Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsrecht

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / aa) Einwilligungsfähigkeit

Im Zeitpunkt der Errichtung muss sich der Patient in einem Zustand der natürlichen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit befunden haben.[21] Dies ist der Fall, wenn der Betroffene Art, Bedeutung, Tragweite und auch die Risiken der Maßnahmen erfassen kann und seinen Willen hiernach bestimmen vermag.[22] Zudem muss der Verfügende bei Errichtung der Patientenverfügung volljährig s...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / D. Höhe des Stundensatzes

Rz. 18 Als das größte Problem der stundenmäßigen Vergütung wird die Höhe des Stundensatzes des Testamentsvollstreckers gesehen. Birk schlägt für anwaltliche Testamentsvollstrecker einen Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vor.[25] Er orientiert sich dabei am durchschnittlichen Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei er auf das Statistische Berichtssystem für Recht...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Räumlicher Geltungsbereich (Kollisionsrecht)

Rz. 608 Immaterialgüterrecht hält sich nicht an Ländergrenzen (Grundsatz der Ubiquität). Dennoch knüpft auch das Urheberrechtsgesetz an räumliche (territoriale) Tatbestände an (es gilt das Territorialitätsprinzip, das allerdings durch zahlreiche internationale Vereinbarungen erweitert wird und insoweit vom Universalitätsprinzip überlagert ist).[789] Rz. 609 Ausdruck des Terri...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / H. Internationales Urheber- und Leistungsschutzrecht

Rz. 607 Internationales Urheber- und Leistungsschutzrecht umschließt den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes bei Auslandsberührung (Kollisionsrecht)[787] und für Ausländer (§§ 120 bis 128 UrhG) sowie internationale Abkommen und Organisationen.[788] I. Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes bei Auslandsberührung und für Ausländer 1. Räumlicher Geltungsbereich (Koll...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)

Rz. 638 Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS)[825] ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Dieses Abkommen behandelt nicht nur die Urheber- und Leistungsschutzrechte, sondern auch den Markenschutz, Schutz geografischer Angaben, von Patenten und andere Rechte. I...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Anwendungsbereich und internationale Zuständigkeit

Rz. 133 Der Anwendungsbereich gilt für das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland (§ 1 Abs. 1 MStV). Subsidiär, also wenn dieser MStV keine Anwendung findet, gilt das für die jeweilige Rundfunkanstalt oder den jeweiligen privaten Veranstalter maßgebliche Landesrecht (§ 1 Abs. 2 MStV). Die internationale Zuständigkeit folg...mehr

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Die GmbH-Gesellschafterliste: Keine Neunummerierung bei Anteilsübertragungen

Zusammenfassung Für die Gesellschafterlisten von GmbHs gelten strenge formelle Voraussetzungen. Diese müssen eingehalten werden, um Beanstandungen des Registergerichts zu vermeiden. Zum Sachverhalt Der vom OLG Oldenburg entschiedene Fall betraf die Gestaltung einer Gesellschafterliste bei einer GmbH. Diese GmbH hatte zunächst zwei Gesellschafter. Diese übertrugen im später jew...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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China / Literaturtipps

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

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England und Wales1 England ... / Literaturtipps

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Liechtenstein / Literaturtipps

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Singapur / Literaturtipps

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / Literaturtipps

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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Brasilien / Literaturtipps

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

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Japan / D. Aufhebungsgründe

Rz. 8 Die Aufhebung der in Rede stehenden Rechtsform kam nicht überraschend, weil schon viele Jahre darüber diskutiert wurde. Die Gründe sind aber trotzdem nicht einsichtig. Immerhin lag die Anzahl der gegründeten GmbHs schon seit den 1980er Jahren ständig oberhalb der von Aktiengesellschaften. Die GmbH war damit die beliebteste Gesellschaftsform unter den kaisha. Ende 2005 ...mehr

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Japan / Literaturtipps

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

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Italien / Literaturtipps

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Das Rechtssystem

Rz. 1 Das australische Recht setzt sich zusammen aus den von Bund- und Länderparlamenten verabschiedeten Gesetzen und aus dem Präzedenz- oder Fallrecht (Common Law). Letzteres basiert auf dem englischen Common Law, welches von den australischen Gerichten weiterentwickelt wurde.[2] Seit 2001 bzw. 2006 (NSW and ors vs Cth, 2006) ist das Handels- und Wirtschaftsrecht Bundesrech...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / Literaturtipps

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Griechenland / VI. Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit

Rz. 17 Die h.L.[7] sieht die EuGH-Urteile Überseering[8] und Inspire Art[9] als Bestätigung der nach dem Centros-Urteil geäußerten Auffassung, dass Art. 43 und 48 EGV eine umfassende Kollisionsnorm beinhalten. Demnach führt die Inanspruchnahme des Niederlassungsrechts zur "gemeinschaftsweiten Anerkennung" der nach Art. 48 EGV gegründeten Gesellschaften. Erwähnenswert ist in ...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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Griechenland / Literaturtipps

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AGS 08/2021, MüKo BGB - Internationales Privatrecht II, internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Band 13

8. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck. LVI, 2899 S., 324,00 EUR Mittlerweile sind grenzüberschreitende Sachverhalte aus dem Arbeitsalltag eines Juristen nicht mehr wegzudenken. Die Einbettung des deutschen Zivilrechts in den europäischen Rechtsraum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Notar oder Erbrechtler, der einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln muss, ist auf gute Kenntnisse...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Alleinerbenmodell

Rz. 52 Die konzeptionell sicherste Lösung für ein Unternehmertestament ist – gerade im Bereich der Personenunternehmen – die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Der Erblasser bestimmt ihn/sie zum Alleinerben und setzt zugunsten der weichenden Erben Vermächtnisse aus. Sollen mehrere Personen die Unternehmensnachfolge antreten, können diese ohne weiteres...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

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Wann endet ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot?

Zusammenfassung Ein Wettbewerbsverbot im GmbH-Vertrag ist unwirksam, soweit es auch die Zeit zwischen der Austrittserklärung eines Gesellschafters und seinem endgültigen Ausscheiden umfasst. Hintergrund (vereinfacht dargestellt) Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots. Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Kläger) hatte seinen Austritt aus ...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr

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Spanien / VI. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 94 Vorrangig gilt die Rom III-VO,[108] somit bestimmt sich das auf eine Scheidung wie auch für die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht seit 21.6.2012 gemäß Art. 5 dieser VO zunächst nach einer Rechtswahl der Parteien, mangels Rechtswahl wird das anwendbare Recht nach der Anknüpfungsleiter des Art. 8 Rom III-VO bestimmt. Abgestellt wird darin auf das Re...mehr

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Spanien / Literaturtipps

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Österreich / Literaturtipps

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