Auf einen Blick

Der Beitrag greift unseren Beitrag aus ZErb 2/2009 zur Schnittmenge von Erb- und Urheberrecht wieder auf und führt die Argumentation pro starker Stellung der Erben als Rechtsnachfolger eines Erblasser-Urhebers weiter. Dabei wird zusätzlich die ungarisch-deutsche Warte der Rechtsvergleichung gewählt. Das ungarische Recht verfolgt eine schärfere Trennung von Urheberpersönlichkeitsrecht einerseits und Vermögensrecht andererseits. § 14 Ungarisches UrhG sieht sogar einen Pfleger für literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Nachlass vor. Wird dieser nicht tätig, tritt an seine Stelle der Vermögensberechtigte. Nach Ablauf der Schutzfrist geht die Befugnis an die Verwertungsgesellschaft. Das deutsche Recht sieht dies gerade nicht vor, hier sollte der Erblasser per erbrechtlicher Auflage für seine Interessen post mortem auctoris sorgen.

Autor: Von Professor Dr. Dr. Thomas Gergen[1] und Professorin Dr. Márta Görög[2]

ZErb 9/2016, S. 253 - 255

[1] Der Autor hat an der European University for Economics and Management (eufom) in Luxemburg die Professur inne für Internationales und vergleichendes Zivil- und Wirtschaftsrecht mit Immaterialgüterrecht/Recht des Geistigen Eigentums, verbunden mit der Direktion des dortigen Forschungsschwerpunktes für Immaterielle Wirtschaftsgüter und Geistiges Eigentum. Er ist zudem Sachverständiger für ausländisches Recht bei Gerichten, Notariaten und Kammern, Beirat dieser Zeitschrift sowie seit 2011 Gastprofessor an der Universität Szeged. Zu weiteren Schriften des Autors siehe: http://www.fries-herrmann.de/kanzlei/thomas-gergen [9.8.2016]. Prof. Gergen ist seit 2016 wissenschaftlicher Berater dieser in Blieskastel und Homburg/Saar ansässigen Kanzlei.
[2] eufom-Partneruniversität Szeged, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht. Großer Dank geht an die Luxemburgische Handelskammer und ihren Geschäftsführer, Herrn Gérard Eischen, der durch Vergabe eines Stipendiums die Forschungen von Márta Görög in Luxemburg für die Monate April bis Juni 2015 ermöglicht hat.

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