Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 21 Interventionsverfahren / III. Wirkung

Rz. 14 Der Streitverkündete hat, wenn ihm die Streitverkündung zugestellt wird, zwei Möglichkeiten: Entweder er tritt dem Rechtsstreit bei , wobei er nicht gezwungen ist, dem Streitverkünder beizutreten. Er kann auch dem Prozessgegner des Streitverkünders beitreten. Durch den Beitritt wird der Streitverkündete zum Nebenintervenienten mit den bereits oben geschilderten Möglichk...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / III. Vorverfahren

Rz. 17 In den allermeisten Fällen ist die Klage beim Verwaltungsgericht nur zulässig, wenn ihr das bereits erwähnte Vor- oder Widerspruchsverfahren vorausgegangen ist. Dieses soll es der Verwaltung ermöglichen, eine getroffene Entscheidung nochmals zu überdenken, bevor Gerichte bemüht werden. Ausnahmen von dem Erfordernis des Vorverfahrens sind in bestimmten Spezialgesetzen ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[320] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gerichtskosten

Rz. 361 Gerichtskostenvorschuss In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG). Dies bedeutet, dass für eine Klage nach Nr. 1210 KV GKG (Kostenverzeichnis als Anlage 1 zu § 3 GKG) 3,0 Gerichtsgebühren einzuzahlen sind. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung de...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Executor

Rz. 117 Auch bei ausländischem Domizil ist vom Gericht vorrangig die testamentarische Ernennung eines executor zu berücksichtigen, zumal England fördert, dass der ganze Nachlass möglichst durch die gleiche Person abgewickelt wird. Der executor kann für den gesamten Nachlass bestellt werden, kann aber auch – z.B. im Wege getrennter Testamente für die verschiedenen Teilnachläs...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Vertretung in Güteverfahren

Rz. 114 Vertritt der Rechtsanwalt einen Auftraggeber inmehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 131 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 132 Der Ausgan...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Internationale Gerichtszuständigkeit

Rz. 12 Die ausschließliche internationale Zuständigkeit der bosnisch-herzegowinischen Gerichte in Erbsachen bestand nach dem IPRG für in BuH gelegene Grundstücke, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers, und zwar für bosnisch-herzegowinische Angehörige Art. 71 Abs. 1, für Ausländer Art. 72 Abs. 1 und für staatslose Ausländer Art. 73 Abs. 1 IPRG. Die Bestimmung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Unterbleiben der Pfändung (Absatz 4 Satz 3)

Rz. 9 Die Pfändung soll unterbleiben, wenn offenkundig (vgl. § 291 ZPO) ist, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Absatz 1 vorliegen (Abs. 4 Satz 3). Dies ist der Fall, wenn die Tatsache entweder allgemein, d. h. von der Öffentlichkeit ohne Widerspruch als wahr anerkannt wird und die Unsicherheit bei der Wahrnehmung des Einzelnen unerheblic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Präsenzversteigerung

Rz. 13 Es besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, dem Meistbietenden die zugeschlagene Sache zu den Versteigerungsbedingungen gegen – bedingungsfeindliche – Barzahlung (Abs. 2; § 95 Abs. 11 GVGA) abzuliefern. Vorangegangene Überweisung genügt allerdings (Thomas/Putzo, § 817 Rn. 11). Einen Scheck darf der Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Gläu...mehr

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Objectives and Key Results ... / 1.4 OKR Prinzip und OKR Pyramide

Die OKRs übersetzen die Strategien oder die strategischen Themen einer Organisation (i.d.R. > 3 Jahre) in konkrete kurzfristige Objectives (i.d.R. 3 Monate). Sie ermöglichen eine Kaskadierung der Ziele in der Organisation zur vertikalen Abstimmung. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht 100% der OKRs nur Top-down "diktiert" werden sollen. Die OKRs auf Gruppenebene dienen als ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.4 Vorlagepflicht ohne Zustimmungsvorbehalt

Rz. 711 Ob sich aus der "Ungewöhnlichkeit" bzw. "Außergewöhnlichkeit" einer Maßnahme auch ohne ausdrücklichen, von der Gesellschafterversammlung verfügten Zustimmungsvorbehalt eine Vorlagepflicht der Geschäftsführer ergibt, wird kontrovers diskutiert. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die der gängigen Unternehmenspraxis widersprechen, die ein erhebliches unternehmeris...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.8 Ton- und Bildaufzeichnungen, Übertragungen

