Die steuerwirksame Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften ist Ausdruck des objektiven Nettoprinzips. Das deutsche Steuerrecht ist von zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen durchsetzt. Man findet einschlägige Normen nicht nur im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, sondern darüber hinaus auch im Außen-, Investment- und Umwandlungssteuergesetz und in den von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die damit inzwischen erreichte hohe Regelungsdichte und Komplexität der einzelnen Vorschriften erschweren eine sichere Rechtsanwendung. Angesichts der steuersystematischen Schwächen und inneren Widersprüche zahlreicher Verlustverrechnungsbeschränkungen erscheint eine Neuordnung der steuerlichen Verlustverrechnung in Deutschland dringend geboten.

Das 39. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff[3] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den zwei Referenten Herrn Dr. Christian Dorenkamp LL.M.[4] und Herrn Peter Rennings[5] auch Herr Prof. Dr. Marc Desens[6], Herr Prof. Dr. Wolfgang Kessler[7] sowie Herr Prof. Dr. Franz Wassermeyer[8] mitwirkten.

[3] Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, ist Präsident des Bundesfinanzhofs, München.
[4] Dr. Christian Doreenkamp, LL.M. ist Rechtsanwalt, Steuerberater und verantwortet die Steuerpolitik, US-Steuern und den Zollbereich der Deutschen Telekom AG, Bonn.
[5] Peter Rennings ist Referatsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin.
[6] Prof. Dr. Marc Desens ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Universität Leipzig.
[7] Prof. Dr. Wolfgang Kessler ist Inhaber des Lehrstuhls für betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Universität Freiburg.
[8] Prof. Dr. Franz Wassermeyer ist Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D. (München) sowie Rechtsanwalt, Steuerberater und Of Counsel bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn.

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