Volle Anrechnung auch bei mehreren Auftraggebern

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands (also als Gesamtgläubiger), erhöht sich sowohl die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV) als auch die des streitigen Verfahrens (Nr. 3100 VV) nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Angerechnet wird nach Anm. zu Nr. 3305 VV die erhöhte Gebühr.

 
Hinweis

Die Anrechnung der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. zu Nr. 3307 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens hat einschließlich der Erhöhungsgebühr für zwei Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Rechtsanwalt sowohl im Mahnverfahren als auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die gleichen Personen vertreten hat.

AG Zeitz, Beschl. v. 29.1.2018 – 4 C 216/17, AGkompakt 2018, 16 = NJW-Spezial 2018, 189

 

Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern

Der Anwalt erwirkt für zwei Gesamtgläubiger einen Mahnbescheid über 7.500,00 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Im streitigen Verfahren wird mündlich verhandelt.

Im Mahnverfahren entsteht eine nach Nr. 1008 VV erhöhte 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV), im streitigen Verfahren eine nach Nr. 1008 VV erhöhte 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV). Da die Erhöhung keinen eigenen Gebührentatbestand darstellt, sondern Teil der Verfahrensgebühr ist, wird die 1,3-Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Nrn. 3305, 1008 VV) in voller Höhe angerechnet (Anm. zu Nr. 3305 VV).

 
I. Mahnverfahren    
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nrn. 3305, 1008 VV   592,80 EUR
  (Wert: 7.500,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 612,80 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   116,43 EUR
Gesamt   729,23 EUR
II. Streitiges Verfahren
1. 1,6-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV   729,60 EUR
  (Wert: 7.500,00 EUR)    
2. anzurechnen gem. Anm. zu Nr. 3305 VV,   – 592,80 EUR
  1,3 aus 7.500,00 EUR    
3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV   547,20 EUR
  (Wert: 7.500,00 EUR)    
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 704,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   133,76 EUR
Gesamt   837,76 EUR

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