Rz. 512 Gesellschafterversammlungen können mitgeschnitten und in Ton und/oder Bild aufgezeichnet werden, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn der Versammlungsleiter dies anordnet. Bei entsprechender Satzungsregelung können einzelne Gesellschafter der Aufzeichnung ihres Beitrages nicht widersprechen.[1] Erfolgt die Aufzeichnung auf Anordnung des Versammlungsleiters, müsse...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.5.3 Beschlussfassung mit oder ohne Sitzungen

Rz. 974 Das Aufsichtsorgan fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in Präsenzsitzungen.[1] Ebenso zulässig sind die Beschlussfassung per Umlaufverfahren, per E-Mail, per Telefon (bilateral), per Telefon- oder Videokonferenz, Skype oder sonstigen digitalen Kommunikationsformen, wenn dies entweder durch den Gesellschaftsvertrag oder eine Geschäftsordnung für das Aufsichtsorgan vo...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung

Rz. 65 Geschäftsanteile sind veräußerlich, § 15 Abs. 1 GmbHG, und werden als sonstiges Recht nach §§ 413, 380 BGB durch Abtretung übertragen. Zu beachten ist dabei die besondere Formvorschrift nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG – notwendig ist die notarielle Beurkundung sowohl des schuldrechtlichen Kausal- als auch des dinglichen Verfügungsgeschäfts. Eine formell ordnungsgemäß dur...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.3.3 Nichtigkeitsklage

Rz. 659 Zur Erhebung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses sind befugt Alle Personen, die im Zeitpunkt der Klageerhebung Gesellschafter sind, und zwar unabhängig davon, ob sie in der betreffenden Gesellschafterversammlung anwesend oder vertreten waren und ob sie Widerspruch gegen den Beschluss erhoben haben oder nicht – einer individuell...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.2 Ablauf der Gesellschafterversammlung

Rz. 488 Die Gesellschafterversammlung beginnt üblicherweise, nachdem ggf. zunächst ein Versammlungsleiter bestimmt wurde, mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit[1] durch den Versammlungsleiter. Rz. 489 Im Anschluss hieran werden die einzelnen Tagesordnungspunkte durch den Versammlungsleiter aufgerufen und – entsprechend ihrer Reihenfolge in der Einladung – nacheinander a...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.8.1 Beschlussfeststellung

Rz. 548 Das GmbH-Recht erfordert eine förmliche Beschlussfeststellung nur, wenn dies im Gesellschaftsvertrag gefordert ist.[1] Der Versammlungsleiter hat in diesen Fällen die Aufgabe, das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis wiederzugeben, das sich daraus ergebende Beschlussergebnis festzustellen und zu verkünden. Die Beschlussfeststellung beinhaltet die rechtliche Würdigung des...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.1 Einführung

Rz. 586 Das GmbH-Gesetz enthält keine abschließende Regelung darüber, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn ein Gesellschafterbeschluss materiell oder formell fehlerhaft ist. Es regelt nur den Sonderfall der Nichtigkeit[1] einiger Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbeschlüsse in: § 57j Satz 2 GmbHG (Verteilung neuer Geschäftsanteile); § 57n Abs. 2 Satz 4 GmbHG (Stammkapit...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.5.4 Ausländische Geschäftsführung

Rz. 697 Das GmbHG macht bezüglich der Staatsangehörigkeit von Geschäftsführungsmitgliedern keine Einschränkungen.[1] Ausländerrechtliche Vorgaben gibt es ebenfalls nicht: Ausländische Geschäftsführungsmitglieder brauchen als solche weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung.[2] Der Geschäftsführer muss allerdings in der Lage sein, seinen gesetzlichen Aufgaben jeder...mehr

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II Gründung - Muster / 3.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht– Handelsregister – … … AG, … (HRB … ) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; darin weiter als Anlage enthalten: die Verzichtserklärungen der Gesellschafter auf Um...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.2 Zur Begrifflichkeit "Aufsichtsrat", "Beirat" und "Organ"

