Auf einen Blick

Grundsätzlich bietet das Erbrecht eine solide Grundlage zur Gestaltung moderner hausgesetzlicher Ordnungen. Probleme für die Gestaltungspraxis ergeben sich jedoch aus offenen Fragen bezüglich des Umfangs und der Intensität der gerichtlichen Inhaltskontrolle von letztwilligen Verfügungen und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Bis zur endgültigen Klärung dieser Fragen ist Adelsfamilien zu empfehlen, durch die familieninterne Gestaltung gemeinsamer Regelungen zu Lebzeiten, ihre moderne hausgesetzliche Ordnung weniger störanfällig zu machen.

Autor: Von Christina Ehemann , Doktorandin und Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht von Professor Dr. Knut Werner Lange an der Universität Bayreuth

ZErb 12/2014, S. 332 - 336

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