Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 4. Bedingungen, kein Rücktritts- oder Widerrufsvorbehalt (§ 18 WpÜG)

Rz. 280 Der Bieter soll grds. an sein Angebot gebunden sein. Bedingte Angebote sind daher gem. § 18 Abs. 1 WpÜG nur unter engen Voraussetzungen zulässig.[629] Nach dieser Vorschrift darf ein Angebot nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, deren Eintritt der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) "Delisting"

Rz. 1939 Zieht sich eine AG ganz oder teilweise von der Börse zurück, wird dieser Vorgang allgemein mit dem Begriff "Delisting" bzw. "Going Private" umschrieben.[4865] Zur Durchführung des Going Private bestehen verschiedene Möglichkeiten,[4866] das sog. "reguläre Delisting", nämlich den Widerruf der Börsenzulassung nach dem BörsenG, und das sog. "kalte Delisting",[4867] also...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung in das Handelsregisterrecht

Rz. 1 Das Handelsregister ist eine historisch traditionsreiche Einrichtung zur öffentlichen Darstellung der wesentlichen Verhältnisse von am Handelsverkehr teilnehmenden Rechtsträgern. Auch wenn es seine Ursprünge in mittelalterlichen Gilderollen und Vollmachtsverzeichnissen hat,[1] beruht das Handelsregister bereits seit 1969 auf den europarechtlichen Vorgaben der vormalige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / II. Begriffe der Berufsausbildung bzw. des Studiums

Keine gesetzliche Definition: § 9 Abs. 6 S. 2 ff. bzw. § 4 Abs. 9 S. 2 EStG in der aktuellen Fassung legen Mindestanforderungen fest, was eine erste Berufsausbildung anbelangt. Der Begriff der Berufsausbildung selbst wird jedoch im Gesetz nicht näher definiert. Beraterhinweis Wann eine erste Berufsausbildung vorliegt, ist deshalb wichtig, weil erst nach einer abgeschossenen E...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / V. Altenteilsvertrag/Leibgeding

Rz. 48 Das gesetzlich nicht definierte Leibgeding/Altenteil entstammt dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebsübergaben und stellt einen Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungsrechten und Leistungen dar, die der allg. Versorgung des Übergebers dienen und eine Verknüpfung des Übergebers mit dem belasteten Grundstück/Hofgut – im Allgemeinen auf die Lebensdauer des Übergeb...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anwendungsbereich des AGG bei Praktikanten – Diskriminierung wegen einer Behinderung

Leitsatz Dem persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG unterfallen auch Praktikanten, die iSv. § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Sachverhalt Der Kläger ist mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 behindert. Er studiert an der Hochschule F im Studiengang Sozialrecht. Im Mai 2020 schrieb die Beklagte ein Förderprogramm für Studierende in den St...§ 2 Abs. 3 SGB IX.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmalenbach, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ZfhF 1933, 225; Döllerer, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, deren Entstehung und Ermittlung, BB 1959, 1217; Rother, Die Bedeutung der Rechnung für das Schuldverhältnis, AcP 164 (1964), 96; Kruse, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 3. Aufl. 1978; Leffson, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; W....mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / Wirtschaftsrecht

1 Überblick Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, lassen Mängel des Grundgeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2 Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

2.1 Mindestvoraussetzungen Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.1 Die Teilabtretung

Die teilweise Abtretung einer Forderung ist zulässig, wenn die Forderung teilbar ist und die Parteien die Abtretbarkeit nicht durch Vereinbarung (§ 399 BGB) ausgeschlossen haben. Bloße, rechtlich unselbstständige Neben- und Hilfsrechte können demgegenüber nicht gesondert abgetreten werden; sie gehen (zumeist) automatisch mit der abgetretenen Hauptforderung über (vgl. unten 2.3).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.1 Mindestvoraussetzungen

Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfängers und die abzutretende Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3 Risiken einer Forderungsabtretung

3.1 Konflikte zwischen verschiedenen Sicherungsmitteln Treffen die beiden typischen Sicherungsmittel des Geldkreditgebers und des Warenkreditgebers, die Globalzession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt, zusammen, ergeben sich regelmäßig Konflikte (vgl. bereits oben zu 1.4.). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.3 Factoring

Beim Factoring überträgt ein Unternehmer seine sämtlichen oder einen Teil seiner Kundenforderungen aus Lieferungen oder Leistungen an den Factor (so genannte "Globalzession" = Abtretung einer Vielzahl abstrakt umschriebener, aber eindeutig bestimmter oder bestimmbarer, gegenwärtiger oder/und zukünftiger Forderungen). Nach Entstehung der einzelnen Forderung, belegt etwa durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.5 Inkassozession

