Im Juli dieses Jahres sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung vom November 2014 in Kraft getreten.

Einer dieser Beschlüsse betrifft die Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das sog. Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts "im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)". Außerdem ist jetzt im Berufsrecht niedergelegt, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann, diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten muss.

Die Satzungsversammlung hatte ferner eine Neufassung des § 11 BORA zur Mandatsbearbeitung und Information des Mandanten beschlossen. Nunmehr muss der Mandant nicht nur unverzüglich über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unterrichtet werden, sondern es ist jetzt auch normativ festgelegt, dass das Mandat in "angemessener Zeit" zu bearbeiten ist. Diese Änderung beschränkt sich darauf, allein das Zeitmoment in die Norm aufzunehmen. Der Inhalt oder die Qualität der anwaltlichen Mandatsbearbeitung wird hingegen nicht zum Gegenstand berufsrechtlicher Pflichten.

Bundesjustizminister Maas hat zudem den Beschluss der Satzungsversammlung aus dem März dieses Jahres gebilligt, mit dem zum 1.11.2015 die neue Fachanwaltschaft für Vergaberecht eingeführt wird. Damit wird es künftig 22 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im vergangenen Jahr den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Mit den neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.

[Quelle: BRAK]

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