Als Konsequenz des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit beschlossen, das kurzfristig durch verschiedene Gesetzesvorhaben umgesetzt werden soll. So soll mit dem geplanten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BR-Drucks. 179/17) u.a. die Einführung einer Residenzpflicht und damit eine Verschärfung der bisherigen Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die über ihre Identität getäuscht haben, erleichterte Voraussetzungen für die Abschiebehaft sowie die Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf zehn Tage ermöglicht werden. Vorgesehen sind zudem schärfere Überwachungsauflagen für ausreisepflichtige Ausländer, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Schließlich soll durch das ebenfalls bereits auf den Weg gebrachte Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drucks 18/11163) die elektronische Fußfessel bereits auch für Gefährder eingesetzt werden können. Bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet sich auch der Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (BT-Drucks 18/11162), der die Einführung der elektronischen Fußfessel für wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilter Straftäter vorsieht, sofern sie eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verbüßt haben. Fußfesseln seien zwar kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Instrument zur Erleichterung der Überwachung von Personen.

Zusammengestellt von Prof. Dr. Martin Henssler und Akademischer Rat Dr. Christian Deckenbrock, Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln

ZAP F., S. 275–286

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