406-61470-5 Nirgends lässt sich die Entwicklung des IPR so eindrucksvoll nachvollziehen wie bei einem Vergleich der einzelnen...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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Zerb 12/2014, Hausgesetzlic... / 8

Auf einen Blick Grundsätzlich bietet das Erbrecht eine solide Grundlage zur Gestaltung moderner hausgesetzlicher Ordnungen. Probleme für die Gestaltungspraxis ergeben sich jedoch aus offenen Fragen bezüglich des Umfangs und der Intensität der gerichtlichen Inhaltskontrolle von letztwilligen Verfügungen und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Bis zur endgültigen Klärung dieser Fr...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2014 Andrae, Internationales Familienrecht, 3. Aufl. 2014 Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013 Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblatt, 202. Lfg., Stand Juli 2013 Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011 Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Nomoskommentar Bürge...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 35 Stand: EL 17 – ET: 10/2013 Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Grundkonzept und Aktivierungsfragen, in: BB 2008, S. 152 – 158. BGH-Urteil vom 06.12.1993, II ZR 102/93, in: BGHZ 124, ­S. 282 – 289. BGH-Urteil vom 30.01.1995, II ZR 42/94, in: DB 1995, ­S. 918 – 920. Biener, Herbert/Berneke, Wilhe...mehr

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ZErb 08/2013, Partei- und P... / 5 Auf einen Blick

Die Löschung aus dem Register führt zwar grundsätzlich zur Aufgabe des besonderen Status einer Gesellschaft als juristischer Person. Für gewisse Konstellationen lebt eine Gesellschaft auch nach ihrer Auflösung weiter. Im deutschen Recht geschieht dies nach der vorherrschenden Lehre vom Doppeltatbestand. Das französische Recht (ihm folgend z. B. auch Monaco) gebraucht in diese...mehr

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ZErb 09/2013, Ergänzung zu ZErb 8/2013

In der letzten Ausgabe wurde versehentlich das Literaturverzeichnis zum Aufsatz Ansässigkeiten und Abkommensvorteile liechtensteinischer Stiftungen, Anstalten, Treuunternehmen und Trusts unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Liechtenstein von Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Olaf Gierhake nicht abgedruckt. Dies wird hiermit ergänzend nachgeholt. Wir bitten das...mehr

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ZErb 7/2013, Governance in Familienunternehmen

Tagungsbericht "Governance in Familienunternehmen" – unter diesem Titel nahm eine Veranstaltung des Alumni-Vereins Private Wealth Management e.V.[3], der aus dem Masterstudiengang "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[4] hervorgegangen ist, sowie des Bucerius Alumni e.V.[5] am 14. Juni 2013 die Führungsstrukturen von Familienunternehmen in den Blick. Zum Auftakt der ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Abkürzungsverzeichnis

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AGS 5/2013, Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Herausgegeben von Dr. Michael Hoffmann-Becking und Dr. Peter Rawert, LL.M. 11. neu bearb. und erg. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XLIV, 2624 S. Mit CD-ROM. 119,00 EUR

Auch dieses Formularbuch ist neu aufgelegt worden. Es wendet sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater und auch Rechtspfleger. Auch hier haben sich seit der Vorauflage wichtige Änderungen ergeben. Des Weiteren war eine Fülle von neuer Rechtsprechung, vor allem im Mietrecht, im Erbrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht einzufügen. Auch ste...mehr

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Rechtsfolge verbotener Zahlungen an Aktionäre

Leitsatz Aktiengesellschaften dürfen ihren Aktionären nur den Bilanzgewinn ausschütten. Verstoßen sie hiergegen, haben die Aktionäre der Gesellschaft die erhaltene Zahlung dem Wert nach zurückzugewähren. Die Rechtsfolgen richten sich ausschließlich nach § 62 AktG. Sachverhalt Eine Aktiengesellschaft veräußerte 1995 sämtliche Geschäftsanteile an eine Aktionärin. In der Insolve...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / Einführung

Das 44. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Prof. Dr. Roman Seer [3] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den zwei Referenten Herrn Prof. Dr. Marc Desens [4] und Herrn Prof. Dr. Lars Feld [5] auch Herr Johannes Höfer [6], Herr Prof Dr. Ferdinand Kirchhof [7] sowie Herr Christoph Lammersdorf [8] mitwirkten. In d...mehr

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zfs 11/2012, Gefährliche Ka... / C. Fazit

Die Rechtsprechung zum Schadensrecht im Karneval macht deutlich, wie sehr Verkehrssicherungspflichten zeit- und ortsabhängig sind. Der Veranstalter einer Karnevalsveranstaltung ist sicherlich gut beraten, wenn er, unabhängig von seiner Schadensersatzpflicht, zur Schadensvermeidung Warnhinweise und vorbeugende Instruktionen gegenüber den Teilnehmern erteilt. Die Teilnahme am K...mehr

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FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat

