Prof. Dr. Michael Schmitt[13] fragte nach den Hoffnungen, die der deutsche Steuergesetzgeber an die Idee der einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage knüpfe. Diese seien in erster Linie wohl die Konsolidierung und ein einheitlicher Mindeststeuersatz. Wenn diese Ziele nicht erreicht würden, dann verliere das Projekt deutlich an Reiz. Deswegen müsse man sich auf das konzentrieren, was im Inland passiere.
Nach Ansicht von Gert Müller-Gatermann[14] führe das, was in Europa und von der Stiftung Marktwirtschaft auch national angedacht worden sei, zu keinen großen materiellen Änderungen gegenüber dem, was man heute mit der Maßgeblichkeit habe. Im Hinblick auf ein eigenes Steuerbilanzrecht könnten auch die kleinen und mittleren Unternehmen ihre Handelsbilanz erstellen und dann, wenn erforderlich, anpassen. Im Umwandlungssteuerrecht habe man bewusst schon früh auf die Maßgeblichkeit verzichtet, weil sie keine Zukunft in Europa habe.
Nach Prof. Dr. Joachim Schulze-Osterloh[15] müsse die umgekehrte Maßgeblichkeit verschwinden, solle die Handelsbilanz in Europa und der Welt anerkannt werden. Die Durchlöcherungen seien inzwischen zu groß geworden. Sein Ideal sei eine ordentliche Handelsbilanz, die das Steuerrecht auch akzeptieren könne.
Prof. Dr. Christian Kirchner[16] merkte an, er sei ein großer Kritiker der Fair Value-Bewertung, insbesondere in der Bankbilanz. Rechnungslegung sei Teil der Kapitalmarktregulierung neben weiteren Elementen, etwa der Anforderung an die Eigenkapitalausstattung der Banken, Basel II. Das Problem sei nicht die prozyklische Wirkung der Fair Value-Bewertung, sondern der Bruch zwischen diesen beiden Elementen der Regulierung. Dieser haben zu Katastrophen in den Märkten geführt.
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