Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächlich umsetze, hänge stark von der fachlichen Spezialisierung und der Kanzleigröße ab.

Für seine Studie "Anwaltstätigkeit der Gegenwart" hatte das Soldan Institut 1.593 Berufsträger in kleinen bis mittleren Kanzleien befragt. Danach erreicht ein Großteil der Anwältinnen und Anwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht einen persönlichen Honorarumsatz von 150.000 EUR und mehr. Überdurchschnittlich verdienen beispielsweise auch Anwälte, die sich auf Handels- und Wirtschaftsrecht, Bilanz- und Steuerrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dagegen zahlen sich Tätigkeitsschwerpunkte im Straf-, Familien-, Verwaltungs- oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht eher weniger aus. Bei 81 % der Anwältinnen und Anwälte, die schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig sind, beträgt der Umsatz sogar weniger als 150.000 EUR im Jahr.

Aus der Untersuchung geht auch hervor, dass die Hälfte aller Einzelanwälte einen Umsatz von weniger als 100.000 EUR erreicht und bei einer durchschnittlichen Kostenquote von rund 50 % auf einen Gewinn von im Schnitt 53.400 EUR kommt. "Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass 49 % dieser Einzelanwälte nicht Vollzeit arbeiten", erklärte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. Für immerhin 18 % der Einzelanwälte sei die Ertragslage mit einem Umsatz von 200.000 EUR und mehr durchaus günstig. Generell sei der Umsatz pro Kopf in den untersuchten kleineren und mittleren Kanzleien bei vier bis fünf Berufsträgern am höchsten und liege bei 240.178 EUR.

In Kanzleien mit sechs und mehr Berufsträgern sinkt er laut der Studie hingegen wieder, weil hier der Anteil der angestellten Anwälte höher ist. Diese sind oftmals Berufseinsteiger und erzielen daher niedrigere Umsätze oder sie arbeiten einem Partner zu, ohne dass ihre gesamte Arbeitszeit zu Umsätzen führt.

[Quelle: Soldan]

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