Ein häufig anzutreffender Anlass für die Forderungsabtretung ist gerade bei Freiberuflern, insbesondere Ärzten oder Zahnärzten, sowie bei Kleingewerbetreibenden, den mit der Verwaltung und der Einziehung der Forderungen verbundenen Arbeitsaufwand auf Dritte als Dienstleister zu übertragen. Sie treten ihre Patienten-/Kundenforderungen an gewerbliche Einzugsstellen gegen Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.5 Die Inkassozession

Ebenso wie die Sicherungsabtretung ist die Inkassozession ein fiduziarisches (treuhänderisches) Rechtsverhältnis, d. h. der Zessionar erlangt im Außenverhältnis die volle Gläubigerstellung, nach der im Innenverhältnis getroffenen Abrede soll er die Forderung dagegen lediglich für den Auftraggeber und eigentlichen Gläubiger einziehen und den Erlös an den Zedenten abführen. Du...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.3 Übergang von Sicherungs- und Nebenrechten

Zu beachten gilt es, dass die Abtretung einer Forderung ausweislich § 401 BGB zwingend den Übergang sämtlicher für sie bestehender Hypotheken oder Pfandrechte sowie für sie bestellter Bürgschaften, also sämtlicher sogenannter akzessorischer Sicherungsrechte auf den neuen Gläubiger zur Folge hat. Diese gehen automatisch mit der abgetretenen Forderung auf den Zessionar über. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.3 Einwendungen gehen bei der Abtretung grds. mit

Wird eine Forderung abgetreten, ist für den neuen Gläubiger zu beachten, dass ihm der Schuldner sämtliche Einwendungen entgegenhalten kann, die dieser auch dem bisherigen Gläubiger entgegensetzen konnte (§ 404 BGB). Diese Schuldnerschutzvorschrift beruht auf dem Gedanken, dass der Gläubigerwechsel den Inhalt der Forderung nicht verändert und deshalb zugleich die Interessen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1 Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.2 Abtretung künftiger Forderungen

Auch künftige Forderungen können bereits zu einem Zeitpunkt abgetreten werden, in dem das Rechtsverhältnis oder die Rechtsgrundlage, aus der die Forderung erwachsen soll, noch nicht besteht. Selbst die Ungewissheit über die Person des künftigen Schuldners schadet insoweit nicht. Erforderlich ist lediglich, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.4 Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung erwirbt, nach der getroffenen Zweckabrede zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer (Sicherungsvertrag) ihm allerdings nur die Befugnisse ähnlich denen eines Pfandgläubigers zustehen sollen. Im Außenverhältnis zum Schuldner erlangt der Sicherungsnehmer alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.2 Ausschluss der Abtretbarkeit

Die grundsätzliche Abtretbarkeit jeder Forderung kann durch vertragliche Vereinbarung ohne weiteres ausgeschlossen werden (§ 399 BGB). Die Vereinbarung kann bei Begründung der Forderung, aber auch noch danach getroffen werden. Denkbar ist auch ein stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit. Dieser ist regelmäßig in der Kontokorrentabrede enthalten, nicht aber in der Abre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.4 Rechtshandlungen gelten gegenüber dem neuen Gläubiger

Wird eine Forderung abgetreten, hat der neue Gläubiger ferner zu beachten, dass er sich grundsätzlich alle vom Schuldner in Unkenntnis der Abtretung vorgenommenen Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger, insbesondere auch die Zahlung an diesen, entgegenhalten lassen muss, § 407 Abs. 1 BGB. Dem neuen Gläubiger sollte deshalb stets daran gelegen sein, die Abtretung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.1 Konflikte zwischen verschiedenen Sicherungsmitteln

Treffen die beiden typischen Sicherungsmittel des Geldkreditgebers und des Warenkreditgebers, die Globalzession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt, zusammen, ergeben sich regelmäßig Konflikte (vgl. bereits oben zu 1.4.). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt der Grundsatz der Priorität maßgebend ist, d. h. die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.2 Form

Der Abtretungsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Dies gilt auch dann, wenn die abgetretene Forderung auf einem formpflichtigen Geschäft beruht oder das der Abtretung zugrunde liegende Kausalgeschäft formbedürftig ist (z. B. Kaufpreisforderung aus einen notariellen Grundstückskaufvertrag). Die Abtretung kann demnach auch stillschweigend erfolgen und konkludent im Kausalgesch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / D. Reformvorschläge

Rz. 14 Nationale Vorschriften zur Regulierung der Plattformarbeit existieren bisher nicht. Aufgrund der in weiten Teilen grenzüberschreitenden Tätigkeiten bzw. zahlreichen ausländischen Plattformen und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Durchsetzung nationaler Regelungen können einheitliche Standards nur auf internationaler bzw. mindestens europäischer Ebene erreicht ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / C. Schriftform und Inhaltskontrolle

