Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / b) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 34 Franchise-Verträge sind tendenziell auf langfristige Kontinuität angelegt. Daher wird in der Praxis regelmäßig eine feste Laufzeit von zwei bis 20 Jahren vereinbart. Die Bindungsdauer ist an § 138 BGB zu messen. Abstrakte Regeln für die Wirksamkeit der Bindungsdauer lassen sich nicht aufstellen, weil die Laufzeit auf den jeweiligen Franchise-Vertrag bezogen zu beurtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / h) Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrags

Rz. 51 Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll, die Folgen der Vertragsbeendigung im Franchise-Vertrag explizit zu regeln. Hierzu können Nutzungsverbote, Rückgabepflichten, wechselseitige Forderungsausgleichspflichten und Ankaufsrechte des Franchisegebers hinsichtlich der Betriebseinrichtung gehören. Zu beachten sind darüber hinaus insbesondere die folgenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 75 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen, welche nur mit Zustimmung des stillen Gesellschafters vorgenommen werden dürfen (z.B. Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens, Übernahme von Bürgschaften usw.[143]) ist dringend zu empfehlen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / 2. Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Von wirtschaftlicher Relevanz für den Franchisenehmer ist die Frage seiner Sozialversicherungspflichtigkeit.[24] Regelmäßig unterfällt ein Franchisenehmer mangels "persönlicher Abhängigkeit" als Selbstständiger nicht der Sozialversicherungspflicht gem. § 7 SGB IV, wobei diese Frage rechtsverbindlich nur durch ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV für die Beteiligten ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / c) Gebietsschutz

Rz. 36 Für den Franchisenehmer wird oftmals ein Gebietsschutz (festgelegt z.B. durch Gebietskarte oder anhand von Postleitzahlen) wichtig sein, damit er keinen Wettbewerb von anderen Franchisenehmern und/oder Franchisegeber mit denselben Waren und/oder Dienstleistungen bekommt. Man unterscheidet zwischen der Verpflichtung des Franchisegebers, in dem Gebiet des Franchisenehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / a) Dienst- und geschäftsbesorgungsrechtliche Elemente

Rz. 26 Die von dem Franchisenehmer mit dem Eintritt in das Vertriebssystem übernommenen Absatzförderungspflichten, verbunden mit Berichts- und Informationspflichten, stellen zunächst eine dienstvertragliche Besorgung eines fremden Geschäfts in fremdem Interesse gegen Entgelt i.S.d. §§ 675, 611 BGB dar.[50] Demgegenüber erbringt der Franchisegeber durch seine Verpflichtung zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 152 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[640] Gesellschafter[641] können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[642] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[643] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[644] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / b) Sitztheorie

Rz. 56 Voraussetzung für die Anerkennung als ausländischer Rechtsträger ist nach der in Deutschland früher herrschenden Sitztheorie gewesen, dass sich nicht nur der rechtliche Sitz der Gesellschaft im Ausland befindet, sondern auch der effektive Verwaltungssitz.[217] Inzwischen hat der EuGH entschieden, dass die Ablehnung der Eintragung einer durch eine ausländische, europäi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer –mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Besonderheiten bei Gütertrennung (2. Abwandlung)

Rz. 91 Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, können die vorstehend dargestellten Vorteile des Wechsels von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erst genutzt werden, nachdem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und dabei als Anfangsvermögen das Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung festgelegt wurde. E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übertragbarkeit.

Rn 12 Soweit das Namensrecht Teil des Persönlichkeitsrechts ist, ist es nicht übertragbar. Im geschäftlichen Verkehr ist allerdings die Einräumung eines Nutzungsrechts am Namen zulässig (BGHZ 119, 237, 240). Soweit dagegen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht eine namensmäßige Kennzeichnung geschäftlichen oder sonstigen wirtschaftlichen Zwecken dient, ist eine Üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 31 Drittstaatliche Eingriffsnormen – und seien sie ›vom Ende der Welt‹ (Montfort Rev Lamy dr des aff 08, 82, 83) – werden nun in III ausdrücklich geregelt, aus deutscher Sicht wird damit die durch den Vorbehalt gg Art 7 I EVÜ entstandene Regelungslücke des ex-Art 34 EGBGB geschlossen. Art 9 III hat allerdings nicht die ›enge Verbindung‹ des Art 7 I EVÜ übernommen (Montfor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 13 Das Privatrecht wird im Allgemeinen als Oberbegriff für alle normativen Regelungen verstanden, die nicht dem Öffentlichen Recht (s.u. Rn 14) unterfallen. Soweit die Bezeichnung Zivilrecht nicht identisch mit Privatrecht gebraucht wird, wird es einschränkend neben dem Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht als Kern und Schwerpunkt des Privatrechts verstanden. Bürgerliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 24. Franchisevertrag (Abs 1 lit e).

Rn 23 S oben Art 4 Rn 14. Die Abgrenzung zu anderen Vertriebsverträgen kann schwierig sein. Bei der Verwendung des Know-hows und der Rechte des Franchisegebers gg Entgelt ist bei objektiver Anknüpfung auf den Sitz des Franchisenehmers (so Staud/Magnus Art 4 Rz 67; MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 145; Dauses/Kreuzer/Reder/Wagner, EU-Wirtschaftsrecht, 57. Ergänzungslieferung [22], Eu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entsprechende Anwendung.

Rn 25 § 12 bezieht sich nach seiner systematischen Stellung an sich nur auf den Namen natürlicher Personen. Unstr wird § 12 heute aber auch auf alle juristischen Personen sowie auf alle Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit angewendet. Weiterhin fallen unter den Schutz des § 12 in Überschneidung mit den §§ 17 ff HGB auch die Firma sowie alle sonstigen Unternehmenskennzeic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur

App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgänger), FR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Letter of intent.

Rn 39 Als ›letter of intent‹ werden vorbereitende Erklärungen im Zusammenhang komplexer Vertragswerke typischerweise auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts bezeichnet. Um eine gefestigte Rechtsfigur handelt es sich nicht; sie können Vorverträge darstellen, Optionen enthalten oder nur gesteigerte vorvertragliche Sorgfaltspflichten begründen (K. Schmidt HandelsR § 20 I 2a). Auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori.

Rn 3 Jedenfalls lassen sich verschiedene Konstellationen und Beispiele der Anwendung denken. Es kommen speziell insb haftungsbegründende wie haftungsausschließende Eingriffsnormen in Betracht (ähnl Schramm 12 ff). Haftungsbegründend ist an Straftatbestände oder Verbotsgesetze im Zusammenhang ihrer haftungsrechtlichen Bewehrung wie in § 823 II zu denken (HP/Spickhoff Rz 3); d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verdrängung des IPR.

Rn 29 Von vornherein verdrängt wird das IPR, soweit Einheitsprivatrecht anwendbar ist (s.o. Rn 7). Rn 30 Ebenso unabhängig von den Regeln des IPR kommen Eingriffsnormen (lois d'application immédiate) zur Anwendung (dazu s Art 9 ROM I; Art 16 ROM II). Dabei handelt es sich um Sachnormen mit ›unbedingtem Anwendungswillen‹, die einen öffentlichrechtlichen Einschlag haben, als ›i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Jürgen Adam, LL.M. (Michigan) Präsident des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Prof. Dr. Sebastian Baldringer, LL.M. oec. Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Köln Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Das OLG (oder ObLG) ist zuständig für Verbandsklagen gem § 1 I VDuG (§ 3 VDuG; vgl auch § 119 III aF für frühere Musterfeststellungsklagen) und unter den Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr