Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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Griechenland / Literaturtipps

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AGS 08/2021, MüKo BGB - Internationales Privatrecht II, internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Band 13

8. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck. LVI, 2899 S., 324,00 EUR Mittlerweile sind grenzüberschreitende Sachverhalte aus dem Arbeitsalltag eines Juristen nicht mehr wegzudenken. Die Einbettung des deutschen Zivilrechts in den europäischen Rechtsraum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Notar oder Erbrechtler, der einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln muss, ist auf gute Kenntnisse...mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / h) Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrages

Rz. 51 Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll, die Folgen der Vertragsbeendigung im Franchise-Vertrag explizit zu regeln. Hierzu können Nutzungsverbote, Rückgabepflichten, wechselseitige Forderungsausgleichspflichten und Ankaufsrechte des Franchisegebers hinsichtlich der Betriebseinrichtung gehören. Zu beachten sind darüber hinaus insbesondere die folgenden ...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Franchiserecht / b) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 34 Franchise-Verträge sind tendenziell auf langfristige Kontinuität angelegt. Daher wird in der Praxis regelmäßig eine feste Laufzeit von 2 bis 20 Jahren vereinbart. Die Bindungsdauer ist an § 138 BGB zu messen. Abstrakte Regeln für die Wirksamkeit der Bindungsdauer lassen sich nicht aufstellen, weil die Laufzeit auf den jeweiligen Franchise-Vertrag bezogen zu beurteilen...mehr

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§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 74 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen wie Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens (ggf. Grundlagenangelegenheit), Übernahme von Bürgschaften usw.[158] Ist dringend zu empfehlen.mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / c) Gebietsschutz

Rz. 36 Für den Franchisenehmer wird oftmals ein Gebietsschutz (festgelegt z.B. durch Gebietskarte oder anhand von Postleitzahlen) wichtig sein, damit er keinen Wettbewerb von anderen Franchisenehmern und/oder Franchisegeber mit denselben Waren und/oder Dienstleistungen bekommt. Man unterscheidet zwischen der Verpflichtung des Franchisegebers, in dem Gebiet des Franchisenehme...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 2. Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Von wirtschaftlicher Relevanz für den Franchisenehmer ist die Frage seiner Sozialversicherungspflichtigkeit.[24] Regelmäßig unterfällt ein Franchisenehmer mangels "persönlicher Abhängigkeit" als Selbstständiger nicht der Sozialversicherungspflicht gem. § 7 SGB IV, wobei diese Frage rechtsverbindlich nur durch ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV für die Beteiligten ge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 151 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[591] Gesellschafter können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[592] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[593] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[594] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmängeln;...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / Literaturtipps

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 187 Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer –mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Dienst- und geschäftsbesorgungsrechtliche Elemente

Rz. 26 Die von dem Franchisenehmer mit dem Eintritt in das Vertriebssystem übernommenen Absatzförderungspflichten, verbunden mit Berichts- und Informationspflichten, stellen zunächst eine dienstvertragliche Besorgung eines fremden Geschäfts in fremdem Interesse gegen Entgelt i.S.d. §§ 675, 611 BGB dar.[50] Demgegenüber erbringt der Franchisegeber durch seine Verpflichtung zu...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Alleinerbenmodell

Rz. 52 Die konzeptionell sicherste Lösung für ein Unternehmertestament ist – gerade im Bereich der Personenunternehmen – die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Der Erblasser bestimmt ihn/sie zum Alleinerben und setzt zugunsten der weichenden Erben Vermächtnisse aus. Sollen mehrere Personen die Unternehmensnachfolge antreten, können diese ohne weiteres...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Wirtschaftsrecht

1 Überblick über die einzelnen Kompetenzen 1.1 Strukturentscheidungen Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der GmbH. Sie kann durch die Satzungsgestaltung und ihre sonstigen Beschlüsse die Richtlinien, aber auch per Beschluss die Einzelheiten der Geschäftspolitik bestimmen. Der Geschäftsführer hat den Vorgaben der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Die Gesellschafterversammlung kann deshalb auf sein Hand...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1 Überblick über die einzelnen Kompetenzen

1.1 Strukturentscheidungen Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, Ausgliederungen, Rechtsformwechsel ist ebe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.1 Überwachung des Geschäftsführers

Die Gesellschafterversammlung ist zunächst für die Überwachung des Geschäftsführers zuständig. 4.1.1 Überwachungsorgan Ist nach mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften ein Aufsichtsrat vorgeschrieben, übernimmt dieses Organ die Überwachungsfunktion. Die Gesellschafter können – außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsrechts – auf freiwilliger Grundlage jederzeit ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Strukturentscheidungen

Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, Ausgliederungen, Rechtsformwechsel ist ebenfalls nur unter Mitwirkun...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.1.1 Überwachungsorgan

Ist nach mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften ein Aufsichtsrat vorgeschrieben, übernimmt dieses Organ die Überwachungsfunktion. Die Gesellschafter können – außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsrechts – auf freiwilliger Grundlage jederzeit in der Satzung einen Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss vorsehen und diesem flexibel A...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.2 Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers

Die Möglichkeit der Einflussnahme der Gesellschafterversammlung auf das Management zeigt sich schon daran, dass die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers in ihren Aufgabenbereich fällt. Gleiches gilt für den Abschluss des Geschäftsführervertrags (= Anstellungsvertrags), der für den Geschäftsführer so wichtige Fragen wie seine Vergütung und Versorgung regelt, wobei l...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.4 Einstellungen und Vollmachtserteilungen durch den Geschäftsführer

Auch die Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten, die im Außenverhältnis durch den Geschäftsführer erfolgt, bedarf im Innenverhältnis eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Es bleibt der Gesellschafterversammlung unbenommen, auch die Erteilung weiterer Vollmachten, z. B. die Bestellung von Handlungsbevollmächtigten, von ihrer Zu...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Finanzierungsverantwortung

Die Gesellschafter haben die Finanzierungsverantwortung, d. h. sie entscheiden über die Ausstattung der Gesellschaft mit dem notwendigen (Eigen-)Kapital, etwa über die Frage, ob, wann und in welcher Höhe die ausstehenden Einlagen einzuzahlen sind. Erweist sich das Stammkapital als unzureichend, beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, ggf. durch Aufnahme neuen Ka...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.4 Rechnungslegung und Ergebnisverwendung

Ein weiterer wichtiger Bereich der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung betrifft Aufgaben der Rechnungslegung und Ergebnisverwendung. Der Geschäftsführer ist zwar für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig. Es fällt jedoch in die Kompetenz der Gesellschafterversammlung, anschließend denselben festzustellen und über die Ergebnisverwendung, also über die Frage ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Satzungsgestaltung

Die Gesellschafter beschließen bei der Gründung über den Inhalt der Satzung und sind anschließend für jede Änderung derselben zuständig. Die Satzung ist die Grundordnung der Gesellschaft, sie ist für das Handeln aller Organe, insbesondere für die Geschäftsführung, verbindlich. Praxis-Tipp Satzung auf Belastungen prüfen Der Gesellschafter einer GmbH sollte bei der Gründung sehr...mehr