Franchising ist eine Vertriebsform, die auf Partnerschaft basiert. Dabei wird dem Franchisenehmer gegen Zahlung von Gebühren an den Franchisegeber ein bestehendes Franchisekonzept zur Nutzung überlassen. Dieses setzt der Franchisenehmer vor Ort an seinem "Point of Sale (POS)" um. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlich operierender Unternehmer (DFV, Franchise-Ratgeber 2016/2017, S. 12). Das Franchiserecht ist damit ein Teilgebiet des Vertriebsrechts, das sich als das Vertrags- und Wirtschaftsrecht des Vertriebs oder – synonym – des Absatzes von Waren und Dienstleistungen versteht (grundsätzlich dazu Martinek ZVertriebsR 2012, 2 ff.). Insofern umfasst das Vertriebsrecht das gesamte Recht der Absatzmittlungsverhältnisse, d.h. den indirekten Vertrieb über vertragliche Vertriebssysteme unter Einschaltung von Absatzmittlern wie Handelsvertretern, Vertragshändlern, Kommissionsagenten, Franchisenehmern oder autorisierten Fachhändlern, aber auch das "Direct Marketing" (z.B.: Vorwerk/Avon-Kosmetik/Tupperware). Als Beispiele für Vertriebssysteme sind die Vertragshändler des Automobil-Handels oder im Einzelhandel das BabyOne-, Yves Rocher- oder HOL'AB!-Franchisesystem, im Bereich der Dienstleistung die Makler-Franchisesysteme wie RE/MAX oder Engel & Völkers und im Bereich der Systemgastronomie Burger King, McDonalds oder Vapiano zu nennen.

Ferner sind dem Vertriebsrecht auch die sog. Shop-in-Shop-Systeme (wie etwa Oil & Vinegar) zuzuordnen. Die Definition des Vertriebsrechts umfasst den sog. direkten Vertrieb im Wege des Fernabsatzes, insbesondere des e-Commerce, wobei dem Online-Handel bei Franchise-Systemen zunehmende Bedeutung zukommt (s. auch insoweit Martinek ZVertriebsR 2012, 3; Flohr, in: Handbuch, § 1 Rn 1 ff. m.w.N.; insgesamt zur Typologie der Vertriebsverträge: Flohr, in: Gedächtnisschrift für Wörlen, 2013, S. 209 ff.). Entsprechendes gilt für Franchiseverträge. Diese sind – in ihren jeweils unterschiedlichen Ausprägungen – dem System der Vertriebsverträge oder auch dem System der Absatzmittlungsverträge zuzuordnen. Dabei wird innerhalb der Franchiseverträge zwischen Einzelhandel- und Dienstleistungs-Franchiseverträgen genauso differenziert, wie es spezielle Franchiseverträge für die Systemgastronomie oder aber für die industrielle Fertigung oder aber auch Shop-in-Shop-Franchiseverträge gibt (zu den einzelnen Franchisevertragstypen vgl. die umfassende Darstellung in: Martinek/Semler/Flohr, Formularsammlung Vertriebsrecht, 2013, S. 259–448 m.w.N. und Erläuterungen zu den jeweiligen Franchise-Vertragsmustern).

 

Literaturhinweise:

Emde, Vertriebsrecht, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht, 3. Aufl. 2015; Flohr/Wuschkuhn, Vertriebsrecht, 2. Aufl. 2017; Giesler/Nauschütt, Franchiserecht, 3. Aufl. 2007; Giesler, Praxishandbuch Vertriebsrecht, 2. Aufl. 2011; Martinek/Semler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 4. Aufl. 2016; Martinek/Semler/Flohr, Formularsammlung Vertriebsrecht, 2013).

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