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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Dr. Julia Jankowski, Dr. Jessica Hanke
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Rz. 199

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Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Kaufvertrag

zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland

– im Folgenden: Verkäufer –

und

der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich

– im Folgenden: Käufer –

1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen Bagger des Typs P-2 gegen Zahlung eines Kaufpreises von 150.000 EUR.
2. Der Verkäufer wird dem Käufer die Absendung des Kaufgegenstands mitteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu zahlen. Ist die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht erfolgt, kann der Verkäufer Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % der noch offenen Kaufpreisforderung verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
3. Der Käufer hat bis zum 15.11.2024 dem Verkäufer die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe des Kaufpreises nachzuweisen. Die Sicherheit ist durch Eröffnung eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditivs zu stellen. Der Käufer wird das Akkreditiv auf seine Kosten zugunsten des Verkäufers bei einer deutschen Großbank innerhalb eines Monats nach Abschluss dieses Vertrages zahlbar stellen und von dieser Bank bestätigen lassen.
4. Die Lieferung erfolgt an einem vom Käufer zu benennenden Tag frei Frachtführer Bonn (FCA-Incoterms 2020). Die Benennung erfolgt durch den Käufer spätestens bis zum 15.12.2024. Der vom Käufer für die Lieferung zu benennende Zeitpunkt darf eine Frist von zwei Wochen nach Benennung des Frachtführers nicht überschreiten. Der Verkäufer wird für die Erteilung der für die Ausfuhr erforderlichen Unterlagen Sorge tragen. Dem Käufer obliegt die Einfuhr des Kaufgegenstands im eigenen Namen. Die Parteien sin...

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