Rz. 34 Die Wettbewerbsvereinbarung bedarf der Schriftform (§ 74 Abs. 1 HGB i.V.m. § 126 BGB). Sie muss also von beiden Parteien unterschrieben werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Abschluss durch einen Vertreter dessen Vertretungszusatz auf der Urkunde vorhanden sein muss (LAG Hamm v. 10.1.2005 – 7 Sa 1480/04, NZA-RR 2005, 428; LAG Hamm v. 19.2.2008 – 14 SaGa 5/08...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Rechtsprechung zur Gebührenhöhe

Rz. 197 Das BVerfG hat klargestellt, dass eine Überprüfung einer Vergütungsvereinbarung durch ein Gericht unter Berücksichtigung des Art. 12 GG vorgenommen werden muss.[125] Zitat "Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht une...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.4 Das deutsche KSt-System

Rz. 77 Finanzverfassungsrechtlich setzt Art. 106 Abs. 3 GG die "KSt" als Steuerart voraus. Die KSt ist wie die übrigen in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten rechtsmethodisch ein Typusbegriff.[1] Das bedeutet, dass die Steuerart an die historische Entwicklung anknüpft, aber im Rahmen der sie prägenden Typusmerkmale entwicklungsoffen ist. Der Steuerg...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Muster: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren

Rz. 98 Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht Traunstein – Nachlassgericht – Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Nachlasssache des am 17.12.2022 in Traunstein verstorbenen Herbert Geier Antrag des Beteiligten Hubert Geier auf Erteilung ei...mehr

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / Wirtschaftsrecht

1 Voraussetzungen §§ 491 ff. bis 505e BGB regeln Verbraucherdarlehensverträge. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge.[1] Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 2 Satz 1 BGB; im folgenden "Verbraucherdarlehen") ist ein "normaler" Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 3 Form des Verbraucherdarlehensvertrags

3.1 Schriftform und notwendiger Inhalt Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.[1] Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden.[2] Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem el...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 7 Folgen des Verzugs

7.1 Zinsen Kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug, sind die jeweiligen Beträge gem. § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Es ist jedoch möglich, dass beide Vertragsparteien jeweils einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweisen.[1] Wichtig Verzugszinsen müssen gesondert verbucht werden Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen dürfen nicht in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 4 Widerrufsrecht

4.1 Grundsätze Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 7.2 Anrechnung von Teilleistungen

Ist das gesamte Darlehen fällig gestellt worden und reicht eine Zahlung des Schuldners zur vollständigen Tilgung der Schuld nicht aus, werden die Teilzahlungen wie folgt angerechnet[1]: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Zinsen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 5 Einwendungsverzicht

Der Darlehensnehmer darf vertraglich nicht verpflichtet werden auf Einwendungen, die ihm gegen den Darlehensgeber zustehen, für den Fall zu verzichten, dass der Darlehensgeber seine Forderung gegen den Darlehensnehmer an einen Dritten abtritt.[1] Wird eine Forderung des Darlehensgebers aus einem Verbraucherdarlehensvertrag an einen Dritten abgetreten oder findet in der Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 3.2 Folgen von Formmängeln

Ist die Schriftform insgesamt[1] nicht eingehalten worden, oder fehlt eine der in Art. 247 §§ 6 und 10 bis 13 EGBGB für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben, ist der gesamte Vertrag nichtig [2], es sei denn, der Darlehensnehmer empfängt das Darlehen oder nimmt es auf eine sonstige Weise in Anspruch.[3] Sind bestimmte Angaben in dem Darlehensvertrag nicht g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 7.1 Zinsen

Kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug, sind die jeweiligen Beträge gem. § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Es ist jedoch möglich, dass beide Vertragsparteien jeweils einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweisen.[1] Wichtig Verzugszinsen müssen gesondert verbucht werden Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen dürfen nicht in ein Kontoko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 7.3 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Die Gesamtfälligstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.[1] Der Darlehensnehmer muss mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – aber mit mindestens 10 % (bzw. 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein. Darüber hinaus muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine 2-wö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 6 Informationspflicht während der Vertragsdauer

Ist in einem befristeten Verbraucherdarlehensvertrag der Sollzinssatz gebunden und endet die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit, unterrichtet der Darlehensgeber den Darlehensnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der Sollzinsbindung darüber, ob er zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede bereit ist.[1] Der Darlehensgeber unterrichtet den Darlehensnehmer spä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 3.1 Schriftform und notwendiger Inhalt

Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.[1] Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden.[2] Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen "Tablet" nicht die Schrif...mehr