Rz. 891 In der GmbH-Praxis werden in vielen Fällen zusätzliche Gremien als "Beiräte", "Verwaltungsräte", "Aufsichtsräte", "Risikogremien" oder "Ausschüsse" gebildet. In zahlreichen Abhandlungen werden Kriterien dafür erörtert, wie diese Einheiten in die Kategorie "Aufsichtsrat" einerseits und "Beirat" andererseits einzuordnen sind: "Aufsichtsräte" seien hierbei Organe im Sin...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.6 Ordnungsmaßnahmen

Rz. 505 Der Versammlungsleiter ist für einen geordneten Ablauf der Gesellschafterversammlung verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht ihm die Ordnungsgewalt zu. Stört ein Versammlungsteilnehmer den reibungslosen Ablauf der Gesellschafterversammlung und kann die Störung nicht auf andere Weise behoben werden, darf der Versammlungsleiter Ordnungsmaßnahmen ergreifen.[1...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.3 Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 531 Stimmbindungsvereinbarungen, Konsortial- oder Poolverträge sind Verträge, in denen sich Gesellschafter gegenüber Mitgesellschaftern oder Dritten schuldrechtlich verpflichten, das Stimmrecht aus ihren Geschäftsanteilen in bestimmter Weise auszuüben. Wie das Stimmrecht auszuüben ist, kann entweder schon in der Stimmbindungsvereinbarung selbst oder auf andere Weise nach...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.5 Überwachungsfunktionen des fakultativen Aufsichtsrats und des aufsichtsratsähnlichen Beirats

Rz. 903 Zentrale Aufgabe und gleichzeitig Mindestkompetenz eines Aufsichtsrats, der diese Bezeichnung verdient, und eines aufsichtsratsähnlichen Beirats, auf den § 52 Abs. 1 GmbHG analog Anwendung findet, ist die Überwachung der Geschäftsführung (siehe Rn. 891: "Ohne Überwachung kein Aufsichtsrat, sondern ein (beratender) Beirat"). Der in § 52 Abs. 1 GmbHG normierte Vorbehal...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.1.1 Inhalt und Sprache des Protokolls

Rz. 556 Wenn ein Protokoll kraft Gesetzes oder nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlich ist, genügt generell ein Ergebnisprotokoll. Der Gang der Diskussion kann, muss aber nicht wiedergegeben werden. Rz. 557 Inhaltlich sind in das Protokoll aufzunehmen: Tag der Gesellschafterversammlung;[1] Ort der Gesellschafterversammlung;[2] Name des Protokollführers; Name des Versammlungsle...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.3.1 Gesellschafter

Rz. 615 Anfechtungsberechtigt sind alle Personen, die im Zeitpunkt der Klageerhebung Gesellschafter der GmbH sind. Anders als bei der AG bedarf es keines gegen den Beschluss gerichteten Widerspruchs während der Gesellschafterversammlung i. S. d. § 245 Nr. 1 AktG. Irrelevant ist auch, ob der Kläger in der Gesellschafterversammlung selbst anwesend war oder nicht.[1] Veräußert ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3.6 Rechtsfolgen unrichtiger oder unvollständiger Einberufung

Rz. 456 Wurde fehlerhaft oder unvollständig einberufen, können die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse je nach Art des Fehlers anfechtbar oder nichtig sein. Rz. 457 Die Nichtigkeit aller in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse besteht analog § 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG in folgenden Fällen: fehlende Einladung; Einladung durch Unbefugte; Einladung nicht...mehr

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II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Mit der vom Beschwerdegericht gegebenen Begründung kann der Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850f Abs. 2 ZPO nicht abgelehnt werden. Absenkung des Pfändungsfreibetrages Die Vorschrift des § 850f Abs. 2 ZPO...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / 4. Geringerer Gebührensatz im streitigen Verfahren

Beschränkte Anrechnung bei geringerem Gebührensatz im streitigen Verfahren Möglich ist, dass im gerichtlichen Verfahren ein geringerer Gebührensatz anfällt als im Mahnverfahren. Dann wird nur nach dem geringeren Gebührensatz des streitigen Verfahrens angerechnet. Beispiel: Mahnverfahren und anschließende vorzeitige Erledigung des streitigen Verfahrens Der Anwalt erwirkt einen ...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / 1. Grundfall

0,5-Gebühr für Vertretung des Antragsgegners Vertritt der Anwalt im Mahnverfahren den Antragsgegner, so entsteht nur die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Auch diese Gebühr ist in voller Höhe auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel: Anrechnung der Verfahrensgebühr Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid über 7.500,00 EUR ...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertände... / 1 Sachverhalt