Leitsatz Für die Rückforderung einer an ein vom Steuerpflichtigen genanntes Kreditinstitut gerichteten Überweisung ist unbeachtlich, wie dieses Institut mit dem in Empfang genommenen Betrag verfahren ist; Leistungsempfänger und damit Rückgewährschuldner ist stets der Steuerpflichtige (Fortentwicklung der Rechtsprechung). Normenkette § 37 Abs. 2 AO, § 667 BGB, § 676f BGB a.F. ...mehr

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ZErb 7/2012, Aktuelles zur Unternehmensnachfolge

Tagungsbericht Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[3] veranstaltete am 15.6.2012 ein Symposium zum Thema "Aktuelles zur Unternehmensnachfolge" in den Räumen der Kanzlei P + P Pöllath + Partners am Standort Berlin. Themen waren steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Gefahren aus...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / VI. Fazit

Die EU-ErbVO ist, aller Vorbehalte hinsichtlich der Rechtsetzungskompetenz Europas zum Trotz, nicht mehr aufzuhalten. Mit ihr wird u. a. das Erbkollisionsrecht der beteiligten Mitgliedstaaten harmonisiert. Künftig ist allein das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers maßgeblich, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde. Teilweise ist im aktuellen Entwurf ...mehr

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ZErb 12/2011, Einschränkung... / Einführung

Die steuerwirksame Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften ist Ausdruck des objektiven Nettoprinzips. Das deutsche Steuerrecht ist von zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen durchsetzt. Man findet einschlägige Normen nicht nur im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, sondern darüber hinaus auch im Außen-, Investment- und Umwandlungssteuergesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, DBA-Politik de... / Einführung

Das 40. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Müller-Gatermann [3] – bot ein Forum zum Austausch über Stand und Entwicklung der deutschen DBA-Politik zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den zwei Referenten Herrn Prof. Dr. Jürgen Lüdicke [4] und Herrn Michael Wichmann [5] auch Herr Prof. Dr. Moris Lehner [6], Herr Dr. Wolfgang Haas [7] sowi...mehr

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ZErb 1/2012, DBA-Politik de... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Prof. Dr. Eilers [10] führte aus, dass die deutsche Abkommenspolitik hinsichtlich der zahlreich vorhandenen Missbrauchsklauseln komplex und uneinheitlich sei. Vor dem Hintergrund einer rechtssicheren Anwendung müsse hinterfragt werden, ob Deutschland nicht eine Vereinheitlichung der Missbrauchsklauseln anstreben sollte. Nach Herrn Wichmann sei eine Vereinheitlichung der Missbr...mehr

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ZErb 04/2009, Bilanzrechtsm... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Prof. Dr. Michael Schmitt [13] fragte nach den Hoffnungen, die der deutsche Steuergesetzgeber an die Idee der einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage knüpfe. Diese seien in erster Linie wohl die Konsolidierung und ein einheitlicher Mindeststeuersatz. Wenn diese Ziele nicht erreicht würden, dann verliere das Projekt deutlich an Reiz. Deswegen müsse man sich auf da...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

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ZErb 01/2010, Zugehörigkeit... / Anmerkung

1. Das OLG hat über die Rechtsfähigkeit der Stiftung zutreffend nach liechtensteinischem Recht befunden (dazu Hoffmann, in Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrechts, S. 190 ff). Nach liechtensteinischem Recht beurteilt sich auch eine Durchbrechung der rechtlichen Selbstständigkeit der Stiftung, mithin ein Durchgriff, mit der Folge, dass das Stiftungsvermö...mehr

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FF 09/2009, Münsterische Sozialrechtstagung

„Die Reform des Versorgungsausgleichs – Herausforderung und Chancen für die Praxis“ am 4.12.2009 in Münster Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48125 Münster Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbständiges Leben ermöglicht we...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / c) Vorangegangene Tätigkeit im Vergabeverfahren

Umstritten war, welche Gebühr entsteht, wenn der Anwalt sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren tätig wird. Nach einer Meinung erhielt er auch bei einer Vorbefassung für die spätere Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV.[9] Die Gegenmeinung billigte dem Anwalt lediglich eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von Nr. 230...mehr

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ZErb 12/2010, Besteuerung d... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Eigenthaler [12] wies darauf hin, dass die Verwaltung täglich Anträge auf verbindliche Auskünfte zu Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften erhalte. Deren Bearbeitung binde Ressourcen in Finanzverwaltung und bei Beratern. Zudem sei ihre Erteilung seit einigen Jahren nicht mehr kostenlos. Er fragte Prof. Dr. Hennrichs, welche Widerstände er gegen sein Konzept erwarte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 164 Stand: EL 08 – ET: 10/2010 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Baetge, Jörg (1985), Eine Zielvorschrift für Rationalisierungsansätze bei der Prüfung, i...mehr

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Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit

Leitsatz Bei einem Hochschuldozenten mit freiberuflichen Nebentätigkeiten kann sich der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer befinden, wenn ihm in der Hochschule kein Dienstzimmer zur Verfügung steht. Sachverhalt Die Steuerpflichtige war im Streitjahr 2004 als Professorin hauptamtlich in der eigenständigen Lehr- und Forschungseinheit "Verbundstudium BWL...mehr