Im August hat Frau Dr. Silke Wittkopp ihr Amt als Richterin am BVerwG angetreten. Sie kommt vom OVG Münster und war dort auch mehrere Jahre an den VGH NRW abgeordnet. Sie wurde dem 1. Revisionssenat zugewiesen, der u.a. für das Ausländerrecht, das Asylrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Vereinsrecht zuständig ist.

Am Bundessozialgericht (BSG) gibt es fünf neue Besetzungen. Mitte August sind die Richter am BSG Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink und Prof. Dr. Peter Becker, die Richterin am BSG Sabine Knickrehm und der Richter am BSG Prof. Dr. Ernst Hauck zu Vorsitzenden Richtern ernannt worden. Zeitgleich wurde die Richterin am BSG Dr. Elke Roos mit Wirkung zum 1. Oktober zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Mit diesen Ernennungen endet eine zum Teil mehrjährige Vakanz bei den Senatsvorsitzendenstellen des Gerichts.

Am 10. September ist die ehemalige Präsidentin des BVerfG Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren verstorben. Sie habilitierte 1971, im Jahr 1972 folgte die Berufung zur Professorin für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin. Von 1989 bis 1994 war Frau Prof. Jutta Limbach Senatorin für Justiz des Landes Berlin. 1994 wurde sie zur Vizepräsidentin des BVerfG und Vorsitzenden des Zweiten Senats und noch im selben Jahr zur Präsidentin des Gerichts ernannt. Unter ihrem Vorsitz traf der Zweite Senat zahlreiche wichtige Entscheidungen, beispielsweise zur Strafbarkeit früherer DDR-Agenten und "Stasi"-Mitarbeiter, zur Teilnahme Deutschlands an der europäischen Währungsunion, zum Kinderexistenzminimum und zum Länderfinanzausgleich. 2002 schied Limbach mit Vollendung des 68. Lebensjahres aus ihrem Amt aus. Nicht nur aufgrund ihres Führungsstils, sondern auch wegen ihres engagierten Eintretens für die Fundamente des demokratischen Verfassungsstaates wird sie zu den prägenden Richterpersönlichkeiten des BVerfG gezählt. Ihre außergewöhnlichen Verdienste wurden mit zahlreichen nationalen und internationalen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt.

[Quellen: BVerwG/BSG/BVerfG]

ZAP, S. 996–1002

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