Die Entscheidung über die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung des VG obliegt der Berichterstatterin als Einzelrichterin, weil die angefochtene Entscheidung von der Berichterstatterin erlassen worden ist (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 GKG). Unter dem 9.4.2018 verfügte die Schulleitung der Evangelischen Werkschule...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / IV. Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Keine Anrechnung nach zwei Kalenderjahren Liegen zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Antragstellervertreter, als auch für den Vertreter des Antragsgegners. Keine Anrechnung nach Ablauf von zwei Kalenderjahren Liegen zwische...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / V. Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Vorangegangene Geschäftsgebühr ist im Mahnverfahren anzurechnen Ist dem Mahnverfahren eine Geschäftstätigkeit des Anwalts vorausgegangen, so ist die dort entstandene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75, auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens anzurechnen. Dies gilt sowohl für den Vertreter des Antragstellers, als auch für den Vertreter des ...mehr

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FF 11/2019, Gleichrangige K... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Mindestunterhalt für zwei minderjährige Kinder. [2] Die Beteiligten leben seit Anfang Januar 2015 getrennt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder L., geboren am 25.1. 2008, und P., geboren am 13.1.2015, hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Kinder in Obhut der Antragstellerin. Diese verblieb bis zum 1.8.2016 in der Ehewohnung, die im Mit...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / I. Einleitung

Verfahrensgebühren sind anzurechnen Kommt es nach einem Mahnverfahren auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr des Antragstellervertreters (Nr. 3305 VV) auf seine Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Nicht angerechnet wird die Verfahrensgebühr des...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / 1. Grundfall

Vertritt der Anwalt den Antragsteller zunächst im Mahnverfahren und anschließend im streitigen Verfahren, so ist die im Mahnverfahren angefallene Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV nach Anm. zu Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens anzurechnen, und zwar in voller Höhe. Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein M...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / b) Streitiges Verfahren hat höheren Wert

Wird der Antrag im streitigen Verfahren erweitert, so ist dies für die Anrechnung unerheblich. Angerechnet wird auch in diesem Fall die volle Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens. Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr, höherer Wert im streitigen Verfahren Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500,00 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspr...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / 6. Anrechnung der Terminsgebühr

Anrechnung auch der Terminsgebühr Hat der Anwalt bereits im Mahnverfahren eine Terminsgebühr verdient und kommt es hiernach zum streitigen Verfahren, wird auch diese Terminsgebühr nach Anm. Abs. 4 zu Nr. 3104 VV in voller Höhe im gerichtlichen Verfahren angerechnet. Beispiel: Anrechnung von Mahnverfahrens- und Terminsgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren ü...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / c) Streitiges Verfahren hat geringeren Wert

Beschränkte Anrechnung bei geringerem Wert im streitigen Verfahren Anders verhält es sich, wenn der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren geringer ist. In diesem Fall ist die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nur anzurechnen, soweit sie aus dem Wert des streitigen Verfahrens angefallen wäre. Anrechnung der Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren auf die Verfahrensgebühr...mehr

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ZErb 11/2019, Wegfall der G... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Klägerin stehe der Betrag in Höhe von 47.040,77 EUR aufgrund des Teilanerkenntnisses in Höhe von 600 EUR und im Übrigen aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrags zu, welcher sich aus dem Vortrag des Beklagten ergebe; ob ...mehr

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AGKompakt 11/2019, Anrechnu... / 2. Mehrere Auftraggeber

Volle Anrechnung auch bei mehreren Auftraggebern Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands (also als Gesamtgläubiger), erhöht sich sowohl die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV) als auch die des streitigen Verfahrens (Nr. 3100 VV) nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Angerechnet wird nach Anm. zu Nr. 3305 VV die erhöhte G...mehr

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zfs 11/2019, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" I. Nach Auffassung des BG hat die Bekl. keinen Anspruch auf Rückzahlung der Invaliditätsleistung aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB. Die Regulierung der Bekl. aufgrund ihres Schreibens vom 22.10.2009 erweise sich für sie als bindend. Zwar stelle die in Ziff. 9.1 AUB 1999 vorgesehene Erklärung, ob und in welcher Höhe der VR einen Anspruch anerkenne, kein Anerkenntnis der Lei...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr