Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.2.2 Anpassung des Erbbauzinses bei Wohnbauten

Dr. Ulf-Christian Dißars
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Anpassung des Erbbauzinses für im Erbbaurecht errichtete Bauwerke zu Wohnzwecken ist nur unter engen Voraussetzungen möglich[1]:

Dient das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken, darf eine vereinbarte Erhöhung des Erbbauzinses nur verlangt werden, soweit eine solche Erhöhung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig ist.[2]

Laut Gesetz ist regelmäßig eine Erhöhung als unbillig anzusehen, wenn sie die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt (auch wenn sie aufgrund einer vereinbarten Bemessungsgrundlage erfolgt).[3] Änderungen der Grundstückswertverhältnisse bleiben grundsätzlich bei der Erhöhung außer Betracht. Dies gilt nicht, wenn eine Änderung des Grundstückswerts infolge eigener, zulässigerweise bewirkter Aufwendungen des Grundstückseigentümers oder seines Rechtsvorgängers eingetreten ist oder die Änderung des Grundstückswerts oder die ihr zugrunde liegenden Umstände für den Erbbauberechtigten realisierbare Vorteile mit sich bringen.

Ein Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses kann frühestens nach Ablauf von 3 Jahren seit Vertragsschluss und, wenn eine Erhöhung des Erbbauzinses bereits erfolgt ist, frühestens nach Ablauf von 3 weiteren Jahren seit der jeweils letzten Erhöhung des Erbbauzinses geltend gemacht werden. Maßgeblich sind letztlich die Umstände im jeweiligen Einzelfall.[4]

[1] § 9a ErbbauRG,

BGH, Urteil v. 19.12.2014, V ZR 81/14,

Weiß, in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2023, § 9a ErbbauRG Rz. 1 ff.

[2] Weiß, in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2023, § 9a ErbbauRG Rz. 8.
[3] OLG München, Endurteil v. 11.4.2018, 7 U 2300/17, RNotZ 2018 S. 645,

Weiß, in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2023, § 9a ErbbauRG Rz. 9 f.

[4] Weiß, in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2023, § 9a ErbbauRG Rz. 11 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      995
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      953
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      948
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      946
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      845
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      824
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      786
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      771
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      765
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      750
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      738
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      718
    • Jubiläumszuwendung
      717
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      703
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      695
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      671
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      661
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      658
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      652
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      649
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Erbbaurecht/Erbbauzinsen
    Erbbaurecht/Erbbauzinsen

    Zusammenfassung Begriff Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem (fremden) Grundstück für eine bestimme Zeit ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk, z. B. Wohngebäude, fallen also in einem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren